Mahnung von Büro & Abrechnungsservice Mark GmbH im Auftrag von Regista Ltd. / Europe Reg / Gewerbe-Meldung.de

Über die Firma Regista Ldt (vormals: Europe Reg Ltd) aus Malta berichten wir nun bereits seit über 1,5 Jahren in unseren Rechtstipps.

Regista Ltd. bleibt weiterhin hartnäckig und beauftragt nun eine neue Firma mit dem Eintreiben der Forderung: Diesmal ist es die „Büro & Abrechnungsservice Mark GmbH“ mit Sitz in der Torgauer Str. 231-233 in Leipzig. Die Anschrift kommt vielleicht einigen bekannt vor: Bei der Firma handelt es sich um Firma AN-Meldung GmbH, über die wir bereits im Januar 2017 berichtet haben. Diese Firma wurde aktuell in die „Büro & Abrechnungsservice Mark GmbH“ umbenannt.

Inhalt des Mahnschreibens

Das Mahnschreiben wird wieder per Post versandt und es wird eine sehr kurze Frist von nur vier Tagen zur Zahlung gesetzt um wohl den Druck zu erhöhen. Falls man nicht zahlt wird angekündigt, dass „der gesamte Vorgang an eine maltesische Detektei“ übergeben wird. Was auch immer diese mysteriöse Drohung bedeutet.

Wie können Sie reagieren?

Wir empfehlen, nicht vorschnell zu bezahlen und sich nicht „einschüchtern“ zu lassen. Überhaupt nicht zu reagieren, ist aber auch nicht empfehlenswert, die Forderung sollte zumindest einmal zurückgewiesen werden. Gerne erklären wir für Sie die Anfechtung und beantworten Ihnen Ihre Fragen. Unseren Mandanten empfehlen wir grundsätzlich, keine Zahlung zu leisten.

Bislang ist in den letzten 1,5 Jahren noch keiner unserer Mandanten verklagt worden, nachdem wir beauftragt wurden. Es bleibt aber abzuwarten, was sich die Regista Ltd in Zukunft noch alles einfallen lässt.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Gewerbe-Meldung.de (Regista Ltd.) zum Download :

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Gewerbe-Meldung.de veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Telefonische Klageandrohung von Regista (Europe Reg/Gewerbe-Meldung.de): Anrufe von ECS Financial

Viele Geschädigte der Firma Regista Ltd erhalten zur Zeit einen Anruf der Firma ECS Financial Pro Ltd. IDie Firma ESC Financial erinnert die „Kunden“ daran, dass noch eine Rechnung nicht bezahlt wurde. Wenn man nicht umgehend bezahlt, wird eine Klage angedroht.

Leisten Sie nicht vorschnell eine Zahlung

Falls Sie eine Zahlung leisten, kann dies vor Gericht als Genehmigung des Vertrags gesehen werden. Dann müssten Sie schlimmstenfalls auch die weiteren Jahresgebühren bis zum Ende der Vertragslaufzeit (mindestens drei Jahre). Das wären dann mindestens Zahlungen in Höhe von 1.044,00 € netto, da Regista für die ersten drei Jahre immer jährlich Kosten in Höhe 348,00 € netto verlangt. Wenn man nicht reagiert und alle Schreiben unbeantwortet lässt, verlängert sich der (angebliche) Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr.

Richtiges Vorgehen

Wir können nur jedem empfehlen, sich auf keine telefonischen Diskussionen einzulassen und das Telefonat sofort zu beenden. Aus Beweisgründen sollten Sie sich schriftlich an die Gegenseite wenden und die Forderung zurückweisen (falls noch nicht geschehen). Und zwar so, dass Sie einen Zustellnachweis besitzen, z. B. per Einschreiben mit Rückschein.

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Achtung von „Gewerbe-Meldung“ der Regista Ltd: Teure Rechnung von der AN-Meldung GmbH aus Leipzig

Über die früheren Schreiben der „Gewerbe-Meldung.de“ haben wir bereits in unseren Rechtstips berichtet.

