Abofalle der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ): „Verkauf“ einer „Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ für 498 € jährlich.

Wir haben diese Woche eine „Eilige FAX-Mitteilung“ der Firma Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) erhalten. Grund für das Fax sei die „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“. Dem Anschreiben ist ein Formular beigefügt, das vom Aufbau her einem behördlichen Schreiben ähnelt. Die Firma DAZ spricht von der Erfüllung „gesetzlicher Pflichten“ und erweckt so den Eindruck, dass man das beigefügte Formular unterschreiben müsse um diese gesetzliche Pflichten zu erfüllen.

Uns erinnert dieses Vorgehen an die Masche von Gewerbe-Meldung.de über die wir bereits seit dem Jahre 2015 in unseren Rechtstipps informieren. Interessanterweise sitzt nun auch die Firma DAZ ihren Geschäftssitz in Malta. Auf dem Formular wird nur lediglich eine Postanschrift angegeben: DAZ, Zentrale Postverteilstelle, Lehnitzstrasse 11, 16515 Oranienburg genannt. Die Geschäftsadresse lautet jedoch DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd., 141 Edgard Bernard Street Gzira, GZR1707, Malta.

Das Formular ist ein versteckter teurer Auftrag und kein Formular einer Behörde! Kosten von insgesamt 1.494 € netto.

Das Formular beginnt mit einem großen eingerahmten Hinweis „Ergänzen oder korrigieren Sie bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten bis [kurzes Datum]“:

Die eigenen Daten sind in dem Formular schon eingetragen, man wird nur noch aufgefordert ein paar Ergänzungen vorzunehmen – und das Formular unterschrieben an die Faxnummer 00800 / 77 000 777 zurückzufaxen.

Bei behördlichen Dokumenten in denen nur Daten erfasst werden sollen, liest man dies in der Regel ausschnittsweise durch: In einem Textblock stehen langweilige Ausführungen über die DS-GVO und dass man die Daten prüfen müsse. Daten prüfen ist ja an sich kein Problem, das macht man dann auch schnell.

Darunter folgt dann ein großer Absatz in einem schönem (unübersichtlichen) Fließtext. Zu Beginn gibt es eine Belehrung, dass man seit dem 25.05.2018 die Vorgaben der neuen EU-Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) erfüllen müsse. Das stimmt auch. Dann folgt eine Aufzählung, welche Daten von Ihnen gespeichert werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt denkt man sich, dass nur noch die normale rechtliche Belehrung zum Datenschutz kommt. Aber dann:

Völlig überraschend wird im nächsten Satz ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“ angeboten. Hierbei handelt es sich um Muster und Checklisten rund um die DSGVO. Die Kosten hierfür belaufen sich auf jährlich 498 € netto – und zwar mit einer Laufzeit von drei Jahren:

Insgesamt sollen Sie daher 1.494 netto für die drei Jahre bezahlen. Falls der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser sogar noch jährlich weiter.

Haben Sie das Formular versehentlich unterschrieben? Dann sollten Sie schnell handeln:

Falls Sie keinen Anwalt beauftragen möchten, schicken Sie ein Schreiben an die DAZ und erklären Sie die Anfechtung und zudem hilfsweise die außerordentliche und auch ordentliche Kündigung und vorsorglich den Widerruf des Vertrages. Führen Sie in Ihrem Schreiben die Gründe auf, warum Sie den Vertrag nicht wollen, wie z. B. dass Sie sich beim Unterschreiben nicht gewusst haben einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Versenden Sie das Schreiben z. B. vorab per Fax (mit Sendebericht) und zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie den Zustellnachweis sehr gut auf.

Vermutlich wird die DAZ die Beendigung nicht akzeptieren und die Forderung weiterhin geltend machen. Da es sich um eine neue Masche handelt, gibt es zu den aktuellen „Formular-Angeboten“ (unserer Kenntnis nach) noch keine Urteile.

Falls Sie auf Nummer sicher gehen wollen, empfehlen wir Ihnen sich möglichst schnell an eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden. Gerne helfen wir Ihnen, wir haben bereits jahrelange Erfahrung in vergleichbaren Fällen. Wenn Sie uns beauftragen kümmern wir uns um alles, Sie brauchen die Gegenseite nicht mehr anschreiben.

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage.

