Vertragsrecht

Im Unternehmen, im beruflichen Kontext oder im Privatleben: Verträge begleiten uns meist, ohne dass man es bewusst wahrnimmt. Dass Verträge unseren Alltag mehr prägen, als uns bewusst ist, macht sich meist erst bemerkbar, wenn sich der Vertragspartner nicht an Vereinbarungen hält oder man selbst mit einer vertrag­lichen Pflicht „ins Straucheln“ kommt.

In unserer Kanzlei finden Sie den richtigen Rechtsanwalt für Vertragsrecht. Deswegen unterstützen wir Sie – ob Unternehmen oder Privatperson – auch in diesem Bereich gerne.

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Vertragsrecht für Unternehmen

Für Unternehmen sind Verträge aller Art häufig die Basis für wirtschaftlichen Erfolg: passende Koopera­tionsverträge mit Partnern, verlässliche Verträge mit Lieferanten bzw. Zulieferfirmen (Lieferverträge) oder maßgeschneiderte Angebotsvorlagen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge mit Kunden. Sind diese Verträge auf die individuellen Anforderungen in Ihrem Unternehmen abgestimmt, minimiert dies das Risiko von Streitigkeiten mit Kunden und Partnern.

Deswegen überprüfen und überarbeiten wir vorhandene Verträge oder erstellen bei Bedarf neue Verträge oder Vertragsmuster.

Aber vor allem unterstützen wir Sie auch effektiv, wenn es zu Auseinandersetzungen mit Ihren Vertrags­partnern über Rechte und Pflichten aus Verträgen kommt. In dieser Situation kümmern wir uns mit Nach­druck darum, Ihre Ansprüche aus dem Vertrag oder z. B. Schadensersatzforderungen wegen Vertrags­verletzungen außergerichtlich und bei Bedarf vor Gericht durchzusetzen. Und werden gegen Sie Ansprüche erhoben, kümmern wir uns natürlich auch um die effiziente Abwehr von Ansprüchen.

Auszug aus unseren anwaltlichen Leistungen für Unternehmen im Vertragsrecht:

  • Durchsetzung vertraglicher Forderungen außergerichtlich und vor Gericht (Inkasso für Unternehmen)
  • Abwehr von Ansprüchen Dritter außergerichtlich / vor Gericht
  • Vertragsanalyse / Vertragsprüfung (Konditionen, Laufzeit etc.)
  • Überarbeitung / Anpassung von vorhandenen Vertragsmustern
  • Erstellen von Verträgen (Kooperationsvertrag, Lieferantenvertrag, Franchisevertrag etc.)
  • Prüfung und Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Prüfung von möglichen Ansprüchen gegen Dritte (Gewährleistung, Schadensersatz etc.) und Risikoanalyse

Vertragsrecht für Privatpersonen

Verträge, bei denen Vertragspartner einmalig Leistungen austauschen, sind z. B. Kaufverträge oder Verträge mit Handwerkern (Werkvertrag). Im Vertragsrecht gibt es hier oft Streit über die Verletzung von vertrag­lichen Pflichten und darum, welche Rechte man bei Vertragsverletzungen hat: Nachbesserung oder Neulieferung, also Gewährleistung? Rücktritt oder Preisnachlass (Minderung)? Eventuell besteht sogar ein Anspruch auf Schadensersatz.

Info: Wird z. B. ein Kaufvertrag im Internet oder per E-Mail geschlossen, existiert eventuell die Möglichkeit des Widerrufs. Erfahren Sie hier mehr zum Internetrecht für Privatpersonen!

Bei Dauerschuldverhältnissen wie z. B. dem Handyvertrag oder Fitnessstudio-Vertrag sind Vertrags­partner verpflichtet, in einem bestimmten Zeitraum ihre Vertragspflichten zu erfüllen. Das bedeutet bei einem Fitnessstudiovertrag z. B., dass der Kunde während der Vertragslaufzeit einen Beitrag bezahlen und der Betreiber dem Kunden das Studio zur Verfügung stellen muss.

Kommt es in solchen Konstellationen zu Problemen, geht es meist um eine (vorzeitige) Kündigung des Vertrages und die Einhaltung von Kündigungsfristen. Denn bei Verträgen mit fester Laufzeit, entsteht oft Streit darüber, ob und wie man den Vertrag (vorzeitig) kündigen oder den Vertrag „pausieren“ lassen kann.

Wir kümmern uns deswegen darum, dass Sie zu Ihrem Recht kommen, wenn bei einem Vertrag etwas schiefgelaufen ist – außergerichtlich und vor Gericht!

Auszug aus unseren anwaltlichen Leistungen für Privatpersonen im Vertragsrecht:

  • Prüfung, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist (v.a. auch bei Minderjährigen)
  • Vertragsprüfung bzw. Analyse der Vertragsbedingungen (Kündigungsfrist, Zahlungsverpflichtung, automatische Vertragsverlängerung etc.)
  • Prüfung, ob die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam ist
  • Antworten auf Frage zu Lieferung, Kaufpreiszahlung, Gewährleistung, Ersatzlieferung, Rücktritt, Preisnachlass/Minderung, Abnahme und Werklohn etc.
  • Prüfung und Durchführung (vorzeitige) Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (Handyvertrag wegen Umzug, Fitnessstudiovertrag wegen Krankheit)
  • Verhandlung Aufhebungsvertrag etc.
  • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht

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