Filesharing

Unter Filesharing versteht man das Teilen von Dateien über das Internet. Hierunter fallen auch Tausch­börsen in denen z.B. Musik, Filme oder eBooks zwischen Internetnutzern “getauscht” bzw. kopiert werden.

In den Tauschbörsen werden unberechtigt Dateien angeboten, die durch das Urheberrecht geschützt sind. Die Rechteinhaber durchforsten das Internet nach Urheberrechtsverletzungen an eigenen Werken und ermitteln anhand der IP-Adresse die Anschrift des betroffenen Internetanschlusses.

Der Anschlussinhaber erhält daraufhin eine kostenpflichtige Abmahnung zusammen mit einer hohen Zahlungsaufforderung.

Bewertungen der Anwaltskanzlei Hufschmid
4.9
454 Bewertungen ℹ️
5
(424)
4
(24)
3
(2)
2
(0)
1
(4)

Richtiges Vorgehen nach Erhalt einer Abmahnung:

  • Unterschreiben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Diese muss in den meisten Fällen vorher modifiziert werden, da sie zu weitgehend formuliert ist und Sie sich zugleich zur Zahlung verpflichten.
  • Ignorieren Sie das Schreiben keinesfalls vorschnell und beachten Sie die gesetzten Fristen, da die Gegenseite ansonsten eine sehr kostenintensive gerichtliche einstweilige Verfügung gegen Sie herbeiführen kann.

Es gibt mehrere Möglichkeiten sich gegen ein Abmahnschreiben zu verteidigen, insbesondere wenn Sie mit andere Personen Ihren Internetanschluss gemeinsam nutzen.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, damit wir Ihre Interessen effektiv durchsetzen kann.

[contact-form-7 id=”790″ title=”Nachricht schreiben Filesharing”]