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über die Datenschutzauskunft-Zentrale veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

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Interyard GmbH: neue Abofalle „bumshub.de“: 1€-Testzugang verlängert sich auf monatlich 89,90€

Wie bereits bei den Dating-Portalen dailyflirt.de und seitensprungrevier.de soll der Nutzer auch bei bumshub.de in eine Abofalle gelockt werden.

Direkt nach der verpflichtenden Registrierung erhält man als „persönliches Willkommensgeschenk“ einen Gutschein, mit dem man das Portal 14 Tage für nur 1€ testen kann. Um wohl den Druck sich anzumelden zu erhöhen, ist dieses „Geschenk“ nur 24 Stunden abrufbar.

Durch fette rote Schrift wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass es sich bei dem 1€ / Monat um eine Einmalzahlung handelt. Gibt man anschließend seine Kontodaten ein, erhält man eine Übersicht über die Vertragsleistungen. Hier steht dann im Kleingedruckten, dass sich die Schnuppermitgliedschaft automatisch um eine sechsmonatige Mitgliedschaft für 89,90€ monatlich verlängert, sollte der Nutzer nicht fristgerecht kündigen. Das ergibt eine Forderung von mindestens 539,40€, die man an die Firma Interyard GmbH zahlen soll.
Neben den AGB und der Datenschutzbestimmung muss man auch die Widerrufsbelehrung bestätigen wodurch man auf die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen verzichtet. Wir sind jedoch der Ansicht, dass weiterhin ein Widerrufsrecht besteht.

Wir empfehlen keine Zahlung zu leisten

In unserem früheren Rechtstipp haben wir bereits Tipps gegeben, wie Sie selbst am Besten reagieren können. Sollten Sie näheren Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Interyard zum Download oder Online ausfüllen:

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Interyard veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

dirty-dating.de – Abofalle der MD Service GmbH. Auer Witte Thiel treibt Forderung ein.

Die Abofalle dirty-dating.de hat seit April 2018 einen “neuen” Betreiber: Die Firma MD Service GmbH (Ludwig-Ganghofer-Str. 48, 83624 Otterfing). Es handelt sich hier um eine Umbenennung der MyDates GmbH.

Bei dirty-dating.de verlängert sich eine zunächst günstige Mitgliedschaft auf ca. 720 €:

„[…] Der Vertrag verlängert sich dann jeweils um 38 Wochen zum angegebenen Classic Paket mit einem Preis von wöchentlich 19 Euro, zahlbar jeweils im Voraus (neun Buchungen je achtzig Euro), wenn Sie nicht vor Ablauf kündigen. […]“

MD Service GmbH wird weiterhin von der Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel vertreten – was können Sie gegen die Forderung tun?

Die Rechtsanwälte “Auer Witte Thiel” aus München verschicken im Namen der MD Service GmbH Mahnschreiben an die “unfreiwilligen” Kunden der Abofalle.

In unserem früheren Rechtstipp haben wir bereits Tipps gegeben, wie Sie selbst am Besten reagieren können. Sollten Sie mehr Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über diese Abofallen veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

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Flirtano GmbH: neue Abofallen „Instabang.de“ und „ReifeKontakte.de“, Forderung von 89,90€ monatliche Gebühr. Hier erhalten Sie Tipps, wie sie am besten vorgehen

Über die Firma Flirtano haben wir in der Vergangenheit bereits in verschiedenenen Rechtstipps berichtet.

Wieder hat die Flirtano GmbH online Dating-Portale nach dem altbewährten Muster eröffnet: Die beiden neuen Flirt-Seiten erreicht man unter „Instabang.de“ bzw. „ReifeKontakte.de“.
Der Aufbau der beiden neuen Portale ähnelt stark den bisherigen Dating-Seiten des Betreibers Flirtano GmbH und auch hier sollen die Nutzer wieder mithilfe von Lockangeboten in Abofallen gelockt werden.

Erstellt man als männlicher Nutzer einen neuen Account, erhält man einen „Gutschein“ für eine 14-tägige Schnuppermitgliedschaft. Klickt man auf „Gutschein einlösen“, gelangt man auf eine Übersichtsseite, mit den verschiedenen Premium-Mitgliedschaften und den jeweiligen Kosten. Das 14 Tage Schnupperangebot zum Lock-Preis von 1,00€ ist bereits ausgewählt und in farbiger fettgedruckter Schrift wird hervorgehoben, dass es sich bei dem 1,00€ um eine Einmalzahlung handelt.

