Probleme mit LemonSwan – Hohe Kosten trotz Widerruf, teure Vertragsverlängerung und eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten

Ein Großteil der Online-Dating-Portale lockt potentielle Mitglieder durch eine kostenlose Erstregistrierung an, so auch die Dating-Agentur LemonSwan (Geschäftsführer Paul Uhlig und Fred Thielsch, Bernstorffstrasse 120 in 22767 Hamburg).

Fragwürdige Preisstrukturen

Dennoch möchten die meisten Nutzer sicher gleich zu Beginn gerne wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Preise sucht man auf der Homepage von LemonSwan zunächst allerdings vergeblich, in den FAQ findet sich folgender Hinweis:

„Die Kosten für eine Mitgliedschaft bei LemonSwan variieren nach gewählter Laufzeit und Zahlungsweise. Mit etwas Glück schließen Sie Ihren Vertrag im Zuge einer unserer Rabattaktionen ab und profitieren von besonderen Preisvorteilen. Detaillierte Informationen zu unseren Preisen und Vertragsinhalten können Sie nach einer unverbindlichen, kostenlosen Registrierung direkt in Ihrem Profil einsehen.“

Dies wirkt auf uns nicht allzu seriös. Für Alleinerziehende, Studenten und Auszubildende bietet Lemon Swan zumindest zunächst tatsächlich eine komplett kostenlose Nutzung an. Voraussetzung sind die Vorlage (und Akzeptanz) zahlreicher Dokumente, deren Herausgabe man aufgrund des Datenschutzes sehr gut überdenken sollte (z.B. Lohnsteuererklärung). Mitglieder berichten allerdings, dass Sie Ihren Account nach einer Weile ohne zusätzliche Information nur noch eingeschränkt nutzen konnten und Werbung für das kostenpflichtige Premium-Abonnement angezeigt bekamen.

Um an genauere Informationen über die Kosten zu gelangen, muss man zunächst ca. 20 Minuten Zeit investieren, um ein Persönlichkeitsprofil auszufüllen und eine E-Mail Adresse angeben. Die Betreiber spekulieren vermutlich darauf, dass man später die aufgewendete Zeit nicht „verschenken“ möchte und daher eher dazu bereit ist, ein kostenpflichtiges Premium-Abonnement abzuschließen. Ein Fragebogen folgt auf den nächsten und immer wieder stellt sich uns die Frage, ob die Angaben, die abgefragt werden, wirklich für die Partnersuche erforderlich sind oder nicht eher dazu dienen, sie an Drittanbieter weiterzuverkaufen? Das möchten wir natürlich nicht unterstellen, aber diesen Eindruck gewannen wir aufgrund der “Daten-Sammelwut” von LemonSwan.

Zweifelhaftes „Willkommensgeschenk“

Nach der Anmeldung wird schnell offensichtlich, dass man LemonSwan eigentlich nur als Premium-Mitglied wirklich nutzen kann. Umso attraktiver erscheint das „Willkommensgeschenk“, ein Rabatt von 35%. Man hat die Wahl zwischen 6, 12 und 24 Monaten Mitgliedschaft. Doch erneut ist Vorsicht angesagt, denn der Rabatt von 35% bezieht sich nur auf den ersten Monat (bei 12 Monaten) bzw. auf die ersten drei Monate (bei 6 und 24 Monaten)! Ein wichtiger Hinweis, den man durch die deutlich kleinere und hellere Schrift leicht überliest. Durch den angezeigten Countdown wird unterschwellig der Druck erhöht, dass Angebot anzunehmen, bevor es verfällt.

Nach dem Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft, sollte man sich am besten notieren, was man für einen Vertrag abgeschlossen hat und mit welcher Laufzeit, denn im eigenen Profil fanden Nutzer dazu später keine Angaben (zumindest haben wir diese nicht gefunden).

Da man nach der Anmeldung sofort mit der Partnersuche beginnen kann, stellt sich die Frage, wann die von LemonSwan beworbenen „Türsteherinnen“ eigentlich das Profil überprüfen, denn laut Homepage werden die neuen Mitglieder schließlich handverlesen.

Zu hoher Wertersatz bei Widerruf?

Wiederholt beklagten ehemalige Nutzer, dass sie zu Zahlungen von teils mehreren hundert Euro aufgefordert wurden, obwohl sie innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hatten.

