Gewerbe-Meldung.de – Drohung von Europe Reg mit Eintragung ins „amerikanische Handelsregister“

Europe Reg verschickt nun Serien-E-Mails an unsere Mandanten, in welchen angekündigt wird, die Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben und in das „amerikanische Handelsregister“ eintragen zu lassen. Europe Reg droht unverhohlen damit, dass dadurch die eigene Kreditwürdigkeit herabgestuft wird. Gleichzeitig wird eine kurze Zahlungsfrist von drei Tagen gesetzt.

Drohung mit einer schlechten Kreditwürdigkeit ist unzulässig

Unserer Ansicht (und der Ansicht einiger Gerichte) nach ist eine Drohung mit einer schlechten Kreditwürdigkeit und einem Eintrag in ein Schuldenregister nicht erlaubt, wenn die Forderung bestritten wird. Wir empfehlen unseren Mandanten auch aus diesem Grund, keine Zahlung zu leisten.

Mehr Infos zur Gewerbe-Meldung und Tipps über das weitere Vorgehen finden Sie in unseren Rechtstipps.

Falls Sie rechtliche Hilfe benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Gewerbe-Meldung.de (Regista Ltd.) zum Download :

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Gewerbe-Meldung.de veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

„Gewerbe-Meldung.de“: Maltesisches Recht soll gelten? Forderung von Europe Reg (Regista. Ltd)

Über die Machenschaften von „Gewerbe-Meldung.de“ haben wir bereits in unseren Rechtstipps berichtet.

Als Reaktion auf unser Anwaltsschreiben verweist die Gegenseite u. a. auf § 9 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

„Sofern in diesen AGB nicht die Gültigkeit deutschen Rechts vereinbart worden ist, ist für das Auftragsverhältnis maltesisches Recht maßgeblich.“

Diesen AGB soll man zugestimmt haben. Tatsächlich findet sich auf dem unterzeichneten Formular des „Geschädigten“ nicht nur die hohen Kosten von 1.242,36 € brutto im Kleingedruckten, sondern auch der folgender Satz:

„Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen unter: …“

Wie ist die Rechtslage?

Ob ein derartiger Hinweis grundsätzlich ausreicht ist bislang vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden worden. Das Oberlandesgericht Bremen hat ins seinem Urteil vom 11.02.2004 (Az. 1 U 68/03) entschieden, dass zwischen Unternehmen eine Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch einen Hinweis auf eine Internetadresse grundsätzlich möglich ist, wenn erkennbar auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird.

Wir vertreten die Auffasung, dass weder die teure Preisklausel noch der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennbar sind. Beide Informationen sind im Fließtext „versteckt“. Unsere AMdnanten hätten den Vertrag nämlich niemals unterschrieben, wenn das Kleingedruckte eben nicht klein gedruckt sondern deutlich erkennbar gewesen wäre.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Deutsche Reise: Kein Urlaub mehr mit der Famile? Probleme bei Anrechnung von Reisewerten für „Dritte“

Ein typischer Urlaub: Sie buchen eine Reise für sich, Ihre Familie oder für Freunde. Bislang hat die Deutsche Reise die Reisewerte für alle Reiseteilnehmer zumindest theoretisch angerechnet – auch wenn man dann meist in der Praxis Probleme mit der Auszahlung bekommen hat. Neuerdings erhalten wir von der Deutschen Reise Schreiben, wonach eine Reisewertanrechnung nur noch für Kunden des „ReiseSparClubs“ der Deutschen Reise möglich sein soll. Das bedeutet für den Kunden: Eine Reisebuchung für Familie und Freunde ist zwar weiterhin möglich ist, aber die angesparten Reisewerte können nur noch für seine eigenen Reise angerechnet werden. Damit dürfte für viele Kunden eine Reisebuchung mit der Familie nicht mehr möglich sein.

Akzeptieren Sie diese Beschränkung nicht!

Wir halten dies – wie viele anderen Regelungen/ Änderungen der Deutschen Reise – für grob vertragswidrig. Wir empfehlen Ihnen, sich auf diese Bedingung nicht einzulassen und ausdrücklich zu widersprechen. Falls Sie bei oder anch der Buchung Ihrer Reise rechtliche Hilfe gegen die Deutsche Reise benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Deutsche Reise zum Download oder Online ausfüllen:

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über die Deutsche Reise veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Deutsche Reise: Erhöhung der Lastschrift auf 83,70 € – ohne vorherige Genehmigung!

