Verkehrsrecht

Sie sind in einem Verkehrsunfall verwickelt? Ihr Auto, LKW oder Fahrrad wurde beschädigt? Auch wenn der Gegner seine Schuld nicht bestreiten sollte, lohnt sich eine unverbindliche Anfrage: Denn wir können für Sie Ihre gesamten Ansprüche (wie z. B. Schmerzensgeld und Nutzungsausfall) geltend machen und vergessen hierbei nichts. Wir fordern für Sie also nicht nur die reinen Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs.

Was viele nicht wissen: Wenn die Gegenseite letztendlich zahlt, übernimmt die gegnerische Versicherung auch noch unsere Rechtsanwaltsgebühren. Und zwar zusätzlich zu Ihrer Zahlung, die Sie enthalten. Natürlich rechnen wir aber auch gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherungen ab.

Bewertungen der Anwaltskanzlei Hufschmid
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Auszug aus unseren anwaltlichen Leistungen im Verkehrsrecht:

  • Einfordern der Reparaturkosten beim Unfallverursacher
  • Geltendmachung von Nutzungsausfall, also eine Entschädigung für die Reparaturdauer, da Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen konnten
  • Fordern von Schmerzensgeld für Sie oder Ihre Mitfahrer
  • Bei Firmen: Geltendmachung von Verdienstausfall
  • Falls der Gegner nur eine Teilschuld hat, prüfen wir auch die Frage der Mithaftung
  • Durchsetzung der Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht

Bei Fragen rund um Verkehrsunfälle sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.

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