Presserecht / Persönlichkeitsrecht

Der bekannteste Begriff aus dem Bereich des Pressrechtes ist wohl die „Pressefreiheit“, die besagt, dass die Presse in Bezug auf Informantenschutz, Datenschutz und Meinungsfreiheit besondere Privilegien innehat. Gleichzeitig werden an Presseunternehmen allerdings auch besondere Anforderungen gestellt, zu denen beispielsweise die Einhaltung publizistischer Sorgfaltspflichten und Impressumspflichten sowie die Einhaltung werberechtlicher Vorgaben im Rahmen von Anzeigen sowie die Wahrung des Persönlichkeitsrechts gehören. Damit gehören verschiedene Unterbereiche zum Presse- und Verlagswesen – angefangen beim Privatrecht über das Urheberrecht und das Vertragsrecht bis hin zum Titelschutzrecht.

DAS PERSÖNLICHKEITSRECHT IM DETAIL

Allerdings genießen nicht nur Presseunternehmen besondere Rechte – auch als Privatperson oder als Unternehmen hat man grundsätzlich Anspruch auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Dazu gehören die Rechte am eigenen Bild und am gesprochenen Wort sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Werden diese Rechte verletzt, kann man sie durch Unterlassungs-, Widerrufs- und Gegendarstellungsansprüche durchsetzen und im Verletzungsfalle sogar Entschädigungsansprüche geltend machen.

Wir beraten Presse, Privatpersonen und Unternehmen

Wir beraten Sie bei allen Fragen und Problemen rund um das Presse- und Persönlichkeitsrecht – unter anderen bei folgenden Anliegen:

  • Der Durchsetzung und Verteidigung presserechtlicher Ansprüche
  • Der Abwehr presserechtlicher Ansprüche
  • Der Wahrung gesetzlicher Vorgaben zur Anzeigenwerbung
  • Der Prüfung und Beantragung des Titelschutzes
  • Der Durchsetzung und Abwehr von Titelschutzansprüchen

Damit haben Sie bei allen Fragen zum Presse- und Persönlichkeitsrecht stets einen kompetenten Partner an Ihrer Seite – sowohl online, als auch offline.

Ihre Anwaltskanzlei für Presse- und Persönlichkeitsrecht

Haben Sie Fragen zum Presse- und Persönlichkeitsrecht oder benötigen Sie eine professionelle Beratung? Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf und beschreiben Sie Ihr Anliegen – wir unterbreiten Ihnen daraufhin gern ein unverbindliches Angebot.