Seit Anfang Mai 2016 bucht die Deutsche Reise bei vielen unserer Mandanten monatlich 83,70€ – anstelle der vereinbarten 69,75€ – ab. Über diese einseitige Änderung wurden unsere Mandanten nicht einmal informiert. Keiner hat der Deutschen Reise hierzu eine Erlaubnis erteilt.

Anhand der von uns angeforderten Saldenübersichten ergibt sich zudem, dass weiterhin nur 75 Reisewerte dem Reisewertkonto gutgeschrieben werden. Man erhält somit keinen Bonus mehr. Begründet wird dies alles mit „neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und „hoher Kosten“.

Erhöhung der Beiträge ist unzulässig

Auch diese Erhöhung der Abbuchungen seitens der Deutschen Reise stellt ist für uns ein klarer Vertragsbruch; wir empfehlen daher schriftlich (per Einschreiben-Rückschein) die außerordentliche Kündigung und hilfsweise die ordentliche Kündigung, den Rücktritt und den Widerruf zu erklären; nennen Sie dabei diese Gründe:

  • Pflicht zur Vorkasse bei Reisebuchung, obwohl genügen Reisewerte vorhanden sind
  • Auszahlung von Reisewerten in Höhe von nur ca. 20% des Reisepreises
  • einseitige Erhöhung der monatlichen Abbuchung bei gleichbleibenden Reisewerten

Fordern Sie die Deutsche Reise in demselben Schreiben zur Rückzahlung aller Reisewerte innerhalb von 10 Tagen auf. Achten Sie aber darauf, dass Sie Ihrem richtigen Vertragspartner schreiben: Dies kann entweder die Deutsche Reise Touristik GmbH, die ReiseClub D GmbH & Co. KG oder die Deutsche Reise International S.L. mit Sitz in Spanien sein.

Falls Sie rechtliche Hilfe gegen die Deutsche Reise benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich und können auch bereits die Kündigung an den richtigen Vertragspartner für Sie übernehmen.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über die Deutsche Reise veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Jedermann Inkasso: „Wir machen Ihnen ein einmaliges Weihnachtsgeschenk“ (Forderung Ideo Labs GmbH)

Über die Firma Ideo Labs GmbH und deren teurem „kostenlosen Zugang” zu deren Datingportalen haben wir bereits in unserem Rechtsstipp berichtigt. Jetzt erhalten unsere Mandanten ganz aktuell folgendes Schreiben von dem Inkassobüro Jedermann Inkasso:

„Sehr geehrter Herr xxxxx,

Sie haben nach wie vor eine offene Schuld bei unserem Klienten und wir möchten doch alle gerne diese Forderung erledigt haben. Wir machen Ihnen daher bis zum 18.12.2015, für die nachstehend angeführte Forderung, ein einmaliges Geschenk in Form einer 50%igen Reduktion auf die derzeit offenen Kosten.

[…]

Profitieren Sie noch heute von diesem einmaligen Reduktionsangebot und schaffen Sie die Angelegenheit noch im alten Jahr aus der Welt.

Bei einer fristgerechten Zahlung in Höhe von EUR …. bis zum 18.12.2015 erhalten Sie diese einmalige Reduktion. Nach Eingang der Zahlung wird der gegenständlichen Akte unverzüglich geschlossen.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit.

Mit freundlichen Grüßen
Jedermann Inkasso GmbH”

Jetzt könnte man sich denken, dass das ein tolles Angebot ist. Schließlich verzichtet Ideo Labs auf 50% der Forderung und man hätte dann Ruhe. Aber keineswegs: Wenn man nämlich diesen Betrag bezahlen würde, geht der Ärger erst richtig los! Die Einigung betrifft nämlich nur die „fällige Forderung” – und fällig sind nur die bisherigen Monatsbeiträge. Sie einigen sich nur über die vergangenen Monate, der Vertrag hat jedoch mindestens eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich, wenn der Vertrag vorher nicht gekündigt wird.

Update: Ideo Labs hat sich zwischenzeitlich in D.I.E. GmbH umbenannt, was aber keine Auswirkungen auf unsere Tipps hier hat. Wir haben außerdem noch weitere Rechtstipps über die D.I.E. GmbH (früher: Ideo Labs) veröffentlicht.

Wie sollen Sie reagieren?

Unser Tipp: Zahlen Sie nicht. Zahlen Sie nämlich diesen Teilbetrag, kann diese Zahlung vor Gericht als Anerkenntnis bzw. nachträgliche Genehmigung des Vertrages gewertet werden – und müssen dann wohl bis zum Ende der Laufzeit jeden Monat 89,90€ zahlen. Falls Sie bisher gegenüber Ideo Labs bzw. dem Jedermann Inkasso noch keinen Widerruf, Anfechtung und Kündigung geschrieben haben, soltlen Sie das unbedingt nachholen. Und zwar am Besten vorab per E-Mail und dann z. B. per Einschreiben.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über D.I.E. (früherer Name: Ideo Labs GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Abofalle der Ideo Labs GmbH „14-Tage Testzugang“: Versteckte Verlängerung zu 89,90€ monatlich

Die Datingportale dateformore.de & just-date.de & daily-date.de & only-date.de & zuuyo.com werden von der Firma Ideo Labs GmbH betrieben. Auf diesen Seiten wird ein 14-tägiger Testzugang für 1€ angeboten. Es wird groß mit einer Einmalzahlung von 1€ für 14 Tage geworben – auf der letzten Seite steht jedoch im Fließtext versteckt, dass der Zugang nach den 14 Tagen monatliches 89,90€ kostet. Und das mit einer Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten, Ideo Labs fordert somit insgesamt mindestens 539,40 €.

Update: Ideo Labs hat sich zwischenzeitlich in D.I.E. GmbH umbenannt, was aber keine Auswirkungen auf unsere Tipps hier hat. Wir haben außerdem noch weitere Rechtstipps über die D.I.E. GmbH (früher: Ideo Labs) veröffentlicht.

Richtiges Vorgehen:

Wir empfehlen den Vertrag anzufechten, zu widerrufen und hilfsweise zu kündigen – z. B. per Einschreiben und vorab per E-Mail. Verweigert man aber die Zahlung erhält man meist rasch Zahlungsaufforderungen von einem Inkassobüro (meist Jedermann Inkasso) und später von einer Anwaltskanzlei (oft die „awt Rechsanwälte“ vormals Auer-Witt-Thiele Rechtsanwälte). Es wird immer nur die Zahlung der aktuellen offenen Monatsbeiträge zzgl. Gebühren gefordert. Überlegt man sich durch die Zahlung der Forderung von dem Vertrag „freizukaufen“, wird man wohl eine böse Überraschung erleben: Da man nur die bisherigen offenen Beiträge bezahlt hat, besteht der Vertrag weiterhin und Sie sind verpflichtet auch die künftigen Monate zu bezahlen.

Viele unserer Mandanten haben die Erfahrung gemacht, dass der Widerruf von Ideo Labs entweder nicht akzeptiert oder das eigene Schreiben an Ideo Labs komplett ignoriert werden. Die meisten unserer Mandanten erhalten nicht einmal eine Kündigungsbestätigung, dafür aber regelmäßig weitere Mahnungen.

Reaktion von Ideo Labs auf unser Anwaltsschreiben:

Erst auf unser anwaltliches Schreiben antwortet Ideo Labs innerhalb weniger Tage: Entweder bestätigt Ideo Labs, dass der Vertrag beendet wird und dass keine Forderungen geltend gemacht werden oder Ideo Labs macht ein Angebot, dass man sich den Vertrag gegen Zahlung von ein bis drei Monatsbeiträgen beenden kann. Hierauf muss man sich aber nicht einlassen, man kann auch einfach abwarten, ob Ideo Labs Klage einreicht. Welche Lösung für Sie in Betracht kommen könnte, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann an dieser Stelle nicht pauschal beantwortet werden.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über D.I.E. (früherer Name: Ideo Labs GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Warnung vor „Gewerbe-Meldung.de“: Eine Unterschrift kostet über 1.200€! Forderung der Firma Europe REG Services Ltd (Regista Ltd.)

Aktuell verschickt die Firma „Europe REG Services Ltd“ mit Sitz in Malta „Eilige Faxmitteilung“ an Gewerbetreibende. Im Briefkopf wird jeweils der eigene Ortsname groß genannt, um einen lokalen Bezug zum Empfänger zu schaffen, wie z. B. „Muenchen.Gewerbe-Meldung.de“ oder „Berlin.Gewerbe-Meldung.de“.

Es handelt sich nicht um ein behördliches Formular!

Im ersten Teil des Schreibens ist bereits die eigene Adresse eingetragen, die man korrigieren oder ergänzen soll.

Der mittlere Teil ist eng beschrieben und die Eintragung erklärt. Im letzten Absatz wird versteckt und unscheinbar ausgeführt, dass die Veröffentlichung jährlich 348,00 € netto kostet und ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren geschlossen wird.

Wenn man dieses Formular nun unterschrieben zurücksendet, weil man diesen versteckten Teil nicht gelesen hat, wird man in den nächsten drei Jahren Rechnungen über 1.242,36 € brutto erhalten!

Sie haben unterschrieben? Dann müssen Sie möglichst schnell reagieren!

Jetzt ist schnelles Handeln wichtig: Der einfachste Weg ist, kurzfristig einen Anwalt zu beauftragen, der Ihre rechtlichen Interessen vertritt. Sie können es aber auch selbst versuchen, schicken Sie ein Schreiben an die „gewerbe-meldung.de“ im Gerichtsweg 2 in 04103 Leipzig, un erklären Sie die Anfechtung und hilfsweise die Kündigung . Teilen Sie in dem Schreiben Ihre Gründe für die Anfechtung, wie z. B. dass Sie sich nicht bewusst waren einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Versenden Sie das Schreiben z. B. per Einschreiben mit Rückschein.

Die Europe REG Services Ltd wird dies jedoch wohl nicht akzeptieren und die Forderung weiterhin geltend machen und auch Inkassounternehmen beauftragen. Unserer Kenntnis nach gibt es zu den aktuellen „Formular-Angeboten“ noch keine Urteile, da es sich noch um ein neues Angebot handelt.

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Deutsches Firmenregister: Vorsicht bei Vergleich mit Rechtsanwalt Schiemann (Rechtsanwaltskanzlei am Dom)

Die Geschäftsidee der DR Verwaltung AG ist es ein behördlich anmutendes Formular an Firmen zu verschicken. In Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein Angebot für einen mindestens 949,34€ brutto teuren Vertrag mit dem man sich einen Eintrag bei ustid-nr.de erkauft.

Gefährliches Vergleichsangebot von Rechtsanwalt Schiemann

Unterschreibt man dies, erhält man zunächst eine Rechnung und dann meistens Schreiben einer Inkassofirma. Ignoriert man diese oder weist die Forderung zurück, wird man vermutlich bald Post von einem Herrn Rechtsanwalt Schiemann aus Köln („Rechtsanwaltskanzlei am Dom“) erhalten. Wenn man auch hierauf nicht zahlt, versendet dieser ein weiteres Schreiben mit folgendem Angebot:

„Obwohl die Sach- und Rechtslage somit eindeutig zu Gunsten unserer Mandantin spricht, ist diese vergleichsbereit. Sie wäre allein aus Kulanz und prozessökonomischen Gründen bereit auf 50% ihrer fälligen Forderung zu verzichten.“

Es wird einem eine Zahlung von 278,76€ angeboten. Jetzt werden sich viele denken, dass ist ja ein super Angebot! Um mir weiteren Ärger zu ersparen zahle ich statt ursprünglich ca. 950€ nur noch ca. 280€. Aber Vorsicht! Wenn man diesen Betrag zahlt, ist die ganze Angelegenheit nicht beendet. Das Vergleichangebot betrifft nämlich nur die „fällige Forderung“. Und fällig ist bisher nur der erste Jahresbeitrag in Höhe von 474,67€.

Nochmals in anderen Worten: Sie einigen sich nur über den ersten Jahresbeitrag, der Vertrag hat jedoch mindestens eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie werden daher wohl im nächsten Jahr eine weitere Rechnung über den zweiten Jahresbeitrag in Höhe von 474,67€ erhalten – und das „Spiel“ geht von vorne los. Mit nur einem großen Unterschied: Durch die Einigung besteht die große Gefahr, dass sie sich mit dem Vertrag – spätestens durch die Zahlung des Vergleichsbetrags – einverstanden erklärt haben. Und wenn Sie keine Kündigung nachweislich erklärt haben, verlängert sich der Vertrag automatisch immer weiter.

So verhalten Sie sich richtig:

Nehmen Sie diesen Vergleich in dieser Form nicht an! Falls Sie rechtliche Hilfe benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Gerne erklären wir für Sie bereits die Anfechtung, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über das „Deutsche Firmenregister“ veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Schockrechnung von „Deutsches Firmenregister“ (DR Verwaltung AG) zu www.ustid-nr.de

Die Firma „Deutsches Firmenregister zur Erfassung inkl. USt-IdNr“ (DR Verwaltung AG) aus Bonn verschickt in großer Anzahl an Gewerbetreibende ein „vermeintliches“ behördliches Formular zur „Erfassung von gewerblichen Firmendaten“.

Es handelt sich nicht um ein Schreiben einer Behörde

Das Schreiben ist eng beschrieben und hat die Optik eines typischen behördliches Formular, in denen man seine Firmendaten überprüfen soll. Im unteren Teil des Fließtextes wird jedoch sehr versteckt ausgeführt, dass die Veröffentlichung jährlich 398,88€ kostet und ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren geschlossen wird.

Wenn man dieses Formular nun unterschreibt und zurückschickt, erhält man nach kurzer Zeit eine Rechnung über ca. 950€ brutto.

Sie haben das Formular unterschrieben? Das können Sie tun:

Wenn Sie das Formular vorschnell unterschrieben haben, ist schnelles Handeln wichtig: Schicken Sie ein Schreiben an die „DR Verwaltung AG“, in dem Sie die Anfechtung und hilfsweise die Kündigung erklären. Erklären Sie in dem Schreiben auch Ihre Gründe für die Anfechtung, wie z. B. dass Sie sich nicht bewusst waren überhaupt einen teuren Vertrag abzuschließen. Versenden Sie das Schreiben z. B. entweder per Fax (mit Sendebericht) oder per Einschreiben. Den Zustellnachweise müssen Sie mindestens drei Jahre lang aufbewahren.

Die DR Verwaltung AG wird dies erfahrungsgemäß jedoch nicht akzeptieren und die Forderung weiterhin geltend machen und auch Inkassounternehmen beauftragen. Unserer Kenntnis nach gibt es hierzu noch keine Urteile.

Falls Sie rechtliche Hilfe benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Gerne erklären wir für Sie bereits die Anfechtung, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über das „Deutsche Firmenregister“ veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Deutsche Reise: Versand von „Orderschecks“ statt Auszahlung von Reisewerten

Die Deutsche Reise sucht wohl immer wieder neue Wege, die Auszahlungen von fälligen Reisewerten zu verzögern:

Zuerst wurden die Kunden telefonisch vertröstet, dass eine Auszahlung erfolgt, sobald die „Anrechnungsbedingungen“ erfüllt sind. Also erst, wenn die Deutsche Reise die Provision vom jeweiligen Reiseanbieter erhalten hat. Danach hat die Deutsche Reise oft eine schriftliche Gutschrift erteilt und eine Zahlung angekündigt. Auch mehrere Wochen danach erfolgte keine Auszahlung. Wenn man telefoniosch nachhakt wird man immer weiter vertröstet: Die Buchhaltung sei Schuld und die Auszahlung erfolge ganz sicher zum nächsten monatlichen Auszahlungstermin.

Der „Orderscheck“ kann nicht bei der Bank engelöst werden

Heute haben Mandanten nun einen so genannten „Orderscheck“ erhalten: Kunden werden hier aufgefordert diesen „Orderscheck“ zu unterschreiben und zurückzusenden, damit eine „schnelle Auskehrung der Reisewerte erfolgen kann„. Betrachtet man die Rückseite des „Orderschecks“ genauer, sieht man, dass standardmäßig die Option für die Verwendung des Guthabens „Gutschrift Darlehen mit Verzinsung“ angekreuzt ist. Als Alternative wird eine Gutschrift auf das Girokonto oder eine andere Bankverbindung angeboten.

Wir empfehlen allen Betroffenen diesen „Orderscheck“ zu ignorieren und nicht zurückzusenden. Der Deutschen Reise ist ihre Bankverbindung in der Regel aufgrund früherer Auszahlungen bekannt und somit auch ohne weiteres in der Lage eine Auszahlung vorzunehmen.

Unterschreiben Sie nicht den „Orderscheck“

Userer Ansicht nach versucht die Deutsche Reise von ihren Kunden eine schriftliche Bestätigung zu erhalten, dass diese doch keine Auszahlung des Guthabens wünschen, sondern der Deutschen Reise stattdessen ein „Darlehen mit Verzinsung“ gewähren. Details zu Zweck und Verzinsung des Darlehens finden sich jedoch nirgends. Letztendlich ist dies wohl alles nur ein weiterer Versuch die Auszahlungen weiter zu verzögern.

Falls Sie diesen „Orderscheck“ bereits zurückgeschickt haben sollten, empfiehlt es sich diesen „Orderscheck“ zu widerrufen bzw. anzufechten. Und zwar so, dass Sie einen Nachweis besitzen. Benötigen Sie Unterstützung gegen die Deutsche Reise? Haben Sie keine Lust sich weiter vertrösten zu lassen?

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

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Alexander Hufschmid
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