Gewerbe-Meldung.de – Drohung von Europe Reg mit Eintragung ins “amerikanische Handelsregister”

Europe Reg verschickt nun Serien-E-Mails an unsere Mandanten, in welchen angekündigt wird, die Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben und in das „amerikanische Handelsregister“ eintragen zu lassen. Europe Reg droht unverhohlen damit, dass dadurch die eigene Kreditwürdigkeit herabgestuft wird. Gleichzeitig wird eine kurze Zahlungsfrist von drei Tagen gesetzt.

Drohung mit einer schlechten Kreditwürdigkeit ist unzulässig

Unserer Ansicht (und der Ansicht einiger Gerichte) nach ist eine Drohung mit einer schlechten Kreditwürdigkeit und einem Eintrag in ein Schuldenregister nicht erlaubt, wenn die Forderung bestritten wird. Wir empfehlen unseren Mandanten auch aus diesem Grund, keine Zahlung zu leisten.

Mehr Infos zur Gewerbe-Meldung und Tipps über das weitere Vorgehen finden Sie in unseren Rechtstipps.

Falls Sie rechtliche Hilfe benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Gewerbe-Meldung.de (Regista Ltd.) zum Download :

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Gewerbe-Meldung.de veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

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