Das Internetrecht gewinnt vor allem im unternehmerischen Umfeld immer mehr an Bedeutung. Kommunikation, Marketing und Vertrieb über das Internet sind heute für Unternehmen und Gewerbetreibende unverzichtbar. Aber auch Privatleute sind „ständig im Netz“, kaufen ein oder kommunizieren mehr oder weniger öffentlich.
Bei uns finden Sie den passenden Rechtsanwalt für IT-Recht, der Ihnen bei Problemen mit dem Internetrecht zur Seite steht.
Internetrecht für Unternehmen & Gewerbetreibende
Unternehmen bzw. Unternehmer können mit sehr unterschiedlichen Problemen konfrontiert sein, die ihren Ursprung im Netz haben: Verstöße gegen das Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht sind wohl die häufigsten Probleme.
So kann es z. B. darum gehen, dass auf einer Website oder im Social-Media-Auftritt unberechtigt fremde Marken oder nicht lizenzierte Fotos, Texte oder Grafiken genutzt werden. Ebenso ist es problematisch, wenn ein geschäftsmäßiger Onlineauftritt kein Impressum oder keine Datenschutzerklärung bereithält oder diese Erklärungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nicht zuletzt können eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder AGB und fehlerhafte Hinweise auf unfreie Rücksendungen etc. Unternehmen im E-Commerce Probleme bereiten.
Die Folge dann meist: Abmahnungen, Aufforderungen zur Abgabe von Unterlassungserklärungen und nicht selten Schadensersatzforderungen in beträchtlicher Höhe.
Wir unterstützen Sie in diesen und anderen Fällen im Internetrecht: Wir prüfen Ihre konkrete rechtliche Situation, wir gestalten Dokumente und Erklärungen, die Sie benötigen. Und: Wir gehen gegen Rechtsverletzungen vor bzw. wehren Ansprüche ab, die gegen Sie erhoben werden – kompetent, zeitnah und effizient.
Auszug aus unseren anwaltlichen Leistungen für Unternehmen im Internetrecht:
- Klärung von Rechtsfragen rund um die Domain (Markenrecht, Namensrecht etc.)
- Erstellung, Prüfung und Betrieb von Online-Shops (Preisangaben / Lieferzeiten / Buttonlösung / Hinweise auf Gewährleistung, Widerrufsbelehrung etc.)
- korrekte Nutzung von Texten, Fotos und Grafiken auf der Website oder in Online-Shops („Website-Check“ bestehender Onlinepräsenzen)
- Datenschutz / Datenschutzerklärung / Cookie-Hinweis etc. (Prüfung und Erstellung)
- Impressum / Impressum Social Media (Facebook, Twitter, Instagram etc., Prüfung und Erstellung)
- Durchführung oder Abwehr von Abmahnung / einstweiliger Verfügung / Klage auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung, Markenrechtsverletzung, Wettbewerbsverstoß etc.
Internetrecht für Privatpersonen
Das Internet spielt für Privatpersonen inzwischen auch eine enorme Rolle. Viele Dinge des Alltags werden „im Netz“ erledigt: Einkaufen, Kommunikation mit Freunden etc. Die Nutzung von Ebay bzw. Online-Shops oder von Social-Media-Portalen wie Facebook, Youtube, Instagram und Co. sind Alltag geworden. Aber auch hier kann es zu rechtlichen Problemen kommen. Das kann beispielsweise bedeuten, dass man „aus Versehen“ einen Vertrag abgeschlossen hat, den man so nicht eingehen wollte (Abo-Falle) oder dass plötzlich Fotos auf Social-Media-Plattformen auftauchen, die man selbst weder gemacht noch zum „posten“ freigegeben hat. Andererseits kann es aber natürlich auch passieren, dass man selbst Fotos nutzt, die man im Internet gar nicht nutzen dürfte („Fotoklau“). Aber auch wenn im Netz der gute Ruf auf dem Spiel steht, weil andere Personen Unwahrheiten oder Beleidigungen verbreiten, zählen diese Fälle zum Internetrecht.
In solchen Fällen geht es dann um Fragen aus dem Vertragsrecht oder dem Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild etc.). In solchen und anderen Fällen mit Bezug zum Internet unterstützen wir Sie natürlich gerne!
Auszug unserer anwaltlichen Leistungen für Privatpersonen im Internetrecht:
- Vertragsschluss im Internet / Abofallen
- Haftung im Internet, z. B. für Kommentare in soz. Medien (Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede etc.)
- Ebay-Kauf / Ebay-Shop / „Privatverkäufe“ / unberechtigte Nutzung von Fotos von Markenartikeln
- Illegales Filesharing (Filme, Computerspiele etc.)
- Unberechtigte Fotonutzung, z. B. auf Social-Media-Kanälen
- Durchführung oder Abwehr von Abmahnung / einstweilige Verfügung / Klage auf Schadensersatz / Schmerzensgeld wegen Verletzung Recht am eigenen Bild etc.
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