LemonSwan argumentiert hier, wie zahlreiche andere Dating-Agenturen auch, damit, dass das Angebot bereits genutzt wurde und Kontakte zustande kamen bzw. ein Persönlichkeitstest erstellt wurde. Bei letzterem handelt es sich aber aus unserer Sicht lediglich um eine Computerauswertung und nicht um ein individuelles Profil. Somit ist dies keine vom Widerruf ausgeschlossene Leistung. Ähnlich wie LemonSwan verfahren beispielsweise auch die Portale Parship und Elitepartner (siehe auch unsere Rechtstipps über Parship/ Elitepartner).

Vermittelte Kontakte stellen demgegenüber eine tatsächlich erbrachte Leistung dar und dafür kann den Dating-Portalen grundsätzlich ein Wertersatz zustehen. Vorausgesetzt allerdings, dass diese den Kunden richtig belehrt haben. Gerichte setzen diesen erfahrungsgemäß allerdings weit niedriger an, als LemonSwan, Parship, etc. selbst.

Als ebenfalls sehr fragwürdig empfinden wir, dass eine Löschung/ Kündigung des eigenen Accounts nur unter Angabe eines „Servicepassworts“ möglich ist, welches man direkt nach der Registrierung erhält und welches viele Nutzer nicht gespeichert haben.

Um den Druck auf die Mitglieder zu erhöhen, arbeitet LemonSwan, wie viele andere Online-Singlebörsen, mit Inkassounternehmen zusammen, sodass man schnell Schreiben von diesen erhält, sollte man den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen.

Eingeschränkte Nutzung nach Kündigung

Ein Mandant berichtete uns, dass seine Nutzungsmöglichkeiten nach einer erfolgten Kündigung deutlich eingeschränkt wurden, obwohl seine Mitgliedschaft laut Vertrag noch mehrere Monate läuft. So ein Vorgehen ist nicht rechtsgemäß und ermöglicht unserer Ansicht nach eine weitere sofortige Kündigung, so dass man ab sofort keine Beiträge mehr bezahlen muss.

Was können wir für Sie tun?

Sie sollen trotz Widerruf eine unangemessen hohe Summe zahlen, Ihre Kündigung wurde nicht akzeptiert oder Ihre Mitgliedschaft wurde ungewollt (und zu einem höheren Preis) verlängert? Wir können Sie unterstützen, wenn Sie zum Beispiel sich nicht selbst um den Schriftverkehr mit LemonSwan kümmern möchten, oder wie viele andere Mitglieder frustriert sind, da der Support nicht auf Ihre Anfragen reagiert.

Eine Erstanfrage bei unserer Kanzlei ist für Sie immer kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen. Auch ein Antrag auf Beratungshilfe (oder Prozesskostenhilfe) ist möglich, sollten Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sprechen Sie dies einfach in Ihrer Erstanfrage an.

Einfache Kommunikation mithilfe unserer Online WebAkte

Mithilfe unserer eigenen digitalen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort folglich keine Rolle. Zudem läuft unserer Kommunikation mit Ihnen überwiegend digital ab, Briefe erhalten Sie nur, wenn sie dies ausdrücklich wünschen.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Klagen: Unwirksame automatische Vertragsverlängerung bei Parship / Elitepartner

Immer wieder wenden sich Mandanten an uns, da Sie erst nach einer Abbuchung von Ihrem Konto bzw. der Zusendung einer Rechnung darauf aufmerksam wurden, dass sich eine ihrer Mitgliedschaften/ein Abonnement automatisch verlängert hat, ohne dass Sie dies beabsichtigt hatten. Wurde man über diesen Automatismus vorab ausreichend informiert, ist die Verlängerung an sich auch rechtskräftig, bis auf eine Ausnahme: Verträge mit Dating-Portalen können laut Urteil des Bundesgerichtshofs jederzeit gekündigt werden.

Erfolgreiche Klagen gegen Parship

Seit vielen Jahren vertreten wir zahlreiche Mandanten gegen das online Dating-Portal Parship. In letzter Zeit geht es dabei vermehrt um ungewollte Vertragsverlängerungen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, weil ehemalige Parship-Kunden die Vertragsverlängerung nicht akzeptieren, lässt sich Parship (bzw. richtigerweise die Firma PE Digital) meist durch

  • Rechtsanwältin Dr. Stefanie Wegener aus Hamburg oder auch
  • Rechtsanwalt Alexander Pixa aus Regensburg

und im Mahnverfahren (Mahnbescheid) durch die

  • Debitor-Inkasso GmbH aus Bad Schwartau

vertreten.

Nach unserer Antwort auf die Klage von Parship, wurde die Klage entweder auf Kosten von Parship zurückgenommen, oder wir haben uns auf einen niedrigeren Betrag geeinigt oder es kam zu einem Gerichtsurteil. Bisher waren diese fast immer im Sinne unserer Mandanten. Wir können aber natürlich nicht garantieren, dass ein Urteil für unsere Mandanten zufriedenstellend ausfällt, da letztendlich immer der zuständige Richter entscheidet.

Auch Ihr Vertrag wurde unbeabsichtigt verlängert bzw. Sie wollen Ihren Vertrag mit Parship kündigen?

Wenn Ihnen bereits eine Klage zugestellt wurde, können wir uns in Ihrem Namen entweder gegen diese wehren oder wir verhandeln mit der Gegenseite und einigen uns auf einen niedrigeren Betrag. Welche Lösung für Sie in Frage kommt, besprechen wir dann individuell mit Ihnen, nachdem wir die jeweiligen Umstände geprüft haben.

Wer trägt die Kosten des Verfahrens?

Auf unserer Homepage finden Sie einen Fragebogen zu Parship/ Elitepartner zum Download oder Online-Ausfüllen, eine Erstanfrage ist dabei für Sie immer kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen. Auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ist möglich, sollten Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sprechen Sie dies am besten einfach in Ihrer Erstanfrage an.

Mithilfe unserer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt für uns keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Parship/ Elitepartner – Vorsicht vor ungewollter Vertragsverlängerung

Viele Nutzer melden sich bei Elitepartner oder Parship für eine 6-monatige Mitgliedschaft an, obwohl diese teurer ist, als eine Mitgliedschaft für 12 Monate. Doch man hofft natürlich, dass die Zeit der Partnersuche begrenzt ist und möchte daher auch die Dauer der Mitgliedschaft möglichst kurz halten.

Den meisten ist dabei jedoch nicht klar, dass sich ihre Mitgliedschaft in einem der Portale der Betreiberfirma PE Digital GmbH automatisch um dieselbe Laufzeit verlängert, sollten sie nicht fristgerecht kündigen. Häufig geschieht dies sogar zu höheren Monatskosten, als man zuvor gezahlt hat.

Ungewollte Verlängerung der Vertrags – was nun?

Laut aktuellen Gerichtsentscheidungen handelt es sich bei Verträgen mit Partnerbörsen um sogenannte „Verträge höherer Art“ und für diese gilt ein gesondertes Kündigungsrecht. Häufig ist eine Beendigung des Vertrags zu jedem Zeitpunkt möglich, auch während der Erstlaufzeit.

Sollten Sie von einer ungewollten Vertragsverlängerung betroffen sein, können Sie nach der derzeitigen Rechtsprechung Ihr Geld zurück fordern, bzw. müssen gar nicht erst bezahlen.

Keine Kündigung per E-Mail?

Trotz eines gegenteiligen Urteils des Bundesgerichtshofs wurden früher Kündigungen per Email nicht akzeptiert. Mittlerweile werden Kündigungen per E-Mail aber akzeptiert, aber es kann deswegen immer noch zu Problemen und ungewollten Vertragsverlängerungen kommen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Zunächst einmal sollten Sie Parship/ Elitepartner zur Rückzahlung Ihres Geldes bzw. den Verzicht auf die Forderung schriftlich einfordern und dabei eine Frist von z.B. zehn Tagen setzen. Auch wenn dies vermutlich leider noch nicht dazu führt, dass Sie ihr Geld zurückerhalten, können wir so Parship/ Elitepartner nachträglich unsere Anwaltskosten “in Rechnung stellen”. Sie sollten das Geld möglichst nicht selbst einfach zurückbuchen, da dies häufig zu Komplikationen führt. Vor allem nicht, wenn Sie mit PayPal bezahlt haben.

Falls Sie bei der Formulierung der Forderung Hilfe benötigen oder auch im Anschluss daran, können Sie uns gerne kontaktieren. Sie erhalten zunächst Tipps für das weitere Vorgehen, bei einer Erstanfrage entstehen für sie dabei keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen. Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Parship & Elitepartner: Teurer Wertersatz nach Widerruf – aktuelle Rechtslage!

An Parship oder Elitepartner kommt man kaum vorbei, wenn man auf der Suche nach einem Datingportal ist. Beide Portale werden von der Firma PE Digital GmbH (Speersort 10, 20095 Hamburg) betrieben und alssen sich ihre Werbung im Fernsehen, Radio und Plakaten einiges kosten. Nach Werbeaussage von Parship “verliebt sich alle 11 Minuten ein Single”. Also versucht man nun sein Glück und meldet sich bei Parship an um das Datingportal zu testen. Parship klärt bei der Registrierung darüber auf, dass man ein 14-tägiges Widerrufsrecht besitzt. Na dann kann es ja gar nicht teuer werden, wenn einem Parship nicht gefällt.

Wirksamer Widerruf innerhalb von 14 Tagen

Entscheidet man sich den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, erleben viele eine böse Über­raschung: Parship akzeptiert zwar den Widerruf will aber für die bisherige Nutzung einen “Wertersatz” in Höhe von ca. 300€ u.a. für die bisher vermittelten Kontakte.

Amtsgericht Hamburg: Forderung von Parship/ Elitepartner ist unberechtigt

Wir halten die Forderung von Parship und Elitepartner für unberechtigt. Parship begründet seine Forderung mit einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 02.03.2017 (Az. 3 U 122/14); Gegenstand dieses Verfahrens waren jedoch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Irreführung. Das Hanseatische Oberlandes­gericht hat nicht festgestellt, ob die Berechnung des Wertersatzes richtig oder falsch ist. Das Amtsgericht Hamburg ist ebenfalls unserer Meinung und hat mit Urteil vom 21.11.2017 (Az. 25s C 373/17) festgestellt, dass Parship keinen Wertersatz verlangen kann. Begründet wird dies damit, dass Parship seine Kunden nicht ausreichend über die Folgen des Widerrufs belehrt hat. Parship habe demnach gegen §§ 357 Absatz 8 Satz 1 BGB verstoßen. Das Amtsgericht hat die Berufung jedoch zugelassen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Parship lässt Forderung durch Inkasso abilita GmbH eintreiben

Da es jedoch noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, zeigt sich Parship weiterhin unbeeindruckt und beauftragt sogar ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Forderung. Meist wird das Inkassobüro abilita GmbH (Prüfeninger Str. 20, 93049 Regensburg) beauftragt.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Abofalle “wowdating.de” der Firma Interyard – so reagieren Sie richtig

Die Konkurrenz beim Thema “Dating-Abofallen” ist leider sehr groß, viele Betreiber versuchen möglichst viele “Kunden” zu bekommen. Die Firma Interyard hat eine neue Seite wowdating.de. Hierbei handelt es sich bereits optisch um eine Kopie von den bekannten Portal bumshub.de

Auch hier wird dem Kunden ein 1€ Schnupperangebot angeboten – und versteckt am Ende der Bestellung steht im Kleingedruckten, dass sich der Vertrag nach dem Schnupperangebot um monatlich 89,90 Euro mit 6 Monaten Laufzwit verlängert. Und auf einmal soll man 539,40 Euro zahlen.

Falls Sie von der Rechnung überrscht sind: Zahlen Sie nichts – aber Sie sollten reagieren

In unserem früheren Rechtstipp finden Sie Tipps, was und wie Sie der Gegenseite schreiben sollten. Wir empfehlen nicht den “Kopf in den Sand zu stecken” und alles zu ignorieren. Nehmen Sie sich die Zeit und schreiben Sie die Interyard zumindest einmal (richtig) an. Sollten Sie näheren Informationen oder Unterstützung benötigen, schreiben Sie uns gerne.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Interyard veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

D.I.E. GmbH: Der Abofallenbetreiber Ideo Labs GmbH gibt sich einen neuen Namen

Über die Firma Ideo Labs haben wir bereits in verschiedenen Rechtsstipps berichtet. Mit Wirkung zum 01.04.2019 hat Ideo Labs sich nun in D.I.E. GmbH umbenannt. Die Adresse Rathausplatz 3, 40789 Monheim am Rhein bleibt gleich. Das “Geschäftsmodell” bleibt aber wohl das gleiche, zumindest berichten uns Mandanten immer noch davon, dass die Abofalle weiter besteht.

Wir empfehlen grundsätzlich keine Zahlung zu leisten

In unseren früheren Rechtstipps haben wir bereits Tipps gegeben, wie Sie selbst am Besten reagieren können. Die Umbennenung der Firma ändert hieran nichts. Sollten Sie näheren Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Wir sind eine überwiegend digital arbeitende Kanzlei, somit erhalten Sie von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über D.I.E. (früherer Name: Ideo Labs GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über die D.I.E. GmbH veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Bewertungen der Anwaltskanzlei Hufschmid
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Interyard GmbH: neue Abofalle „bumshub.de“: 1€-Testzugang verlängert sich auf monatlich 89,90€

Wie bereits bei den Dating-Portalen dailyflirt.de und seitensprungrevier.de soll der Nutzer auch bei bumshub.de in eine Abofalle gelockt werden.

Direkt nach der verpflichtenden Registrierung erhält man als „persönliches Willkommensgeschenk“ einen Gutschein, mit dem man das Portal 14 Tage für nur 1€ testen kann. Um wohl den Druck sich anzumelden zu erhöhen, ist dieses „Geschenk“ nur 24 Stunden abrufbar.

Durch fette rote Schrift wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass es sich bei dem 1€ / Monat um eine Einmalzahlung handelt. Gibt man anschließend seine Kontodaten ein, erhält man eine Übersicht über die Vertragsleistungen. Hier steht dann im Kleingedruckten, dass sich die Schnuppermitgliedschaft automatisch um eine sechsmonatige Mitgliedschaft für 89,90€ monatlich verlängert, sollte der Nutzer nicht fristgerecht kündigen. Das ergibt eine Forderung von mindestens 539,40€, die man an die Firma Interyard GmbH zahlen soll.
Neben den AGB und der Datenschutzbestimmung muss man auch die Widerrufsbelehrung bestätigen wodurch man auf die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen verzichtet. Wir sind jedoch der Ansicht, dass weiterhin ein Widerrufsrecht besteht.

Wir empfehlen keine Zahlung zu leisten

In unserem früheren Rechtstipp haben wir bereits Tipps gegeben, wie Sie selbst am Besten reagieren können. Sollten Sie näheren Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Interyard zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Interyard veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

dirty-dating.de – Abofalle der MD Service GmbH. Auer Witte Thiel treibt Forderung ein.

Die Abofalle dirty-dating.de hat seit April 2018 einen “neuen” Betreiber: Die Firma MD Service GmbH (Ludwig-Ganghofer-Str. 48, 83624 Otterfing). Es handelt sich hier um eine Umbenennung der MyDates GmbH.

Bei dirty-dating.de verlängert sich eine zunächst günstige Mitgliedschaft auf ca. 720 €:

„[…] Der Vertrag verlängert sich dann jeweils um 38 Wochen zum angegebenen Classic Paket mit einem Preis von wöchentlich 19 Euro, zahlbar jeweils im Voraus (neun Buchungen je achtzig Euro), wenn Sie nicht vor Ablauf kündigen. […]“

MD Service GmbH wird weiterhin von der Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel vertreten – was können Sie gegen die Forderung tun?

Die Rechtsanwälte “Auer Witte Thiel” aus München verschicken im Namen der MD Service GmbH Mahnschreiben an die “unfreiwilligen” Kunden der Abofalle.

In unserem früheren Rechtstipp haben wir bereits Tipps gegeben, wie Sie selbst am Besten reagieren können. Sollten Sie mehr Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über diese Abofallen veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Bewertungen der Anwaltskanzlei Hufschmid
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Flirtano GmbH: neue Abofallen „Instabang.de“ und „ReifeKontakte.de“, Forderung von 89,90€ monatliche Gebühr. Hier erhalten Sie Tipps, wie sie am besten vorgehen

Über die Firma Flirtano haben wir in der Vergangenheit bereits in verschiedenenen Rechtstipps berichtet.

Wieder hat die Flirtano GmbH online Dating-Portale nach dem altbewährten Muster eröffnet: Die beiden neuen Flirt-Seiten erreicht man unter „Instabang.de“ bzw. „ReifeKontakte.de“.
Der Aufbau der beiden neuen Portale ähnelt stark den bisherigen Dating-Seiten des Betreibers Flirtano GmbH und auch hier sollen die Nutzer wieder mithilfe von Lockangeboten in Abofallen gelockt werden.

Erstellt man als männlicher Nutzer einen neuen Account, erhält man einen „Gutschein“ für eine 14-tägige Schnuppermitgliedschaft. Klickt man auf „Gutschein einlösen“, gelangt man auf eine Übersichtsseite, mit den verschiedenen Premium-Mitgliedschaften und den jeweiligen Kosten. Das 14 Tage Schnupperangebot zum Lock-Preis von 1,00€ ist bereits ausgewählt und in farbiger fettgedruckter Schrift wird hervorgehoben, dass es sich bei dem 1,00€ um eine Einmalzahlung handelt.

Auf der folgenden Seite wird man zur Eingabe der Kontodaten für das Lastschriftverfahren aufgefordert. Darüber steht noch einmal, dass man sich für eine „gewünschte Laufzeit“ von 14 Tagen und zu einer „einmalige[n] Zahlung“ in Höhe von 1,00€ entschieden hat. Hat man die Kontodaten bestätigt, wird man zur Bestätigung der AGB aufgefordert. Erst auf dieser Seite wird im Kleingedruckten „deutlich“, dass das 14-tägige Probe-Abo automatisch in eine sechsmonatige Mitgliedschaft zu einem Preis von 89,90€ mtl. übergeht, sollte man nicht bereits nach der ersten Woche gekündigt haben. Somit folgen auf die „einmalige Zahlung“ von 1,00€ sehr schnell deutlich höhere Kosten. Erst nach Ablauf der 6 Monate ist eine monatliche Kündigung möglich. Zu diesem Zeitpunkt sind jedoch bereits mindestens 539,40€ Nutzungsgebühr angefallen. Diese wird die Flirtano GmbH vermutlich, wie auch in früheren Fällen, durch das Inkassounternehmen enDebito collect & finance GmbH einfordern.

Unter den AGB wird man auch noch dazu aufgefordert, auf sein Widerrufsrecht zu verzichten. Wir sind jedoch der Ansicht, dass weiterhin ein Widerrufsrecht besteht.

Wir empfehlen grundsätzlich keine Zahlung zu leisten

In unseren früheren Rechtstipps haben wir bereits Tipps gegeben, wie Sie selbst am Besten reagieren können. Sollten Sie näheren Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Wir sind eine überwiegend digital arbeitende Kanzlei, somit erhalten Sie von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

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Hier finden Sie unseren Fragebogen über Flirtano zum Download oder Online ausfüllen:

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Flirtano veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Flirtano: Abofallen in Österreich „FirstDate.at“, „JustDate.at“ und „Milfs.at“, Forderung von 89,90€ monatlich. Hier erhalten Sie Tipps, wie sie am besten reagieren

Über die Flirtano GmbH haben wir bereits in verschiedenen Rechtstipps berichtet.

Erneut hat die Flirtano GmbH Dating-Portale nach dem altbekannten Muster eröffnet, diesmal vermehrt in Österreich: Die drei neuen Dating-Portale erreicht man unter „FirstDate.at“, „JustDate.at“ bzw. „Milfs.at“

Die drei neuen Flirt-Portale erinnern stark an die bisherigen Dating-Seiten des Betreibers Flirtano GmbH und auch hier wird der Nutzer wieder in eine Abofalle gelockt: Nach der Neuanmeldung erhält man einen „Gutschein“ für eine 14-tägige Schnuppermitgliedschaft. Klickt man auf „Gutschein einlösen“, gelangt man auf eine Übersichtsseite, mit den verschiedenen Premium-Mitgliedschaften und den jeweiligen Kosten. Das 14 Tage Schnupperangebot zum Lock-Preis von 1,00€ ist bereits ausgewählt und in roter Schrift wird hervorgehoben, dass es sich bei dem 1,00€ um eine Einmalzahlung handelt.

Im nächsten Schritt wird der Nutzer aufgefordert, seine Kontodaten oder eine Kreditkarte zu hinterlegen. Hat man die Kontodaten eingegeben, wird man zur Bestätigung der AGB aufgefordert. Erst auf dieser Seite wird im Kleingedruckten „deutlich“, dass das 14-tägige Probe-Abo automatisch in eine sechsmonatige Mitgliedschaft zu einem Preis von 89,90€ mtl. übergeht, sollte man nicht bereits nach der ersten Woche gekündigt haben. Erst nach Ablauf dieser 6 Monate ist eine monatliche Kündigung möglich. Zu diesem Zeitpunkt sind jedoch bereits mindestens 539,40€ Nutzungsgebühr angefallen. Diese wird die Flirtano GmbH vermutlich, wie auch in früheren Fällen, wieder durch das Inkassounternehmen enDebito collect & finance GmbH einfordern.

Wir empfehlen grundsätzlich keine Zahlung zu leisten

In unseren früheren Rechtstipps haben wir bereits Tipps gegeben, wie Sie selbst am Besten reagieren können. Sollten Sie näheren Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, auch wenn Sie in Österreich wohnen. Da die Flirtano GmbH ein deutsches Unternehmen ist, kommt hier in der Regel deutsches Recht zum Einsatz. In den meisten Fällen übernehmen auch österreichische Rechtschutzversicherungen unsere Gebühren.

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Alexander Hufschmid
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