BCS Mobile GmbH: Doppelte Kosten durch doppelte Verträge nach Tarifwechsel?

Wir können die Firma BCS Mobile GmbH an sich guten Gewissens empfehlen, dies soll keine Warnung vor der Firma sein. Aber ab und an erreichen uns auch Beschwerden über Probleme mit neuen Verträgen mit der BCS Mobile GmbH (Dachauerstr. 70/72, 80335 München). Unsere Mandanten berichten von unerwartete Kosten, nachdem sie Beratungsgespräche mit Kundenbetreuuern geführt und neue Verträge abgeschlossen hatten.

Die häufigsten Probleme mit BCS Mobile:

  • Doppelte Kosten durch parallele Vertragslaufzeiten: Viele unserer Mandanten waren überrascht festzustellen, dass die auch nach Abschluss neuer Handyverträge mit Hilfe von BCS die Grundgebühren der alten Handyverträge weiterzahlen sollen. Dies führte dazu, dass sie gleichzeitig Gebühren an den alten und den neuen Anbieter zahlen mussten. Unsere Mandanten berichten uns oft, dass dies im Widerspruch zu den Versprechungen der BCS-Berater stehe, die behaupten, es gäbe keine doppelten Grundgebühren oder diese würden von BCS übernommen, wenn man einen neuen Handyvertrag abschließt.
  • Irreführende finanzielle Vorteile bei Neuverträgen: Einige Mandanten berichteten, dass die neuen Verträge während des Beratungsgesprächs finanziell attraktiver dargestellt wurden, als sie tatsächlich waren.

Was Sie tun können, wenn Sie sich getäuscht fühlen:

Einfaches Widerrufen der Verträge ist oft nicht ausreichend, besonders für gewerbliche Kunden, da es hier kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt.

Wir empfehlen, alle Verträge in einem Schreiben vorsorglich zu widerrufen, anzufechten, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen. Führen Sie dabei auch die Gründe für die Anfechtung auf – etwa eine empfundene Täuschung. Dieses Schreiben sollte vorab per E-Mail und zusätzlich per Fax oder Einschreiben an BCS und den neuen Mobilfunkanbieter gesendet werden. Bewahren Sie den Zustellnachweis mindestens drei Jahre lang auf.

BCS akzeptiert in der Regel die vorzeitige Vertragsbeendigung nicht und verweist darauf, dass Gewerbetreibende kein Widerrufsrecht haben. Auch der neue Anbieter reagiert anfangs oft unbeeindruckt und schickt Vertragsunterlagen sowie SIM-Karten an die neuen Kunden.

Benötigen Sie juristische Unterstützung?

Wir kennen die Firma BCS bereits seit dem Jahre 2020. Wenn Sie rechtliche Hilfe gegen BCS Mobile GmbH oder Ihren neuen Mobilfunkanbieter benötigen, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrungen mit ähnlichen Fällen und kann Ihnen effektiv helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in dieser Situation beistehen können.

Haben Sie Probleme mit Ihren Handyverträgen?

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die BCS Group GmbH zum Download oder Online ausfüllen:

Bewertungen der Anwaltskanzlei Hufschmid
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