fa-24.com (Firmenauskunft24): Abzocke am Telefon mit Rechnung über 3.570€.

Immer wieder berichten wir in Rechtstipps über Abofallen in Folge von sogenannten Cold Cals („Kaltanrufen“, Anrufen aus dem “nichts”). In letzter Zeit scheint die “Firmenauskunft24“ (www.fa-24.com) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH sehr aktiv zu sein.

fa-24.com: Scheinbar kostenlose Werbung wird zur Kostenfalle

Firmenauskunft24 wirbt auf der Homepage, dass ihre Kunden „in kosteneffiziente Werbung investiert haben und auf diese Weise neue Absatzmärkte erschlossen werden können“. Weiter heißt es:

  • Die „Erstellung des Eintrags und Änderungen im Firmenprofil sind kostenlos“ und
  • „Suchmaschinenoptimierer und Programmierer arbeiten täglich daran, dass Firmenprofil im Firmenverzeichnis bestmöglich in den Suchmaschinen sichtbar zu machen, so dass Unternehmern eine wirklich kosteneffektive Werbung gegeben ist“.

Allerdings findet sich auch der folgende Hinweis: „Die *Eintragung im regionalen Firmenverzeichnis auf Firmenauskunft24 ist nicht *kostenlos“ Ob die * bewusst verwirren sollen, sei dahingestellt, fakt ist, dass sich viele Kunden hier sicherlich täuschen lassen und von einem kostenlosen Angebot ausgehen. Denn man muss genau lesen, um zu verstehen, dass zwar die Erstellung des Eintrags und spätere Änderungen, nicht aber die Eintragung kostenlos sind.

Die Anrufer locken mit einer „Suchmaschinenoptimierung“ und/oder einem „Branchenbucheintrag“ in ein Onlineregister. Häufig wird auch der Anschein erweckt, es handle sich lediglich um die Aktualisierung eines bestehenden Eintrags. Unsere Mandanten hatten teils den Eindruck, dass sich die Mitarbeiter ihnen gegenüber als Mitarbeiter der „Gelben Seiten“ oder eines Partners von „Google“ präsentierten.

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH hat ihren Sitz seit kurzen in Kranenburg (Im Hammereisen 27b, 47559 Kranenburg), zuvor war sie in Emmerich am Rhein (An der Schleuse 8, 46446 Emmerich am Rhein) ansässig. Geschäftsführer ist aktuell Christian Reining. Über die ehemaligen Geschäftsführer Detlef Werner Ukat und Alexander Peters haben wir in früheren Rechtstipps bereits berichtet. Vor allem letzterer stand bereits zahlreichen ähnlichen Unternehmen vor.

Folgende sind uns bekannt:

  • Business Service Media GmbH (DBVZ)  2018 Umfirmierung in die Firmenauskunft P.U.R. GmbH
  • Ceotecc (allgemeine-seoauskunft.com)
  • deal UP (clever-gefunden.com)
  • dvvg digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH
  • Peters Online Verlag GmbH (abvz.de)
  • SEO Medien GmbH

Wenige Tage nach dem Anruf (häufig erfolgen zwei Anrufe), erhielten unsere Mandanten meist eine Rechnung und eine Auftragsbestätigung. Uns liegt beispielsweise eine Rechnung über 3.570,00 € vor. Als Vertragsgegenstand wird ein 3 Jahresvertrag für einen Firmen-Werbe-Eintrag auf www.fa-24.com angegeben. Eine beachtliche Summe für einen unserer Ansicht nach wertlosen Eintrag in ein digitales Branchenverzeichnis. Im genannten Fall wurde der Text auf www.fa-24.com der Homepage unseres Mandanten entnommen, hier wurde folglich am Text nichts „optimiert“.

Die horrende Summe von 3.570,00 € wird als „Sonderangebot“ angegeben, der reguläre Betrag wären 5.694,00 €. Häufig sind sich die „Kunden“ derartiger online Branchenbücher gar nicht bewusst, dass sie angeblich bereits einen Vertrag abgeschlossen haben.

In den AGB von Firmenauskunft24 erfährt man hierzu das Folgende:
„(2.1) Ein kostenpflichtiger Eintrag (Basiseintrag) in das Firmenverzeichnis www.fa-24.com kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine (m/r) Mitarbeiter(in) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt entweder durch denselben Vertriebsmitarbeiter/derselben Vertriebsmitarbeiterin im selben Telefonat oder durch einen(r) Vertriebsassistent(in) in einem weiteren Telefonat und dient der Dokumentation und Kontrolle der Vertragsinhalte“
Wird die Rechnung nicht beglichen, so erhält man eine Zahlungserinnerung (inkl. 5 € Mahngebühr). Diese weist darauf hin, dass ein erneutes Versäumen der Zahlung rechtliche Schritte und Mehrkosten mit sich bringt. Die nächste Post kommt dann vom Inkassounternehmen ETI Experts GmbH aus Köln und enthält den Hinweis, dass eine weitere Zahlungsverweigerung eine Meldung an die Schufa mit sich bringt.
Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl Sie gar keinen Branchenbucheintrag /keine Suchmaschinenoptimierung wollten? Das empfehlen wir:
Wir raten Ihnen die Forderung zurückzuweisen und die Rechnung nicht zu begleichen. Kündigen Sie und erklären sie vorsorglich die Anfechtung wegen Täuschung und den Widerruf. Versenden Sie das Schreiben möglichst so, dass Sie die Zustellung nachweisen können (z. B. per Einschreiben, Fax aber auch zusätzlich per E-Mail). Bewahren Sie diesen Nachweis mindestens drei Jahre auf. Die „Firmenauskunft P.U.R. GmbH“ wird sich dadurch aber vermutlich nicht davon abhalten lassen, auf einer Zahlung zu beharren.
Automatische Vertragsverlängerung

Wichtig zu wissen ist zudem, dass sich der Vertrag laut AGB automatisch verlängert:

„(10.5) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis ohne die anfänglich gewährten Rabatt/e, falls er nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf des Vertrages in Textform gekündigt wird.
(10.6) Die zu dem Basiseintrag dazu gebuchten Online-Optionen bleiben bei der Verlängerung des Vertrages Vertragsbestandteil und werden dann weiterberechnet, sofern der Kunde sie nicht -was möglich ist- einzeln kündigt (Teilkündigung).“

Wenn Sie also die Rechnung akzeptieren und zahlen, laufen Sie Gefahr, danach noch weitere Rechnungen zu erhalten.

Wir helfen Ihnen gerne

Wir haben jahrelange Erfahrung mit derartigen Abofallen nach Trickanrufen und irreführenden Formularen. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen schreiben Sie uns einfach. Sie erhalten im Anschluss zunächst weitere Tipps von uns, bei einer Erstanfrage entstehen für sie keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.

Mithilfe einer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt also keine Rolle.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Probleme mit LemonSwan – Hohe Kosten trotz Widerruf, teure Vertragsverlängerung und eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten

Ein Großteil der Online-Dating-Portale lockt potentielle Mitglieder durch eine kostenlose Erstregistrierung an, so auch die Dating-Agentur LemonSwan (Geschäftsführer Paul Uhlig und Fred Thielsch, Bernstorffstrasse 120 in 22767 Hamburg).

Fragwürdige Preisstrukturen

Dennoch möchten die meisten Nutzer sicher gleich zu Beginn gerne wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Preise sucht man auf der Homepage von LemonSwan zunächst allerdings vergeblich, in den FAQ findet sich folgender Hinweis:

„Die Kosten für eine Mitgliedschaft bei LemonSwan variieren nach gewählter Laufzeit und Zahlungsweise. Mit etwas Glück schließen Sie Ihren Vertrag im Zuge einer unserer Rabattaktionen ab und profitieren von besonderen Preisvorteilen. Detaillierte Informationen zu unseren Preisen und Vertragsinhalten können Sie nach einer unverbindlichen, kostenlosen Registrierung direkt in Ihrem Profil einsehen.“

Dies wirkt auf uns nicht allzu seriös. Für Alleinerziehende, Studenten und Auszubildende bietet Lemon Swan zumindest zunächst tatsächlich eine komplett kostenlose Nutzung an. Voraussetzung sind die Vorlage (und Akzeptanz) zahlreicher Dokumente, deren Herausgabe man aufgrund des Datenschutzes sehr gut überdenken sollte (z.B. Lohnsteuererklärung). Mitglieder berichten allerdings, dass Sie Ihren Account nach einer Weile ohne zusätzliche Information nur noch eingeschränkt nutzen konnten und Werbung für das kostenpflichtige Premium-Abonnement angezeigt bekamen.

Um an genauere Informationen über die Kosten zu gelangen, muss man zunächst ca. 20 Minuten Zeit investieren, um ein Persönlichkeitsprofil auszufüllen und eine E-Mail Adresse angeben. Die Betreiber spekulieren vermutlich darauf, dass man später die aufgewendete Zeit nicht „verschenken“ möchte und daher eher dazu bereit ist, ein kostenpflichtiges Premium-Abonnement abzuschließen. Ein Fragebogen folgt auf den nächsten und immer wieder stellt sich uns die Frage, ob die Angaben, die abgefragt werden, wirklich für die Partnersuche erforderlich sind oder nicht eher dazu dienen, sie an Drittanbieter weiterzuverkaufen? Das möchten wir natürlich nicht unterstellen, aber diesen Eindruck gewannen wir aufgrund der “Daten-Sammelwut” von LemonSwan.

Zweifelhaftes „Willkommensgeschenk“

Nach der Anmeldung wird schnell offensichtlich, dass man LemonSwan eigentlich nur als Premium-Mitglied wirklich nutzen kann. Umso attraktiver erscheint das „Willkommensgeschenk“, ein Rabatt von 35%. Man hat die Wahl zwischen 6, 12 und 24 Monaten Mitgliedschaft. Doch erneut ist Vorsicht angesagt, denn der Rabatt von 35% bezieht sich nur auf den ersten Monat (bei 12 Monaten) bzw. auf die ersten drei Monate (bei 6 und 24 Monaten)! Ein wichtiger Hinweis, den man durch die deutlich kleinere und hellere Schrift leicht überliest. Durch den angezeigten Countdown wird unterschwellig der Druck erhöht, dass Angebot anzunehmen, bevor es verfällt.

Nach dem Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft, sollte man sich am besten notieren, was man für einen Vertrag abgeschlossen hat und mit welcher Laufzeit, denn im eigenen Profil fanden Nutzer dazu später keine Angaben (zumindest haben wir diese nicht gefunden).

Da man nach der Anmeldung sofort mit der Partnersuche beginnen kann, stellt sich die Frage, wann die von LemonSwan beworbenen „Türsteherinnen“ eigentlich das Profil überprüfen, denn laut Homepage werden die neuen Mitglieder schließlich handverlesen.

Zu hoher Wertersatz bei Widerruf?

Wiederholt beklagten ehemalige Nutzer, dass sie zu Zahlungen von teils mehreren hundert Euro aufgefordert wurden, obwohl sie innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hatten.

LemonSwan argumentiert hier, wie zahlreiche andere Dating-Agenturen auch, damit, dass das Angebot bereits genutzt wurde und Kontakte zustande kamen bzw. ein Persönlichkeitstest erstellt wurde. Bei letzterem handelt es sich aber aus unserer Sicht lediglich um eine Computerauswertung und nicht um ein individuelles Profil. Somit ist dies keine vom Widerruf ausgeschlossene Leistung. Ähnlich wie LemonSwan verfahren beispielsweise auch die Portale Parship und Elitepartner (siehe auch unsere Rechtstipps über Parship/ Elitepartner).

Vermittelte Kontakte stellen demgegenüber eine tatsächlich erbrachte Leistung dar und dafür kann den Dating-Portalen grundsätzlich ein Wertersatz zustehen. Vorausgesetzt allerdings, dass diese den Kunden richtig belehrt haben. Gerichte setzen diesen erfahrungsgemäß allerdings weit niedriger an, als LemonSwan, Parship, etc. selbst.

Als ebenfalls sehr fragwürdig empfinden wir, dass eine Löschung/ Kündigung des eigenen Accounts nur unter Angabe eines „Servicepassworts“ möglich ist, welches man direkt nach der Registrierung erhält und welches viele Nutzer nicht gespeichert haben.

Um den Druck auf die Mitglieder zu erhöhen, arbeitet LemonSwan, wie viele andere Online-Singlebörsen, mit Inkassounternehmen zusammen, sodass man schnell Schreiben von diesen erhält, sollte man den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen.

Eingeschränkte Nutzung nach Kündigung

Ein Mandant berichtete uns, dass seine Nutzungsmöglichkeiten nach einer erfolgten Kündigung deutlich eingeschränkt wurden, obwohl seine Mitgliedschaft laut Vertrag noch mehrere Monate läuft. So ein Vorgehen ist nicht rechtsgemäß und ermöglicht unserer Ansicht nach eine weitere sofortige Kündigung, so dass man ab sofort keine Beiträge mehr bezahlen muss.

Was können wir für Sie tun?

Sie sollen trotz Widerruf eine unangemessen hohe Summe zahlen, Ihre Kündigung wurde nicht akzeptiert oder Ihre Mitgliedschaft wurde ungewollt (und zu einem höheren Preis) verlängert? Wir können Sie unterstützen, wenn Sie zum Beispiel sich nicht selbst um den Schriftverkehr mit LemonSwan kümmern möchten, oder wie viele andere Mitglieder frustriert sind, da der Support nicht auf Ihre Anfragen reagiert.

Eine Erstanfrage bei unserer Kanzlei ist für Sie immer kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen. Auch ein Antrag auf Beratungshilfe (oder Prozesskostenhilfe) ist möglich, sollten Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sprechen Sie dies einfach in Ihrer Erstanfrage an.

Einfache Kommunikation mithilfe unserer Online WebAkte

Mithilfe unserer eigenen digitalen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort folglich keine Rolle. Zudem läuft unserer Kommunikation mit Ihnen überwiegend digital ab, Briefe erhalten Sie nur, wenn sie dies ausdrücklich wünschen.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Telefonbuch Marketing SL – Telefonbuch-Abofalle mit Rechnung über 852 € pro Jahr

Das Unternehmen „Telefonbuch Marketing S.L.“ verschickt seit einiger Zeit Anschreiben, häufig in Form eines Fax, und fordert Gewerbetreibende sowie Freiberufler dazu auf, ihren „Grundeintrag“ im „Telefonbuch“ auf Richtigkeit zu überprüfen, bzw. zu vervollständigen. Die Anschrift und der Firmenname sind dabei bereits eingetragen. Sinn und Zweck des Formulars ist es wohl den Anschein zu erwecken, als handle es sich um ein reguläres Online-Telefonbuch und man solle nur die eigenen Daten überprüfen, die zu einem früheren Zeitpunkt eingetragen wurden.

Es handelt sich jedoch um keinen kostenlosen „Grundeintrag“, wie man erfährt, wenn man das Kleingedruckte liest. Sendet man das Formular unterschrieben zurück, geht man damit einen zweijährigen Werbevertrag ein, zum Preis von 1.704 € netto. Man erhält für 71 € / Monat eine mehr oder weniger wertlose Anzeige auf der Seite www.telefonbuchonline.net. Der abgeschlossene Vertrag verlängert sich zudem automatisch.

Am Ende des Formulars findet sich der aufschlussreiche Satz „Der Service wird behördenunabhängig und ohne öffentlichen Auftrag zur Verfügung gestellt“. Das ist zwar korrekt, doch das Formular erweckt bei vielen wohl einen anderen Eindruck.

Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl Sie nichts bestellen wollten? Das empfehlen wir:

Wir raten Ihnen die Rechnung nicht zu begleichen, sondern die Forderung zurückzuweisen, zu kündigen sowie die Anfechtung wegen Täuschung und den Widerruf zu erklären. Versenden Sie das Schreiben möglichst so, dass Sie die Zustellung nachweisen können (z. B. per Einschreiben/ Fax und zusätzlich per E-Mail). Bewahren Sie diesen Nachweis mindestens drei Jahre auf. Die Telefonbuch Marketing wird sich dadurch aber vermutlich nicht davon abhalten lassen, auf einer Zahlung zu beharren.

Wir helfen Ihnen gerne

Wir haben jahrelange Erfahrung mit derartigen Abofallen und irreführenden Formularen. Der Name des Geschäftsführers der Telefonbuch Marketing SL, Patrick Reichardt, wurde in der Vergangenheit bereits im Zusammenhang mit mehreren ähnlichen Firmen genannt.

Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen schreiben Sie uns einfach. Sie erhalten im Anschluss zunächst weitere Tipps von uns, bei einer Erstanfrage entstehen für sie keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen. Mithilfe einer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt also keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Telefonbuch Marketing zum Download oder Online ausfüllen:

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Parship & Elitepartner: Teurer Wertersatz nach Widerruf – aktuelle Rechtslage!

An Parship oder Elitepartner kommt man kaum vorbei, wenn man auf der Suche nach einem Datingportal ist. Beide Portale werden von der Firma PE Digital GmbH (Speersort 10, 20095 Hamburg) betrieben und alssen sich ihre Werbung im Fernsehen, Radio und Plakaten einiges kosten. Nach Werbeaussage von Parship “verliebt sich alle 11 Minuten ein Single”. Also versucht man nun sein Glück und meldet sich bei Parship an um das Datingportal zu testen. Parship klärt bei der Registrierung darüber auf, dass man ein 14-tägiges Widerrufsrecht besitzt. Na dann kann es ja gar nicht teuer werden, wenn einem Parship nicht gefällt.

Wirksamer Widerruf innerhalb von 14 Tagen

Entscheidet man sich den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, erleben viele eine böse Über­raschung: Parship akzeptiert zwar den Widerruf will aber für die bisherige Nutzung einen “Wertersatz” in Höhe von ca. 300€ u.a. für die bisher vermittelten Kontakte.

Amtsgericht Hamburg: Forderung von Parship/ Elitepartner ist unberechtigt

Wir halten die Forderung von Parship und Elitepartner für unberechtigt. Parship begründet seine Forderung mit einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 02.03.2017 (Az. 3 U 122/14); Gegenstand dieses Verfahrens waren jedoch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Irreführung. Das Hanseatische Oberlandes­gericht hat nicht festgestellt, ob die Berechnung des Wertersatzes richtig oder falsch ist. Das Amtsgericht Hamburg ist ebenfalls unserer Meinung und hat mit Urteil vom 21.11.2017 (Az. 25s C 373/17) festgestellt, dass Parship keinen Wertersatz verlangen kann. Begründet wird dies damit, dass Parship seine Kunden nicht ausreichend über die Folgen des Widerrufs belehrt hat. Parship habe demnach gegen §§ 357 Absatz 8 Satz 1 BGB verstoßen. Das Amtsgericht hat die Berufung jedoch zugelassen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Parship lässt Forderung durch Inkasso abilita GmbH eintreiben

Da es jedoch noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, zeigt sich Parship weiterhin unbeeindruckt und beauftragt sogar ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Forderung. Meist wird das Inkassobüro abilita GmbH (Prüfeninger Str. 20, 93049 Regensburg) beauftragt.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Abofalle “wowdating.de” der Firma Interyard – so reagieren Sie richtig

Die Konkurrenz beim Thema “Dating-Abofallen” ist leider sehr groß, viele Betreiber versuchen möglichst viele “Kunden” zu bekommen. Die Firma Interyard hat eine neue Seite wowdating.de. Hierbei handelt es sich bereits optisch um eine Kopie von den bekannten Portal bumshub.de

Auch hier wird dem Kunden ein 1€ Schnupperangebot angeboten – und versteckt am Ende der Bestellung steht im Kleingedruckten, dass sich der Vertrag nach dem Schnupperangebot um monatlich 89,90 Euro mit 6 Monaten Laufzwit verlängert. Und auf einmal soll man 539,40 Euro zahlen.

Falls Sie von der Rechnung überrscht sind: Zahlen Sie nichts – aber Sie sollten reagieren

In unserem früheren Rechtstipp finden Sie Tipps, was und wie Sie der Gegenseite schreiben sollten. Wir empfehlen nicht den “Kopf in den Sand zu stecken” und alles zu ignorieren. Nehmen Sie sich die Zeit und schreiben Sie die Interyard zumindest einmal (richtig) an. Sollten Sie näheren Informationen oder Unterstützung benötigen, schreiben Sie uns gerne.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

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Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Interyard zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Interyard veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt