secretmilfs.ch Abofalle: 14 Tage 1-CHF-Testzugang erhöht sich auf monatlich 89,90 CHF (Firma Interyard GmbH)

Die interyard GmbH betreibt das schweizer Datingportal secretmilfs.ch. Hier hat man die Möglichkeit 14 Tage lang für 1 CHF das Portal zu testen. Bei der Anmeldung wird deutlich darauf hingewiesen, dass man nur 1 CHF für 14 Tage zahlt. Eine Seite weiter findet man jedoch am rechten Rand versteckt einen Hinweis, dass sich der Vertrag nach den 14 Tagen automatisch um monatlich 89,90 CHF verlängert. Mit einer mindestens MIndestvertragslaufzeit von sechs Monaten, weshalb man mindestens 539,40 CHF zahlen muss. Wenn man nicht reagiert verlängert sich der Vertrag monatlich sogar immer weiter.

Wie soll man auf die Zahlungsaufforderung reagieren?

Reagiert man auf die ersten Rechnungen und Mahnungen nicht, kann Interyard ein Inkassobüro oder Anwaltskanzlei mit der Einziehung der Forderung beauftragen. Achtung: Es wird nur der fällige Betrag in Rechnung gestellt. Wenn man nur diesen Betrag zahlt, wird man sehr wahrscheinlich auch für die kommenden Monate weitere Rechnungen von interyard erhalten.

Daher empfehlen wir den Vertrag anzufechten, zu widerrufen und hilfsweise zu kündigen. Und zwar vorab per E-Mail und dann z. B. per Einschreiben, damit man einen Zustellnachweis erhält.

Unserer Mandanten berichten uns, dass deren eigene Schreiben meist vollständig ignoriert werden. Nur selten erhalten diese eine Kündigungsbestätigung.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Interyard zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten auch aus der Schweiz.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Interyard veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

dailyflirt.de & seitensprungrevier.de Abofalle: 1€-Testzugang verlängert sich auf monatlich 89,90€ (interyard GmbH)

Bei den Datingportale dailyflirt.de und seitensprungrevier.de sollte man bei der Anmeldung aufpassen: Auf den Portalen wird zunächst ein 14 Tage Testzugang für 1€ angeboten. Das ist an sich ein tolles Angebot – aber leider findet man auf der letzten Seite des Bestellprozesses (am rechten Rand) einen versteckten Hinweis, dass sich dieser Testzugang nach den 14 Tagen automatisch um monatlich 89,90€ verlängert. Und zwar mit einer Laufzeit von sechs Monaten. Das ergibt eine Forderung von mindestens 539,40€, die man an die Firma Interyard GmbH bezahlen soll.

So verhalten Sie sich richtig:

Reagiert man auf die Mahnungen gar nicht reagiert, verlängert sich der angebliche Vertrag nach den sechs Monaten jeden Monat weiter. Letztendlich streitet man also immer über höher Beträge, weshalb es sinnvoll ist, die Forderung zumindest einmal richtig zurückzuweisen.

Wir empfehlen Ihnen den Vertrag anzufechten, zu widerrufen und hilfsweise zu kündigen – z. B. vorab per E-Mail und dann per Einschreiben, damit man einen Zustellnachweis besitzt.

Rektion der Interyard GmbH

Viele unserer Mandanten berichten uns, dass deren Schreiben von der Gegenseite einfach ignoriert werden und keinerlei Antwort hierauf erhalten. Nur selten erhält man eine Kündigungsbestätigung.

Wenn man nun nicht bezahlt, kann Interyard Inkassobüros oder Anwaltskanzleien mit der Einziehung der Forderung beauftragen. Hierbei wird dann aber meist nur der jeweils angefallene Betrag angemahnt. Denkt man sich „ok, ich will meine Ruhe, dann zahle ich das einmalig“, ist es wahrscheinlich, dass man später auch danach noch weitere Rechnungen von interyard erhält.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Interyard veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

eDates.de und flirtydate.de: Test-Abo verlängert sich auf bis zu 720€ (Firma „Be Beauty GmbH“)

Vorsicht bei den Dating-Portalen eDates.de und flirtydate.de der Firma Be Beauty GmbH: Die Anmeldung ist zwar kostenlos, man kann jedoch auch für einen kostenpflichtigen Premium Zugang kaufen. Von 1,99 € bis 2,99 € werden verschiedene Test-Zugänge von 2 bis 4 Wochen angeboten.

Günstiges Probe-Abo verlängert sich automatisch zu teurem Abo

Dieses Probe-Abo verlängert sich jedoch ganz automatisch um wöchentlich 19 € für mindestens 9 Monate! Diese wichtige Information findet sich erst versteckt auf der letzten Seite des Bestellformulars. Unter den eigenen Kontodaten bzw. der Kreditkartennummer ist die autoamtische Verlängerung im Fließtext versteckt. Be Beauty möchte nach dem Testzeitraum also mindestens 720 €!

Wie reagieren Sie richtig?

Wir empfehlen Geschädigten den Vertrag anzufechten, zu widerrufen, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen. Und zwar vorab per E-Mail und zusätzlich z. B. per Einschreiben, damit Sie einen Zustellnachweis besitzen.

Unserer Erfahrung nach zeigt sich Be Beauty von dem Schreiben selten beeindruckt. Oft erhält man Mahnschreiben von der Anwaltskanzlei „Auer Witte Thiel“ aus München, die mit der Eintreibung der Forderung wurden. Hier muss man aufpassen: Es wird immer nur der aktuell aufgelaufene wöchentliche Beitrag gefordert. Wenn man die Forderung nun bezahlt, muss man für die weitere Vertragslaufzeit weiterhin bezahlen. Man bekommt neue Mahnschreiben bis hin zum nächsten bösen Anwaltsbrief. Eine Teilzahlung können wir nicht empfehlen, da Gerichte diese Zahlung als nachträgliche Gemehmigung des gesamten Vertrages sehen können.

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Bewertungen der Anwaltskanzlei Hufschmid
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milfs.de & tempodates.de Abofallen: 14 Tage 1€-Testzugang verlängert sich auf monatlich 89,90 € (Flirtano GmbH)

Die Datingportale milfs.de und tempodates.de werden von der Firma Flirtano GmbH betrieben. Es wird ein Testzugang für 14 Tage für 1€ angeboten und bei der Anmeldung wird groß mit einer Einmalzahlung von 1€ für 14 Tage geworben. Im weiteren Bestellprozess befindet sich jedoch am rechten Rand versteckt die – nicht unwichtige – Information, dass sich der Vertrag danch automatisch in ein Abo von monatlich 89,90€ verlängert. Und das mit einer Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten. Flirtano fordert somit letztendlich mindestens 539,40€.

Richtige Reaktion nach Erhalt der Zahlungsauffordeurng

Wir empfehlen den Vertrag anzufechten, zu widerrufen und hilfsweise zu kündigen. ZUnächst einmal per E-Mail und dann z. B. per Einschreiben. Den Zustellnachweis sollten Sie mindestens die nächsten drei Jahre gut aufbewahren.

Verweigern man die Zahlung läuft man Gefahr, dass Zahlungsaufforderungen von einem Inkassobüro und danach von einer Anwaltskanzlei verschickt werden. Bei den Mahnungen muss man aufpassen, da meist nur die Zahlung der aktuellen offenen Monatsbeiträge zzgl. Gebühren gefordert werden. Zahlt man nun in der Hoffnung, dass man dann seine Ruhe hat, erlebt man wohl eine böse Überraschung: Da nur die bisherigen offenen Beiträge gemahnt werden, wird man wohl für die weiteren Monate weitere Rechnungen erhalten.

Unserer Mandanten mussten oft feststellen, dass eine Kündigung/Widerruf von Flirtano nicht akzeptiert wurde. Meist werden eigene Schreiben vollständig ignoriert. Selten erhält man eine Kündigungsbestätigung, Mahnungen werden aber fleißig verschickt.

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Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Flirtano zum Download oder Online ausfüllen:

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Flirtano veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

KfT GmbH: Doppelte Kosten durch doppelte Verträge nach Tarifwechsel? (Kanzlei für Telekommunikation)

Seit Mai 2017 beschweren sich unsere Mandanten über die Firma Kft GmbH, Kanzlei für Telekommunikation (Fleetplatz 1-7, 21035 Hamburg). Unsere Mandanten berichten uns folgendes:

Die Firma KfT vereinbart meist telefonisch einen Beratungstermin mit potentiellen Geschäftskunden und bietet eine Überprüfung der bestehenden Handyverträge an. Meist erscheint ein Berater, teilweise im Auftrag einer Firma namens Sim-Com GmbH über dir bereits mehrere Rechtstipps geschrieben haben.

Unterschreiben Sie nicht vorschnell das „Beratungsprotokoll“

Nach dem Beratungsgespräch erstellt der Berater ein „Beratungsprotokoll“. Hierbei handelt es sich jedoch nicht (nur) um ein Beratungsprotokoll, sondern gleich um einen festen Vertrag. Unterschreibt man diesen, hat man bereits einen Vertrag geschlossen.

Unsere Mandanten haben sich aus verschiedenen Gründen von den Mitarbeitern von KfT bzw. Sim-Com unzureichend beraten gefühlt:

  • Während dem Gespräch soll nicht ausführlich darüber aufgeklärt worden sein, dass die alten Mobilfunkverträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit parallel weiterlaufen. Man zahlt somit über einen langen Zeitraum die Grundgebühr „doppelt“, da auch der alte Handyprovider grundsätzlich auf seine Grundgebühr besteht.
  • Außerdem sollen bei der Berechnung der Ersparnis teilweise während dem Beratungsgespräch die Bruttopreise des alten Handyvertrages mit dem Nettopreis des neuen Vertrages verglichen worden sein.
  • Teilweise wurde unseren Mandanten auch gesagt, dass es sich bei dem Beratungsprotokoll auch wirklich nur um einen Beratungsprotokoll und nicht um einen richtigen Vertrag. Es wurde
    versprochen, dass man dann noch ein maßgeschneidertes Angebot erhält.

Sie fühlen sich getäuscht?

Es reicht nicht, wenn Sie den Vertrag nur widerrufen, da für gewerbliche Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen ist. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob Sie Vertrag vielleicht nicht doch als Verbraucher geschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen daher auf Nummer sicher zu gehen und alle Verträge in einem Schreiben zu widerrufen, anzufechten, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen. Beschreiben Sie hierbei auch die Gründe für die Anfechtung, also warum Sie sich z. B. getäuscht fühlen. Wir empfehlen Ihnen, das Schreiben vorab per E-Mail und dann z. B. per Einschreiben gegenüber KfT GmbH (und evtl. auch an Sim-Com) und gegenüber dem neuen Handyanbieter zu versenden. Bewahren Sie die Zustellnachweise mindestens drei Jahre auf.

Reaktionen auf unser Anwaltsschreiben

Viele Mandanten beauftragen uns bereits mit der Anfechtung und der Rückabwicklung der neuen Handyverträge, damit hier keine Fehler geschehen. Unserer Erfahrung nach wird von dem neuen Handyanbieter eine vorzeitige Beendigung des Vertrages zunächst nicht akzeptiert und versendet Vertragsunterlagen und SIM-Karten an die neuen Kunden. KfT teilt mit, dass Gewerbetreibende den Vertrag nicht widerrufen können und verweist auf die Richtigkeit des Beratungsprotokolls.
Es ist auf jeden Fall schnelles Handeln notwendig, nachdem sie festgestellt haben, dass sie sich getäuscht fühlen. Die Anfechtung muss nämlich laut Gesetz unverzüglich erklärt werden, nachdem man von seinem Fehler/ einer etwaigen Täuschung erfahren hat. Wenn man zu lange wartet, läuft man große Gefahr Rechte zu verlieren und ist dann an die neuen Verträge gebunden.

Je schneller man reagiert besteht die Möglichkeit, dass wir auch eine eventuelle Portierung Ihrer Rufnummern von Ihrem derzeitigen Handyanbieter stoppen können. Hierbei können wir Ihnen ebenfalls helfen.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Firma KfT GmbH zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über KfT veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Mahnung von Büro & Abrechnungsservice Mark GmbH im Auftrag von Regista Ltd. / Europe Reg / Gewerbe-Meldung.de

Über die Firma Regista Ldt (vormals: Europe Reg Ltd) aus Malta berichten wir nun bereits seit über 1,5 Jahren in unseren Rechtstipps.

Regista Ltd. bleibt weiterhin hartnäckig und beauftragt nun eine neue Firma mit dem Eintreiben der Forderung: Diesmal ist es die „Büro & Abrechnungsservice Mark GmbH“ mit Sitz in der Torgauer Str. 231-233 in Leipzig. Die Anschrift kommt vielleicht einigen bekannt vor: Bei der Firma handelt es sich um Firma AN-Meldung GmbH, über die wir bereits im Januar 2017 berichtet haben. Diese Firma wurde aktuell in die „Büro & Abrechnungsservice Mark GmbH“ umbenannt.

Inhalt des Mahnschreibens

Das Mahnschreiben wird wieder per Post versandt und es wird eine sehr kurze Frist von nur vier Tagen zur Zahlung gesetzt um wohl den Druck zu erhöhen. Falls man nicht zahlt wird angekündigt, dass „der gesamte Vorgang an eine maltesische Detektei“ übergeben wird. Was auch immer diese mysteriöse Drohung bedeutet.

Wie können Sie reagieren?

Wir empfehlen, nicht vorschnell zu bezahlen und sich nicht „einschüchtern“ zu lassen. Überhaupt nicht zu reagieren, ist aber auch nicht empfehlenswert, die Forderung sollte zumindest einmal zurückgewiesen werden. Gerne erklären wir für Sie die Anfechtung und beantworten Ihnen Ihre Fragen. Unseren Mandanten empfehlen wir grundsätzlich, keine Zahlung zu leisten.

Bislang ist in den letzten 1,5 Jahren noch keiner unserer Mandanten verklagt worden, nachdem wir beauftragt wurden. Es bleibt aber abzuwarten, was sich die Regista Ltd in Zukunft noch alles einfallen lässt.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Gewerbe-Meldung.de (Regista Ltd.) zum Download :

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Gewerbe-Meldung.de veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Telefonische Klageandrohung von Regista (Europe Reg/Gewerbe-Meldung.de): Anrufe von ECS Financial

Viele Geschädigte der Firma Regista Ltd erhalten zur Zeit einen Anruf der Firma ECS Financial Pro Ltd. IDie Firma ESC Financial erinnert die „Kunden“ daran, dass noch eine Rechnung nicht bezahlt wurde. Wenn man nicht umgehend bezahlt, wird eine Klage angedroht.

Leisten Sie nicht vorschnell eine Zahlung

Falls Sie eine Zahlung leisten, kann dies vor Gericht als Genehmigung des Vertrags gesehen werden. Dann müssten Sie schlimmstenfalls auch die weiteren Jahresgebühren bis zum Ende der Vertragslaufzeit (mindestens drei Jahre). Das wären dann mindestens Zahlungen in Höhe von 1.044,00 € netto, da Regista für die ersten drei Jahre immer jährlich Kosten in Höhe 348,00 € netto verlangt. Wenn man nicht reagiert und alle Schreiben unbeantwortet lässt, verlängert sich der (angebliche) Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr.

Richtiges Vorgehen

Wir können nur jedem empfehlen, sich auf keine telefonischen Diskussionen einzulassen und das Telefonat sofort zu beenden. Aus Beweisgründen sollten Sie sich schriftlich an die Gegenseite wenden und die Forderung zurückweisen (falls noch nicht geschehen). Und zwar so, dass Sie einen Zustellnachweis besitzen, z. B. per Einschreiben mit Rückschein.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Gewerbe-Meldung.de (Regista Ltd.) zum Download :

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Gewerbe-Meldung.de veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Achtung von „Gewerbe-Meldung“ der Regista Ltd: Teure Rechnung von der AN-Meldung GmbH aus Leipzig

Über die früheren Schreiben der „Gewerbe-Meldung.de“ haben wir bereits in unseren Rechtstips berichtet.

Mittlerweile hat sich die Firma „Europe REG Services Ltd“ in „Regista Ltd.“ ebenfalls mit Sitz in Malta (3A Edge Water Complex, Elia Zammit Street, St. Julians in Malta) umbenannt. Dies ergibt sich aus den Korrektur-Rechnungen, die derzeit an unsere Mandanten versandt werden. Bei diesen Rechnungen fällt außerdem auf, dass nun nicht mehr die 19% USt gefordert wird. Jetzt beläuft sich der Rechnungsbetrag „nur“ noch auf 348,00 € netto für das erste Jahr.

Bei der Rechnung handelt es sich aber jedoch nur um die erste Jahresrechnung. Würde man nun diese Rechnung bezahlen, kann dies als nachträgliche Genehmigung des 3-Jahres-Vertrags gewertet werden.

Wie sollen Sie sich verhalten?

Wir empfehlen grundsätzlich keine Zahlung zu leisten. So oder so sollten Sie aber unbedingt reagieren und Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen. Erklären Sie hierbei unter anderem den Widerruf, die Anfechtung und hilfsweise Kündigung des Vertrages und führen Sie hierbei die Gründe auf, warum Sie den Vertrag überhaupt nicht abschließen wollten – also z.B. dass Sie die kostenpflichtige Klausel nicht gesehen haben und das ganze Schreiben wie ein behördliches Formular ausgesehen hat.

Gerne können wir die Abwehr der Forderung für Sie übernehmen.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Gewerbe-Meldung.de (Regista Ltd.) zum Download :

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Gewerbe-Meldung.de veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Inkasso GCS Financial Pro mahnt für Europe Reg Services: Zahlung von 445,92 € wird gefordert

Die Europe Reg hat das Inkassounternehmen GCS Financial Pro (German Collection Service Financial Pro GmbH) aus Berlin mit der Einziehung der Forderungen beauftragt und verschcikt Zahlungsaufforderungen an deren Kunden. Hierbei wird eine Frist von 10 Tagen gesetzt und man soll einen Betrag von 445,92 € zahlen.

Achtung: Bei der Rechnung handelt es sich nur um einen Teilbetrag über das erste Jahr!

Hierbei wird aber nur die „fällige Rechnung“ über den ersten Jahresbeitrag von 348,00 € netto geltend gemacht. Falls man sich nun denkt „Na gut, dann zahle ich die Rechnung, dann habe ich hoffentlich meine Ruhe“ wird man sehr wahrscheinlich in einem Jahr wieder eine neue Rechnung von Europe Reg erhalten – und zwar über den zweiten Jahresbeitrag in Höhe von weiteren 348 €. Eine Zahlung hilft in diesem Fall also nichts, wenn man den Vertrag loswerden möchte. Auch nach drei Jahren ist nicht automatisch Schluss, da sich der Vertrag immer wieder um ein Jahr verlängert, falls man gar nicht reagiert.

Wie können Sie sich zur Wehr setzen?

In unseren früheren Rechtstipps über Gewerbe-Meldung.de haben wir schon ausführliche Tipps gegeben, was Sie selbst unternehmen können. Insbesondere soltlen Sie die Anfechtung und die außerordentliche Kündigung erklären.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung gegen die Firma Europe Reg oder das Inkassounternehmen GCS Financial Pro?

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Sim-Com GmbH: Doppelte Kosten durch doppelte Verträge nach Tarifwechsel?

Viele unserer Mandanten haben Probleme bei Verträgen mit der Firma Sim-Com:

Die Firma Sim-Com GmbH (An der Spreeschanze 10, 13599 Berlin) vereinbart mit unseren Mandanten telefonisch einen Beratungstermin mit Geschäftskunden. Sim-Com bietet eine Überprüfung der bestehenden Handyverträge an. Von dem persönlichen Beratungsgespräch wird ein Beratungsprotokoll erstellt und man erhält Angebote für neue Verträge. Im Idealfall entscheidet man sich nun für einen Tarifwechsel seines Mobilfunkvertrages und erteilt Sim-Com eine Vollmacht, damit diese einen Tarifwechsel veranlassen kann. Soweit so gut.

Unregelmäßigkeiten bei der Beratung

Unsere Mandanten haben uns jedoch unabhängig voneinander berichtet, dass diese sich aus unterschiedlichen Gründen nicht richtig beraten gefühlt haben. Diese Gründe wurden uns berichtet:

  • Der Berater hat während des Gesprächs nicht deutlich darauf hingewiesen habe, dass der alte Mobilfunkvertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit parallel weiterläuft. Dies hat zur Folge, dass unsere Mandanten über einen langen Zeitraum die Grundgebühr „doppelt“ zahlen müssen: Einmal an den alten und einmal an den neuen Handy-Provider.
  • Außerdem seien teilweise während dem Beratungsgespräch die Bruttopreise des alten Handyvertrages mit dem Nettopreis des neuen Vertrages verglichen worden.

Fühlen Sie sich ebenfalls getäuscht?

Es reicht nicht, dass Sie den Vertrag einfach nur zu widerrufen, da für gewerbliche Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen ist. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob Sie den Vertrag vielleicht nicht doch als Verbraucher geschlossen haben. Wir empfehlen daher vorsorglich, alle Verträge in einem Schreiben zu widerrufen, anzufechten, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen. Führen Sie hierbei auch die Gründe für die Anfechtung auf, also warum Sie sich z. B. getäuscht fühlen. Wir empfehlen Ihnen das Schreiben vorab per E-Mail und dann z.B. per Fax oder Einschreiben an Sim-Com und an den neuen Handyanbieter zu verschicken. Den Zustellnachweis müssen Sie mindestens drei Jahre lang aufbewahren.

Unserer Erfahrung nach akzeptiert Sim-Com meist die vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht und teilt mit, dass Gewerbetreibende den Vertrag nicht widerrufen können. Der neue Handyanbieter zeigt sich zumindest am Anfang auch nicht beeindruckt und versendet Vertragsunterlagen und SIM-Karten an die neuen Kunden.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung gegen Sim-Com oder Ihren neuen Handyanbieter?

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Alexander Hufschmid
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