Mittlerweile hat sich die Firma „Europe REG Services Ltd“ in „Regista Ltd.“ ebenfalls mit Sitz in Malta (3A Edge Water Complex, Elia Zammit Street, St. Julians in Malta) umbenannt. Dies ergibt sich aus den Korrektur-Rechnungen, die derzeit an unsere Mandanten versandt werden. Bei diesen Rechnungen fällt außerdem auf, dass nun nicht mehr die 19% USt gefordert wird. Jetzt beläuft sich der Rechnungsbetrag „nur“ noch auf 348,00 € netto für das erste Jahr.

Bei der Rechnung handelt es sich aber jedoch nur um die erste Jahresrechnung. Würde man nun diese Rechnung bezahlen, kann dies als nachträgliche Genehmigung des 3-Jahres-Vertrags gewertet werden.

Wie sollen Sie sich verhalten?

Wir empfehlen grundsätzlich keine Zahlung zu leisten. So oder so sollten Sie aber unbedingt reagieren und Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen. Erklären Sie hierbei unter anderem den Widerruf, die Anfechtung und hilfsweise Kündigung des Vertrages und führen Sie hierbei die Gründe auf, warum Sie den Vertrag überhaupt nicht abschließen wollten – also z.B. dass Sie die kostenpflichtige Klausel nicht gesehen haben und das ganze Schreiben wie ein behördliches Formular ausgesehen hat.

Gerne können wir die Abwehr der Forderung für Sie übernehmen.

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Inkasso GCS Financial Pro mahnt für Europe Reg Services: Zahlung von 445,92 € wird gefordert

Die Europe Reg hat das Inkassounternehmen GCS Financial Pro (German Collection Service Financial Pro GmbH) aus Berlin mit der Einziehung der Forderungen beauftragt und verschcikt Zahlungsaufforderungen an deren Kunden. Hierbei wird eine Frist von 10 Tagen gesetzt und man soll einen Betrag von 445,92 € zahlen.

Achtung: Bei der Rechnung handelt es sich nur um einen Teilbetrag über das erste Jahr!

Hierbei wird aber nur die „fällige Rechnung“ über den ersten Jahresbeitrag von 348,00 € netto geltend gemacht. Falls man sich nun denkt „Na gut, dann zahle ich die Rechnung, dann habe ich hoffentlich meine Ruhe“ wird man sehr wahrscheinlich in einem Jahr wieder eine neue Rechnung von Europe Reg erhalten – und zwar über den zweiten Jahresbeitrag in Höhe von weiteren 348 €. Eine Zahlung hilft in diesem Fall also nichts, wenn man den Vertrag loswerden möchte. Auch nach drei Jahren ist nicht automatisch Schluss, da sich der Vertrag immer wieder um ein Jahr verlängert, falls man gar nicht reagiert.

Wie können Sie sich zur Wehr setzen?

In unseren früheren Rechtstipps über Gewerbe-Meldung.de haben wir schon ausführliche Tipps gegeben, was Sie selbst unternehmen können. Insbesondere soltlen Sie die Anfechtung und die außerordentliche Kündigung erklären.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung gegen die Firma Europe Reg oder das Inkassounternehmen GCS Financial Pro?

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Alexander Hufschmid
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Gewerbe-Meldung.de – Drohung von Europe Reg mit Eintragung ins “amerikanische Handelsregister”

Europe Reg verschickt nun Serien-E-Mails an unsere Mandanten, in welchen angekündigt wird, die Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben und in das „amerikanische Handelsregister“ eintragen zu lassen. Europe Reg droht unverhohlen damit, dass dadurch die eigene Kreditwürdigkeit herabgestuft wird. Gleichzeitig wird eine kurze Zahlungsfrist von drei Tagen gesetzt.

Drohung mit einer schlechten Kreditwürdigkeit ist unzulässig

Unserer Ansicht (und der Ansicht einiger Gerichte) nach ist eine Drohung mit einer schlechten Kreditwürdigkeit und einem Eintrag in ein Schuldenregister nicht erlaubt, wenn die Forderung bestritten wird. Wir empfehlen unseren Mandanten auch aus diesem Grund, keine Zahlung zu leisten.

Mehr Infos zur Gewerbe-Meldung und Tipps über das weitere Vorgehen finden Sie in unseren Rechtstipps.

Falls Sie rechtliche Hilfe benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

„Gewerbe-Meldung.de“: Maltesisches Recht soll gelten? Forderung von Europe Reg (Regista. Ltd)

Über die Machenschaften von „Gewerbe-Meldung.de“ haben wir bereits in unseren Rechtstipps berichtet.

Als Reaktion auf unser Anwaltsschreiben verweist die Gegenseite u. a. auf § 9 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

„Sofern in diesen AGB nicht die Gültigkeit deutschen Rechts vereinbart worden ist, ist für das Auftragsverhältnis maltesisches Recht maßgeblich.“

Diesen AGB soll man zugestimmt haben. Tatsächlich findet sich auf dem unterzeichneten Formular des „Geschädigten“ nicht nur die hohen Kosten von 1.242,36 € brutto im Kleingedruckten, sondern auch der folgender Satz:

„Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen unter: …“

Wie ist die Rechtslage?

Ob ein derartiger Hinweis grundsätzlich ausreicht ist bislang vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden worden. Das Oberlandesgericht Bremen hat ins seinem Urteil vom 11.02.2004 (Az. 1 U 68/03) entschieden, dass zwischen Unternehmen eine Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch einen Hinweis auf eine Internetadresse grundsätzlich möglich ist, wenn erkennbar auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird.

Wir vertreten die Auffasung, dass weder die teure Preisklausel noch der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennbar sind. Beide Informationen sind im Fließtext “versteckt”. Unsere AMdnanten hätten den Vertrag nämlich niemals unterschrieben, wenn das Kleingedruckte eben nicht klein gedruckt sondern deutlich erkennbar gewesen wäre.

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Alexander Hufschmid
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Warnung vor „Gewerbe-Meldung.de“: Eine Unterschrift kostet über 1.200€! Forderung der Firma Europe REG Services Ltd (Regista Ltd.)

Aktuell verschickt die Firma „Europe REG Services Ltd“ mit Sitz in Malta „Eilige Faxmitteilung“ an Gewerbetreibende. Im Briefkopf wird jeweils der eigene Ortsname groß genannt, um einen lokalen Bezug zum Empfänger zu schaffen, wie z. B. „Muenchen.Gewerbe-Meldung.de“ oder „Berlin.Gewerbe-Meldung.de“.

Es handelt sich nicht um ein behördliches Formular!

Im ersten Teil des Schreibens ist bereits die eigene Adresse eingetragen, die man korrigieren oder ergänzen soll.

Der mittlere Teil ist eng beschrieben und die Eintragung erklärt. Im letzten Absatz wird versteckt und unscheinbar ausgeführt, dass die Veröffentlichung jährlich 348,00 € netto kostet und ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren geschlossen wird.

Wenn man dieses Formular nun unterschrieben zurücksendet, weil man diesen versteckten Teil nicht gelesen hat, wird man in den nächsten drei Jahren Rechnungen über 1.242,36 € brutto erhalten!

Sie haben unterschrieben? Dann müssen Sie möglichst schnell reagieren!

Jetzt ist schnelles Handeln wichtig: Der einfachste Weg ist, kurzfristig einen Anwalt zu beauftragen, der Ihre rechtlichen Interessen vertritt. Sie können es aber auch selbst versuchen, schicken Sie ein Schreiben an die „gewerbe-meldung.de“ im Gerichtsweg 2 in 04103 Leipzig, un erklären Sie die Anfechtung und hilfsweise die Kündigung . Teilen Sie in dem Schreiben Ihre Gründe für die Anfechtung, wie z. B. dass Sie sich nicht bewusst waren einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Versenden Sie das Schreiben z. B. per Einschreiben mit Rückschein.

Die Europe REG Services Ltd wird dies jedoch wohl nicht akzeptieren und die Forderung weiterhin geltend machen und auch Inkassounternehmen beauftragen. Unserer Kenntnis nach gibt es zu den aktuellen „Formular-Angeboten“ noch keine Urteile, da es sich noch um ein neues Angebot handelt.

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