Sim-Com GmbH: Klage von Königs Inkasso (Rechtsanwältin Jennifer Muth-Noven)

Wir berichten schon seit dem Jahre 2016 über die “Beratungsprotokolle” von Sim-Com, die sich nach dem Gespräch jedoch als Vertrag entpuppen, Aufgrund dieses Vertrages schließt Sim-Com im Namen ihrer teils unfreiwilligen Kunden einen oder mehrere Handyverträge ab. Meistens empfiehlt Sim-Com einen Vertrag mit Vodafone.

Nach dem Gespräch wurden viele unserer Mandanten mit Sim-Karten von Vodafone überrascht. An dieser Stelle empfehlen wir allen “Geschädigten” sich völlig unverbindlich an unsere Kanzlei zu wenden. Sie erhalten dann kostenlos Tipps, wie Sie sich (auch ohne unsere Hilfe) richtig reagieren.

Auf das Beratungsgespräch mit Sim-Com kommt es an

Wir haben oft erreicht, dass Vodafone auf den neuen Vertrag verzichtet. In derzeit zwei Fällen war Vodefone jedoch nicht einsichtig und hat die Forderung an die Königs Inkasso GmbH (Mühlenstraße 49, 47918 Tönisvorst) “verkauft”. In diesen Fällen vertritt Rechtsanwältin Jennifer Muth-Noven die Königs Inkasso GmbH und hat auch Klage eingereicht und verlangt die Zahlung der Grundgebühr für die gesamte Vertragslaufzeit mit Vodafone.

Jahrelange Erfahrung aus über 100 “Sim-Com-Fällen”

Die rechtliche Schwierigkeit an dieser Viererkonstellation (Kunde <-> Sim-Com <-> Vodafone <-> Königs Inkasso) ist die, dass die Firma Königs Inkasso an dem Vertragsschluss überhaupt nicht beteiligt war und nun einfach sagt: “Hier ist der schriftliche Vertrag und dieser gilt”. So einfach geht das aber natürlich nicht. Unsere Kanzlei hat Vodafone nämlich bereits seit 2016 mehrmals schriftlich hingewiesen, dass die von Sim-Com vermittelten Verträge unserer Ansicht nach mehr als fragwürdig zustande gekommen sind. Vodafone hätte von der “Täuschung” von Sim-Com also wissen müssen. Dies gilt somit auch indirekt für die Firma Königs Inkasso, die die Forderung nun im eigenen Namen einklagt.

Unsere Empfehlung: Sim-Com an der Klage beteiligen

Aber ganz unabhängig davon holen wir auch Sim-Com “mit ins Boot” und verkünden dieser den Streit in der Klage. Schließlich gibt es die Klage nur wegen dem “Beratungsprotokoll”-Vertrag von Sim-Com. Dies hat den Vorteil, dass wir Sim-Com auf Schadenersatz verklagen können, falls Vodafone von der Täuschung wirklich nichts gewusst haben sollte.

Unsere Kanzlei hat sehr viel Erfahrung mit der Sim-Com GmbH (und der Firma KfT Kanzlei für Tele­kommunikation) sowie Vodafone. Wir haben eine Liste mit Namen von über 40 Mitarbeitern von Sim-Com erstellt, welche nach Angaben unserer Mandanten nicht richtig beraten haben sollen. Diese Liste ist für die Verteidigung vor Gericht sehr wichtig, da bei dem Beratungsgespräch oft nur “Aussage gegen Aussage” steht, vor allem, wenn man das Gespräch alleine geführt hat. So können wir dem Gericht nämlich mitteilen, dass dieser Mitarbeiter auch in anderen Fällen unzureichend beraten hat. Zudem können wir unsere anderen Mandanten dann als Zeugen anbieten. Das alles erhöht die Erfolgschancen vor Gericht um ein Vielfaches.

Über den Ausgang dieser Klagen informieren wir an dieser Stelle. Mit einem Urteil ist vermutlich im Sommer 2018 zu rechnen.

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland. Wir reisen zu Gerichtsterminen deutschlandweit an, unsere Reisekosten hierfür sind überschaubar.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Firma Sim-Com GmbH zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Sim-Com veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Sim-Com GmbH: Teure Vertragsverlängerung von Handyvertrag ohne Auftrag!

Unsere Mandanten berichten uns derzeit, dass die Firma Sim-Com GmbH die Handyverträge ihrer Kunden ohne vorherige Genehmigung “einfach so” verlängert.

Das hat gravierende Nachteile für die Kunden: Einerseits sind diese durch die Vertragsverlängerung jahrelang an den (teuren) Vertrag gebunden. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif ist in dieser Zeit dann grundsätzlich nicht mehr möglich. Andererseits erhalten Kunden bei Vertragsverlängerungen von Vodafone & Co typischerweise entweder günstigere Smartphones oder ein Guthaben. Diese Wahl hat man durch die unerlaubte Vertragsverlängerung nicht.

Akzeptieren Sie die Vertragsverlängerung nicht!

Zwar darf Sim-Com aufgrund der damalig erteilten Vollmacht in ihrem Namen auch Vertragsverlängerungen abschließen – aber natürlich nicht ohne vorherigen Auftrag! Die Rechtslage ist hier eindeutig.

Wir empfehlen Kunden in diesen Fällen der Verlängerung widersprechen und gegenüber Vodafone die Verlängerung anzufechten. Und zwar so, dass man einen Zustellnachweis besitzt, am besten vorab per E-Mail und dann z.B. per Einschreiben.

Sim-Com sollten Sie natürlich auch anschreiben und denen mitteilen, dass Sie zu keinem Zeitpunkt einer Vertragsverlängerung zugestimmt haben. Wenn Sie wollen, dass Sim-Com künftig keinen Zugriff auf Ihre Verträge erhält, sollten Sie gegenüber Sim-Com alle Vollmachten widerrufen und sich den Widerruf bestätigen zu lassen. Und zwar am besten auch mit Zustellnachweis.

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Sim-Com GmbH: Vodafone storniert neue Verträge

Wir vertreten mittlerweile sehr viele (ehemalige) Kunden der Sim-Com GmbH. Wir haben mittlerweile oft erreicht, dass Vodafone nach unserem Anwaltsschreiben den von Sim-Com neu vermittelten Vertrag storniert. Und zwar ohne jegliche Kosten. Die alten Rufnummern werden ebenfalls freigegeben, wenn diese zu Vodafone portiert wurden, so dass eine Rückportierung zu dem bisherigen Handyprovider schnell wieder möglich ist.

Haben Sie auch ein Problem mit Sim-Com und Vodafone?

In unserem früheren Rechtstipp über Sim-Com finden Sie Tipps, wie Sie gegen Sim-Com und Vodafone richtig reagieren. Wir helfen Ihnen aber auch gerne und übernehmen für Sie die gesamte Rückabwicklung.

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Sim-Com GmbH: Doppelte Kosten durch doppelte Verträge nach Tarifwechsel?

Viele unserer Mandanten haben Probleme bei Verträgen mit der Firma Sim-Com:

Die Firma Sim-Com GmbH (An der Spreeschanze 10, 13599 Berlin) vereinbart mit unseren Mandanten telefonisch einen Beratungstermin mit Geschäftskunden. Sim-Com bietet eine Überprüfung der bestehenden Handyverträge an. Von dem persönlichen Beratungsgespräch wird ein Beratungsprotokoll erstellt und man erhält Angebote für neue Verträge. Im Idealfall entscheidet man sich nun für einen Tarifwechsel seines Mobilfunkvertrages und erteilt Sim-Com eine Vollmacht, damit diese einen Tarifwechsel veranlassen kann. Soweit so gut.

Unregelmäßigkeiten bei der Beratung

Unsere Mandanten haben uns jedoch unabhängig voneinander berichtet, dass diese sich aus unterschiedlichen Gründen nicht richtig beraten gefühlt haben. Diese Gründe wurden uns berichtet:

  • Der Berater hat während des Gesprächs nicht deutlich darauf hingewiesen habe, dass der alte Mobilfunkvertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit parallel weiterläuft. Dies hat zur Folge, dass unsere Mandanten über einen langen Zeitraum die Grundgebühr „doppelt“ zahlen müssen: Einmal an den alten und einmal an den neuen Handy-Provider.
  • Außerdem seien teilweise während dem Beratungsgespräch die Bruttopreise des alten Handyvertrages mit dem Nettopreis des neuen Vertrages verglichen worden.

Fühlen Sie sich ebenfalls getäuscht?

Es reicht nicht, dass Sie den Vertrag einfach nur zu widerrufen, da für gewerbliche Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen ist. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob Sie den Vertrag vielleicht nicht doch als Verbraucher geschlossen haben. Wir empfehlen daher vorsorglich, alle Verträge in einem Schreiben zu widerrufen, anzufechten, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen. Führen Sie hierbei auch die Gründe für die Anfechtung auf, also warum Sie sich z. B. getäuscht fühlen. Wir empfehlen Ihnen das Schreiben vorab per E-Mail und dann z.B. per Fax oder Einschreiben an Sim-Com und an den neuen Handyanbieter zu verschicken. Den Zustellnachweis müssen Sie mindestens drei Jahre lang aufbewahren.

Unserer Erfahrung nach akzeptiert Sim-Com meist die vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht und teilt mit, dass Gewerbetreibende den Vertrag nicht widerrufen können. Der neue Handyanbieter zeigt sich zumindest am Anfang auch nicht beeindruckt und versendet Vertragsunterlagen und SIM-Karten an die neuen Kunden.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung gegen Sim-Com oder Ihren neuen Handyanbieter?

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt