Sim-Com GmbH: Klage von Königs Inkasso (Rechtsanwältin Jennifer Muth-Noven)

Wir berichten schon seit dem Jahre 2016 über die “Beratungsprotokolle” von Sim-Com, die sich nach dem Gespräch jedoch als Vertrag entpuppen, Aufgrund dieses Vertrages schließt Sim-Com im Namen ihrer teils unfreiwilligen Kunden einen oder mehrere Handyverträge ab. Meistens empfiehlt Sim-Com einen Vertrag mit Vodafone.

Nach dem Gespräch wurden viele unserer Mandanten mit Sim-Karten von Vodafone überrascht. An dieser Stelle empfehlen wir allen “Geschädigten” sich völlig unverbindlich an unsere Kanzlei zu wenden. Sie erhalten dann kostenlos Tipps, wie Sie sich (auch ohne unsere Hilfe) richtig reagieren.

Auf das Beratungsgespräch mit Sim-Com kommt es an

Wir haben oft erreicht, dass Vodafone auf den neuen Vertrag verzichtet. In derzeit zwei Fällen war Vodefone jedoch nicht einsichtig und hat die Forderung an die Königs Inkasso GmbH (Mühlenstraße 49, 47918 Tönisvorst) “verkauft”. In diesen Fällen vertritt Rechtsanwältin Jennifer Muth-Noven die Königs Inkasso GmbH und hat auch Klage eingereicht und verlangt die Zahlung der Grundgebühr für die gesamte Vertragslaufzeit mit Vodafone.

Jahrelange Erfahrung aus über 100 “Sim-Com-Fällen”

Die rechtliche Schwierigkeit an dieser Viererkonstellation (Kunde <-> Sim-Com <-> Vodafone <-> Königs Inkasso) ist die, dass die Firma Königs Inkasso an dem Vertragsschluss überhaupt nicht beteiligt war und nun einfach sagt: “Hier ist der schriftliche Vertrag und dieser gilt”. So einfach geht das aber natürlich nicht. Unsere Kanzlei hat Vodafone nämlich bereits seit 2016 mehrmals schriftlich hingewiesen, dass die von Sim-Com vermittelten Verträge unserer Ansicht nach mehr als fragwürdig zustande gekommen sind. Vodafone hätte von der “Täuschung” von Sim-Com also wissen müssen. Dies gilt somit auch indirekt für die Firma Königs Inkasso, die die Forderung nun im eigenen Namen einklagt.

Unsere Empfehlung: Sim-Com an der Klage beteiligen

Aber ganz unabhängig davon holen wir auch Sim-Com “mit ins Boot” und verkünden dieser den Streit in der Klage. Schließlich gibt es die Klage nur wegen dem “Beratungsprotokoll”-Vertrag von Sim-Com. Dies hat den Vorteil, dass wir Sim-Com auf Schadenersatz verklagen können, falls Vodafone von der Täuschung wirklich nichts gewusst haben sollte.

Unsere Kanzlei hat sehr viel Erfahrung mit der Sim-Com GmbH (und der Firma KfT Kanzlei für Tele­kommunikation) sowie Vodafone. Wir haben eine Liste mit Namen von über 40 Mitarbeitern von Sim-Com erstellt, welche nach Angaben unserer Mandanten nicht richtig beraten haben sollen. Diese Liste ist für die Verteidigung vor Gericht sehr wichtig, da bei dem Beratungsgespräch oft nur “Aussage gegen Aussage” steht, vor allem, wenn man das Gespräch alleine geführt hat. So können wir dem Gericht nämlich mitteilen, dass dieser Mitarbeiter auch in anderen Fällen unzureichend beraten hat. Zudem können wir unsere anderen Mandanten dann als Zeugen anbieten. Das alles erhöht die Erfolgschancen vor Gericht um ein Vielfaches.

Über den Ausgang dieser Klagen informieren wir an dieser Stelle. Mit einem Urteil ist vermutlich im Sommer 2018 zu rechnen.

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland. Wir reisen zu Gerichtsterminen deutschlandweit an, unsere Reisekosten hierfür sind überschaubar.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Firma Sim-Com GmbH zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Sim-Com veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

milfs.at, milfs.ch: 1 €/CHF Test wird zu monatlicher 89,90 €/CHF Abofalle – Flirtano GmbH / enDebito GmbH

Achtung vor den Datinportalen milfs.at und milfs.ch: Meldet man sich hier für einen 1€ Testzugang für 14 Tage an, wird einem im KLeingedruckten auf der letzten Seite des Bestellprozesses eine Vertragsverlängerung von monatlich 89,90 für 6 Monate “untergeschoben”. Der Betreiber Flirtano GmbH macht also nicht mehr nur Deutschland sondern auch Österreich und die Schweiz unsicher.

Sind Sie in die Abofalle geraten?

Falls es Sie auch erwischt hat: Sie sind nicht alleine. Seit dem Jahre 2016 haben sich schon unzählige Geschädigte an uns gewandt. Wir helfen Ihnen gerne, Sie können es aber auch alleine versuchen und gegenüber Flirtano den Widerruf, die Anfechtung und die außerordentliche und hilfsweise die ordentliche Kündigung erklären. Am besten vorab per E-Mail und dann z. B. per Einschreiben. Unsere Mandanten, die es zunächst selbst versucht haben sich gegen Flirtano oder dem Inkassounternehmen enDebito zu wehren, haben uns aber so gut wie immer erzählt, dass Flirtano weiterhin auf Zahlung von sechs Monatsgebühren á 89,90 – also insgesamt 539,90 – besteht.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Flirtano zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten auch aus Österreich und der Schweiz. Da die Flirtano GmbH ihren Sitz in Deutschland hat, bietet es sich an eine deutsche Kanzlei mit der Abwehr zu beauftragen. Sollten Sie eine schweizer oder österreichische Rechtsschutzversicherung besitzen, rechnen wir mit dieser ab; wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen teilen wir Ihnen unsere Kosten nach Ihrer unverbindlichen Anfrage mit.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Flirtano veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

enDebito verschickt Vergleichsangebot für Flirtano Forderung. Was tun?

Das Inkassounternehmen enDebito collect & finance GmbH aus Düsseldorf verschickt aktuelle Vergleichsvorschläge an Kunden von Flirtano. Darin baut enDebito zunächst eine “Drohkulisse” und spricht von der Möglichkeit einer Klage:

mit unseren Auftraggebern erörtern wir zum Ende eines jeden Kalenderjahres die Frage, in welchen Verfahren wir durch unsere Anwaltskanzlei Klage erheben lassen sollen. Bevor wir dies tun, möchten wir letztmals versuchen die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Um zusätzliche Kosten zu vermeiden solle man doch lieber jetzt einen Vergleich schließen und reduziert die Forderung um ca. 40%.

Und nun? Soll ich den Vergleich annehmen?

Diese Frage können wir leider nicht allgemein beantworten. Das hängt nämlich davon ab, ob man bereits an die Gegenseite Zahlungen geleistet hat oder ob und was man bisher an die Gegenseite geschrieben hat, um die Forderung abzuwehren. Falls man noch keine Zahlungen an die Gegenseite geleistet hat, sollten Sie sich zweimal überlegen, ob Sie sich auf die Einigung einlassen: Einerseits hätten Sie dann Ruhe andererseits hat Flirtano bzw. enDebito ihr Ziel erreicht und Geld von Ihnen erhalten. Wenn Sie zu einem Vergleich tendieren, sollten Sie aber unbedingt darauf achten, dass das ganze Thema Flirtano nach der Zahlung auch erledigt ist. Nicht, dass Sie sich nur über die bisherigen Gebühren einigen und in Zukunft neue Rechnungen ins Haus flattern.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Gerne prüfen wir Sie für Ihre Möglichkeiten. Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Flirtano zum Download oder Online ausfüllen:

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Flirtano veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Regista: “Sonderabschlussangebot” in Höhe von 199€ und “allerletzte Fristverlängerung” (Gewerbe-Meldung.de / Europe Reg)

Kurz vor Weihnachten verschickt Regista selbst wieder ein Angebot, mit dem man sich aus dem behaupteten Vertrag “herauskaufen” kann. Regista setzt diesmal eine großzügige Frist von fast drei Wochen und überschreibt das Angebot mit folgenden Worten:

Beenden Sie nicht nur das Geschäftsjahr 2017, sondern auch Ihr bestehendes Vertragsverhältnis! Sonderabschlussangebot zu Beendigung Ihres Vertrages.