Auf der folgenden Seite wird man zur Eingabe der Kontodaten für das Lastschriftverfahren aufgefordert. Darüber steht noch einmal, dass man sich für eine „gewünschte Laufzeit“ von 14 Tagen und zu einer „einmalige[n] Zahlung“ in Höhe von 1,00€ entschieden hat. Hat man die Kontodaten bestätigt, wird man zur Bestätigung der AGB aufgefordert. Erst auf dieser Seite wird im Kleingedruckten „deutlich“, dass das 14-tägige Probe-Abo automatisch in eine sechsmonatige Mitgliedschaft zu einem Preis von 89,90€ mtl. übergeht, sollte man nicht bereits nach der ersten Woche gekündigt haben. Somit folgen auf die „einmalige Zahlung“ von 1,00€ sehr schnell deutlich höhere Kosten. Erst nach Ablauf der 6 Monate ist eine monatliche Kündigung möglich. Zu diesem Zeitpunkt sind jedoch bereits mindestens 539,40€ Nutzungsgebühr angefallen. Diese wird die Flirtano GmbH vermutlich, wie auch in früheren Fällen, durch das Inkassounternehmen enDebito collect & finance GmbH einfordern.

Unter den AGB wird man auch noch dazu aufgefordert, auf sein Widerrufsrecht zu verzichten. Wir sind jedoch der Ansicht, dass weiterhin ein Widerrufsrecht besteht.

Wir empfehlen grundsätzlich keine Zahlung zu leisten

In unseren früheren Rechtstipps haben wir bereits Tipps gegeben, wie Sie selbst am Besten reagieren können. Sollten Sie näheren Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Wir sind eine überwiegend digital arbeitende Kanzlei, somit erhalten Sie von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Flirtano zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten aus ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Flirtano veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Flirtano: Abofallen in Österreich „FirstDate.at“, „JustDate.at“ und „Milfs.at“, Forderung von 89,90€ monatlich. Hier erhalten Sie Tipps, wie sie am besten reagieren

Über die Flirtano GmbH haben wir bereits in verschiedenen Rechtstipps berichtet.

Erneut hat die Flirtano GmbH Dating-Portale nach dem altbekannten Muster eröffnet, diesmal vermehrt in Österreich: Die drei neuen Dating-Portale erreicht man unter „FirstDate.at“, „JustDate.at“ bzw. „Milfs.at“

Die drei neuen Flirt-Portale erinnern stark an die bisherigen Dating-Seiten des Betreibers Flirtano GmbH und auch hier wird der Nutzer wieder in eine Abofalle gelockt: Nach der Neuanmeldung erhält man einen „Gutschein“ für eine 14-tägige Schnuppermitgliedschaft. Klickt man auf „Gutschein einlösen“, gelangt man auf eine Übersichtsseite, mit den verschiedenen Premium-Mitgliedschaften und den jeweiligen Kosten. Das 14 Tage Schnupperangebot zum Lock-Preis von 1,00€ ist bereits ausgewählt und in roter Schrift wird hervorgehoben, dass es sich bei dem 1,00€ um eine Einmalzahlung handelt.

Im nächsten Schritt wird der Nutzer aufgefordert, seine Kontodaten oder eine Kreditkarte zu hinterlegen. Hat man die Kontodaten eingegeben, wird man zur Bestätigung der AGB aufgefordert. Erst auf dieser Seite wird im Kleingedruckten „deutlich“, dass das 14-tägige Probe-Abo automatisch in eine sechsmonatige Mitgliedschaft zu einem Preis von 89,90€ mtl. übergeht, sollte man nicht bereits nach der ersten Woche gekündigt haben. Erst nach Ablauf dieser 6 Monate ist eine monatliche Kündigung möglich. Zu diesem Zeitpunkt sind jedoch bereits mindestens 539,40€ Nutzungsgebühr angefallen. Diese wird die Flirtano GmbH vermutlich, wie auch in früheren Fällen, wieder durch das Inkassounternehmen enDebito collect & finance GmbH einfordern.

Wir empfehlen grundsätzlich keine Zahlung zu leisten

In unseren früheren Rechtstipps haben wir bereits Tipps gegeben, wie Sie selbst am Besten reagieren können. Sollten Sie näheren Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, auch wenn Sie in Österreich wohnen. Da die Flirtano GmbH ein deutsches Unternehmen ist, kommt hier in der Regel deutsches Recht zum Einsatz. In den meisten Fällen übernehmen auch österreichische Rechtschutzversicherungen unsere Gebühren.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Wir sind eine überwiegend digital arbeitende Kanzlei, somit erhalten Sie von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Flirtano zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten aus Österreich und Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Flirtano veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Ideo Labs: neue Abofallen „6.Dating“, “c.Dating” und “s.dating”, Forderung von 89,90€ monatlich. Hier erhalten Sie Tipps, wie sie am besten reagieren

Über Ideo Labs haben wir bereits in verschiedenen Rechtsstipps berichtet.

Erneut hat die Ideo Labs GmbH Dating-Portale nach dem altbekannten Muster eröffnet: Die neuen Dating-Portale erreicht man unter „6.Dating“ bzw. „c.Dating“ oder “s.dating”. Inhaltlich erinnern die neuen Portale stark an die bisherigen Dating-Seiten des Betreibers Ideo Labs GmbH und auch hier wird der Nutzer wieder in eine Abofalle gelockt:

Nach der Erstregistrierung erhält man einen „Gutschein“ für eine 14-tägige Schnuppermitgliedschaft. Um den Druck auf den Nutzer zu erhöhen, ist dieser nur 24 Stunden gültig. Klickt man auf „Gutschein einlösen“, gelangt man auf eine Übersichtsseite, mit den verschiedenen Premium-Mitgliedschaften und den jeweiligen Kosten. Die 14 Tage Schnupperangebot zum Lock-Preis von 1,00€ sind bereits ausgewählt und in roter fettgedruckter Schrift wird hervorgehoben, dass es sich bei dem 1,00€ um eine Einmalzahlung handelt.

Hat man die Kontodaten bestätigt, wird man zur Bestätigung der AGB aufgefordert. Erst auf dieser Seite wird im Kleingedruckten „deutlich“, dass das 14-tägige Probe-Abo automatisch in eine sechsmonatige Mitgliedschaft zu einem Preis von 89,90€ mtl. übergeht, sollte man nicht bereits nach der ersten Woche gekündigt haben. Erst nach Ablauf dieser 6 Monate kommt man wieder aus dem Vertrag heraus. Zu diesem Zeitpunkt sind jedoch bereits mindestens 539,40€ Nutzungsgebühr angefallen. Diese wird die Ideo Labs GmbH vermutlich, wie auch in früheren Fällen, wieder durch die Jedermann Inkasso einfordern.

Unter den AGB wird man auch noch dazu aufgefordert, auf sein Widerrufsrecht zu verzichten. Wir sind jedoch der Ansicht, dass weiterhin ein Widerrufsrecht besteht.

Update: Ideo Labs hat sich zwischenzeitlich in D.I.E. GmbH umbenannt, was aber keine Auswirkungen auf unsere Tipps hier hat. Wir haben außerdem noch weitere Rechtstipps über die D.I.E. GmbH (früher: Ideo Labs) veröffentlicht.

Wir empfehlen grundsätzlich keine Zahlung zu leisten

In unseren früheren Rechtstipps haben wir bereits Tipps gegeben, wie Sie selbst am Besten reagieren können. Sollten Sie näheren Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Wir sind eine überwiegend digital arbeitende Kanzlei, somit erhalten Sie von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über D.I.E. (früherer Name: Ideo Labs GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Sim-Com GmbH: Klage von Königs Inkasso (Rechtsanwältin Jennifer Muth-Noven)

Wir berichten schon seit dem Jahre 2016 über die “Beratungsprotokolle” von Sim-Com, die sich nach dem Gespräch jedoch als Vertrag entpuppen, Aufgrund dieses Vertrages schließt Sim-Com im Namen ihrer teils unfreiwilligen Kunden einen oder mehrere Handyverträge ab. Meistens empfiehlt Sim-Com einen Vertrag mit Vodafone.

Nach dem Gespräch wurden viele unserer Mandanten mit Sim-Karten von Vodafone überrascht. An dieser Stelle empfehlen wir allen “Geschädigten” sich völlig unverbindlich an unsere Kanzlei zu wenden. Sie erhalten dann kostenlos Tipps, wie Sie sich (auch ohne unsere Hilfe) richtig reagieren.

Auf das Beratungsgespräch mit Sim-Com kommt es an

Wir haben oft erreicht, dass Vodafone auf den neuen Vertrag verzichtet. In derzeit zwei Fällen war Vodefone jedoch nicht einsichtig und hat die Forderung an die Königs Inkasso GmbH (Mühlenstraße 49, 47918 Tönisvorst) “verkauft”. In diesen Fällen vertritt Rechtsanwältin Jennifer Muth-Noven die Königs Inkasso GmbH und hat auch Klage eingereicht und verlangt die Zahlung der Grundgebühr für die gesamte Vertragslaufzeit mit Vodafone.

Jahrelange Erfahrung aus über 100 “Sim-Com-Fällen”

Die rechtliche Schwierigkeit an dieser Viererkonstellation (Kunde <-> Sim-Com <-> Vodafone <-> Königs Inkasso) ist die, dass die Firma Königs Inkasso an dem Vertragsschluss überhaupt nicht beteiligt war und nun einfach sagt: “Hier ist der schriftliche Vertrag und dieser gilt”. So einfach geht das aber natürlich nicht. Unsere Kanzlei hat Vodafone nämlich bereits seit 2016 mehrmals schriftlich hingewiesen, dass die von Sim-Com vermittelten Verträge unserer Ansicht nach mehr als fragwürdig zustande gekommen sind. Vodafone hätte von der “Täuschung” von Sim-Com also wissen müssen. Dies gilt somit auch indirekt für die Firma Königs Inkasso, die die Forderung nun im eigenen Namen einklagt.

Unsere Empfehlung: Sim-Com an der Klage beteiligen

Aber ganz unabhängig davon holen wir auch Sim-Com “mit ins Boot” und verkünden dieser den Streit in der Klage. Schließlich gibt es die Klage nur wegen dem “Beratungsprotokoll”-Vertrag von Sim-Com. Dies hat den Vorteil, dass wir Sim-Com auf Schadenersatz verklagen können, falls Vodafone von der Täuschung wirklich nichts gewusst haben sollte.

Unsere Kanzlei hat sehr viel Erfahrung mit der Sim-Com GmbH (und der Firma KfT Kanzlei für Tele­kommunikation) sowie Vodafone. Wir haben eine Liste mit Namen von über 40 Mitarbeitern von Sim-Com erstellt, welche nach Angaben unserer Mandanten nicht richtig beraten haben sollen. Diese Liste ist für die Verteidigung vor Gericht sehr wichtig, da bei dem Beratungsgespräch oft nur “Aussage gegen Aussage” steht, vor allem, wenn man das Gespräch alleine geführt hat. So können wir dem Gericht nämlich mitteilen, dass dieser Mitarbeiter auch in anderen Fällen unzureichend beraten hat. Zudem können wir unsere anderen Mandanten dann als Zeugen anbieten. Das alles erhöht die Erfolgschancen vor Gericht um ein Vielfaches.

Über den Ausgang dieser Klagen informieren wir an dieser Stelle. Mit einem Urteil ist vermutlich im Sommer 2018 zu rechnen.

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland. Wir reisen zu Gerichtsterminen deutschlandweit an, unsere Reisekosten hierfür sind überschaubar.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Firma Sim-Com GmbH zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Sim-Com veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

milfs.at, milfs.ch: 1 €/CHF Test wird zu monatlicher 89,90 €/CHF Abofalle – Flirtano GmbH / enDebito GmbH

Achtung vor den Datinportalen milfs.at und milfs.ch: Meldet man sich hier für einen 1€ Testzugang für 14 Tage an, wird einem im KLeingedruckten auf der letzten Seite des Bestellprozesses eine Vertragsverlängerung von monatlich 89,90 für 6 Monate “untergeschoben”. Der Betreiber Flirtano GmbH macht also nicht mehr nur Deutschland sondern auch Österreich und die Schweiz unsicher.

Sind Sie in die Abofalle geraten?

Falls es Sie auch erwischt hat: Sie sind nicht alleine. Seit dem Jahre 2016 haben sich schon unzählige Geschädigte an uns gewandt. Wir helfen Ihnen gerne, Sie können es aber auch alleine versuchen und gegenüber Flirtano den Widerruf, die Anfechtung und die außerordentliche und hilfsweise die ordentliche Kündigung erklären. Am besten vorab per E-Mail und dann z. B. per Einschreiben. Unsere Mandanten, die es zunächst selbst versucht haben sich gegen Flirtano oder dem Inkassounternehmen enDebito zu wehren, haben uns aber so gut wie immer erzählt, dass Flirtano weiterhin auf Zahlung von sechs Monatsgebühren á 89,90 – also insgesamt 539,90 – besteht.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Flirtano zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten auch aus Österreich und der Schweiz. Da die Flirtano GmbH ihren Sitz in Deutschland hat, bietet es sich an eine deutsche Kanzlei mit der Abwehr zu beauftragen. Sollten Sie eine schweizer oder österreichische Rechtsschutzversicherung besitzen, rechnen wir mit dieser ab; wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen teilen wir Ihnen unsere Kosten nach Ihrer unverbindlichen Anfrage mit.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Flirtano veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

enDebito verschickt Vergleichsangebot für Flirtano Forderung. Was tun?

Das Inkassounternehmen enDebito collect & finance GmbH aus Düsseldorf verschickt aktuelle Vergleichsvorschläge an Kunden von Flirtano. Darin baut enDebito zunächst eine “Drohkulisse” und spricht von der Möglichkeit einer Klage:

mit unseren Auftraggebern erörtern wir zum Ende eines jeden Kalenderjahres die Frage, in welchen Verfahren wir durch unsere Anwaltskanzlei Klage erheben lassen sollen. Bevor wir dies tun, möchten wir letztmals versuchen die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Um zusätzliche Kosten zu vermeiden solle man doch lieber jetzt einen Vergleich schließen und reduziert die Forderung um ca. 40%.

Und nun? Soll ich den Vergleich annehmen?

Diese Frage können wir leider nicht allgemein beantworten. Das hängt nämlich davon ab, ob man bereits an die Gegenseite Zahlungen geleistet hat oder ob und was man bisher an die Gegenseite geschrieben hat, um die Forderung abzuwehren. Falls man noch keine Zahlungen an die Gegenseite geleistet hat, sollten Sie sich zweimal überlegen, ob Sie sich auf die Einigung einlassen: Einerseits hätten Sie dann Ruhe andererseits hat Flirtano bzw. enDebito ihr Ziel erreicht und Geld von Ihnen erhalten. Wenn Sie zu einem Vergleich tendieren, sollten Sie aber unbedingt darauf achten, dass das ganze Thema Flirtano nach der Zahlung auch erledigt ist. Nicht, dass Sie sich nur über die bisherigen Gebühren einigen und in Zukunft neue Rechnungen ins Haus flattern.

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Gerne prüfen wir Sie für Ihre Möglichkeiten. Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Regista: “Sonderabschlussangebot” in Höhe von 199€ und “allerletzte Fristverlängerung” (Gewerbe-Meldung.de / Europe Reg)

Kurz vor Weihnachten verschickt Regista selbst wieder ein Angebot, mit dem man sich aus dem behaupteten Vertrag “herauskaufen” kann. Regista setzt diesmal eine großzügige Frist von fast drei Wochen und überschreibt das Angebot mit folgenden Worten:

Beenden Sie nicht nur das Geschäftsjahr 2017, sondern auch Ihr bestehendes Vertragsverhältnis! Sonderabschlussangebot zu Beendigung Ihres Vertrages.

Gegen eine Zahlung von 199,00 € an eine Bank in Malta soll der Vertrag sofort gekündigt werden.

Fragen Sie sich nun, ob Sie dieses Angebot annehmen sollen?

Wir sind der Ansicht, dass die Forderung von Regista unberechtigt ist und es sich um eine klassiche Abofalle handelt. Aus diesem Grund würden wir selbst keine Zahlung leisten. Aber die Entscheidung hängt natürlich auch davon ab, wie und wie schnell man bisher auf die Forderung von Regista reagiert hat. Es ist auch verständlich, wenn man seine Ruhe möchte und das Thema abschließen möchte. Dies muss aber jeder für sich selbst entscheiden. Gerne können Sie sich an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Gewerbe-Meldung.de (Regista Ltd.) zum Download :

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Alexander Hufschmid
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