Gegen eine Zahlung von 199,00 € an eine Bank in Malta soll der Vertrag sofort gekündigt werden.

Fragen Sie sich nun, ob Sie dieses Angebot annehmen sollen?

Wir sind der Ansicht, dass die Forderung von Regista unberechtigt ist und es sich um eine klassiche Abofalle handelt. Aus diesem Grund würden wir selbst keine Zahlung leisten. Aber die Entscheidung hängt natürlich auch davon ab, wie und wie schnell man bisher auf die Forderung von Regista reagiert hat. Es ist auch verständlich, wenn man seine Ruhe möchte und das Thema abschließen möchte. Dies muss aber jeder für sich selbst entscheiden. Gerne können Sie sich an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Gewerbe-Meldung.de (Regista Ltd.) zum Download :

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Gewerbe-Meldung.de veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Parship verschickt Mahnbescheide an Kunden: So reagieren Sie richtig. Inkasso durch die Firma Debitor-Inkasso GmbH [PE Digital GmbH]

Über die Wertersatz-Falle von Parship (PE Digital GmbH) nach einem Widerruf haben wir bereits in einem früheren Rechtstipp berichtet.

Mahnbescheide durch Debitor-Inkasso GmbH

Parship beauftragt nicht nur die Inkasso abilita GmbH sondern auch die Debitor-Inkasso GmbH aus Bad Schwartau mit der Eintreibung der Forderung. Diese verschickt an Kunden von Parship Mahnbescheide und fordert offene Mitgliedsbeiträge in einem hohen dreistelligen Bereich. Den Mahnbescheid sollte man nicht ignorieren, da Parship später sonst einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann. Wenn man sich gegen die Forderung zur Wehr setzen will, muss man innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.

Ist die Forderung von Parship berechtigt?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Denkbar sind zum Beispiel folgende Fälle:

  • Wenn man sich auf parship.de angemeldet hat und den Vertrag nie widerrufen oder später gekündigt hat, hat Parship in den meisten Fällen Anspruch auf Zahlung der monatlichen Beiträge. Aber auch in diesen Fällen sollte man prüfen, ob die Forderung nicht zu hoch ist. Außerdem sollte man dann auch auf jeden Fall sichergehen, dass der Vertrag beendet ist und keine neuen Gebühren anlaufen.
  • Hat man den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung widerrufen sieht es anders aus: In diesen Fällen empfehlen wir den Mahnbescheid nicht zu akzeptieren, da wir diese Forderung für unberechtigt halten. So sieht es auch das Amtsgericht Hamburg und hat hier uns bereits Recht gegeben.

Wir prüfen für Sie gerne das bestmögliche Vorgehen und legen für Sie auch Widerspruch gegen die Forderung ein.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

now-date.de: Neue Abofalle von Ideo Labs! Datingportal für 89,90€ monatlich. Hilfe vom Anwalt.

Dem Datingportal-Betreiber Ideo Labs GmbH wird es wohl nicht langweilig. Jetzt wurde das uns bekannte siebte (!) Portal now-date.de eröffnet. Bisher gibt es von Ideo Labs schon folgende Portale:

  • dateformore.de
  • just-date.de
  • daily-date.de
  • only-date.de
  • zuuyo.com
  • 4.Dating

Das siebte optisch fast identisches Datingportal von Dating-Portal heißt nun:

  • now-date.de
Update: Ideo Labs hat sich zwischenzeitlich in D.I.E. GmbH umbenannt, was aber keine Auswirkungen auf unsere Tipps hier hat. Wir haben außerdem noch weitere Rechtstipps über die D.I.E. GmbH (früher: Ideo Labs) veröffentlicht.

Auch hier: Abofalle von 89,90 € monatlich – für sechs Monate

Das Konzept ist das gleiche: Bei der Registrierung für den 14 tägigen Testzugang werden Kunde in eine Abofalle gelockt, da sich der Testzugang nach Ablauf der 14 Tage in eine Abo von monatlich 89,90 € verlängert. Und zwar mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Ideo Labs fordert so von seinen Kunden mindesten 539,40 €! Und das ist wahrlich kein Schnäppchen mehr.

Wir empfehlen Ihnen den Vertrag zu widerrufen, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen. Wie genau haben wir in unserem früheren Rechtstipp bereist beschrieben.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über D.I.E. (früherer Name: Ideo Labs GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Ideo Labs veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Handy@Business HG GmbH: Falschberatung bei Tarifwechsel und höhere Kosten?

Seit Juli 2017 beschweren sich viele Mandanten über die Handy@Business HG GmbH (Alt Lankwitz 29, 12247 Berlin). Geschäftsführer dieser Firma ist ein Herr Fabian Neese. Unsere Mandanten berichten uns folgendes:

Die Firma Handy@Business vereinbart meist telefonisch einen Beratungstermin mit möglichen Kunden. Angeboten wird eine kostenlose Überprüfung der bestehenden Handyverträge. Es wird ein Termin vor Ort bei den Kunden vereinbart und bei dem Treffen über Einsparmöglichkeiten bei seinen Handyverträgen gesprochen.

Das “Beratungsprotokoll” ist ein Vertrag!

Während des Beratungsgespräcs erstellt der Berater ein „Beratungsprotokoll“. Hierbei handelt es sich meist jedoch nicht nur um eine reine Zusammenfasssung des Gesprächs sondern es wird ein Vertrag unterschrieben.

Unsere Mandanten haben uns über folgende Probleme berichtet:

  • Während des Gesprächs soll nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass die alten Mobilfunkverträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit parallel weiterlaufen. Man zahlt somit über einen langen Zeitraum die Grundgebühr „doppelt“. Der alte Handyprovider verzichtet nämlich nicht auf seine Grundgebühr.
  • Außerdem sollen bei der Berechnung der Kostenersparnis während dem Beratungsgespräch die Bruttopreise des alten Handyvertrages mit dem Nettopreis des neuen Vertrages verglichen worden sein.
  • Teilweise wurde unseren Mandanten auch zugesagt, dass es sich bei dem Beratungsprotokoll auch wirklich nur um einen Beratungsprotokoll und nicht um einen richtigen Vertrag. In den nächsten Tagen erhalte man dann ein Angebot. Tatsächlich flattern bald die ersten Rechnungen ins Haus.

Fühlen Sie sich auch getäuscht?

Unternehmer besitzen kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es reicht also nicht, wenn man den Vertrag nur widerruft; es schadet aber auch nicht. Wir empfehlen Ihnen daher auf Nummer sicher zu gehen und alle neu geschlossenen Verträge zu widerrufen, anzufechten, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen. Beschreiben Sie in diesem Schreiben auch die Gründe, also warum Sie sich z. B. getäuscht fühlen. Wir empfehlen Ihnen, das Schreiben vorab per E-Mail und dann z. B. per Einschreiben gegenüber Handy@Business und gegenüber dem neuen Handyanbieter zu versenden. Bewahren Sie die Zustellnachweise mindestens drei Jahre auf.

Wie können wir Ihnen helfen?

Um auf Nummer sicher zu gehen können Sie uns bereits mit der Anfechtung und der Rückabwicklung der neuen Handyverträge beauftragen. Unserer Erfahrung nach wird von dem neuen Handyanbieter eine vorzeitige Beendigung des Vertrages zunächst nicht akzeptiert und versendet Vertragsunterlagen und SIM-Karten an die neuen Kunden.
Aber auch wenn Sie uns nicht beauftragen wollen ist auf jeden Fall schnelles Handeln notwendig: Die Anfechtung muss nämlich laut Gesetz unverzüglich nach Kenntnis der Täuschung erklärt werden. Falls man zu lange warten sollte, läuft man Gefahr seine Rechte zu verlieren und wäre dann an die neuen Verträge gebunden.

Je schneller man reagiert besteht die Möglichkeit, dass wir auch eine eventuelle Portierung Ihrer Rufnummern von Ihrem derzeitigen Handyanbieter stoppen können. Hierbei können wir Ihnen ebenfalls helfen.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Firma Handy@Business HG GmbH zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertreten wir Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Parwise.de und primesingles.de: Schnupper-Abo verlängert sich auf bis zu 539€ (Firma „Frontline Digital GmbH“)

Mit den Datingportale Parwise.de & primesingles.de von der Firma Frontline Digital GmbH beschäftigt sich unsere Kanzlei bereits seit dem Jahre 2015: Frontline bietet einen 14-tägigen Testzugang für 1€ für 14 Tage. Auf der letzten Seite des Bestellprozesses steht jedoch im Fließtext versteckt, dass der Zugang nach Schnupperabo monatlich 89,90€ kostet. Außerdem soll die Mindestvertragslaufzeit sechs Monate betragen. Somit verlangt Frontline insgesamt mindestens 539,40 €!

So reagieren sie richtig:

Wir raten jedem “Getäuschten” den Vertrag anzufechten, zu widerrufen und hilfsweise zu kündigen – z. B. per Einschreiben und vorab per E-Mail. Wir empfehlen nicht die Zahlungen einfach einzustellen, da der Vertrag schlimmstenfalls sonst immer weiter läuft. Viele unserer Mandanten haben uns berichtet, dass ihr Widerruf von Frontline entweder nicht anerkannt oder ignoriert wird.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

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Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Frontline zum Download oder Online ausfüllen:

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Ideo Labs: Abofalle “4.Dating”, Forderung von 89,90€ monatlich. So reagieren Sie richtig

Über Ideo Labs haben wir bereits in mehreren Rechtsstipps berichtet.

Nun hat die Ideo Labs GmbH ein weiteres Dating-Portal eröffnet: Die Dating-Homepage ist unter “4.Dating” erreichbar. Hierbei handelt es sich um eine neue Domainendung “.Dating” anstelle der weit verbreiteten de-Domain. Inhaltlich ist die Homepage fast identisch zu den bisherigen Portalen. Es ist ebenfalls eine automatische teure Vertragsverlängerung im Kleingedruckten “versteckt”. Die Gegenseite fordert monatlich 89,90€ für mindestens 6 Monate. Also insgesamt mindestens über 539,40€! Vermutlich wird es daher auch hier nicht lange dauern bis die ersten Mahnschreiben von Jedermann Inkasso nach Hause verschickt werden.

Update: Ideo Labs hat sich zwischenzeitlich in D.I.E. GmbH umbenannt, was aber keine Auswirkungen auf unsere Tipps hier hat. Wir haben außerdem noch weitere Rechtstipps über die D.I.E. GmbH (früher: Ideo Labs) veröffentlicht.

Wir empfehlen grundsätzlich keine Zahlung zu leisten

In unserem früheren Rechtstipp haben wir bereits Tipps gegeben, wie Sie selbst am Besten reagieren können.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

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Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über D.I.E. (früherer Name: Ideo Labs GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Sim-Com GmbH: Teure Vertragsverlängerung von Handyvertrag ohne Auftrag!

Unsere Mandanten berichten uns derzeit, dass die Firma Sim-Com GmbH die Handyverträge ihrer Kunden ohne vorherige Genehmigung “einfach so” verlängert.

Das hat gravierende Nachteile für die Kunden: Einerseits sind diese durch die Vertragsverlängerung jahrelang an den (teuren) Vertrag gebunden. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif ist in dieser Zeit dann grundsätzlich nicht mehr möglich. Andererseits erhalten Kunden bei Vertragsverlängerungen von Vodafone & Co typischerweise entweder günstigere Smartphones oder ein Guthaben. Diese Wahl hat man durch die unerlaubte Vertragsverlängerung nicht.

Akzeptieren Sie die Vertragsverlängerung nicht!

Zwar darf Sim-Com aufgrund der damalig erteilten Vollmacht in ihrem Namen auch Vertragsverlängerungen abschließen – aber natürlich nicht ohne vorherigen Auftrag! Die Rechtslage ist hier eindeutig.

Wir empfehlen Kunden in diesen Fällen der Verlängerung widersprechen und gegenüber Vodafone die Verlängerung anzufechten. Und zwar so, dass man einen Zustellnachweis besitzt, am besten vorab per E-Mail und dann z.B. per Einschreiben.

Sim-Com sollten Sie natürlich auch anschreiben und denen mitteilen, dass Sie zu keinem Zeitpunkt einer Vertragsverlängerung zugestimmt haben. Wenn Sie wollen, dass Sim-Com künftig keinen Zugriff auf Ihre Verträge erhält, sollten Sie gegenüber Sim-Com alle Vollmachten widerrufen und sich den Widerruf bestätigen zu lassen. Und zwar am besten auch mit Zustellnachweis.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Firma Sim-Com GmbH zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Sim-Com veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt