enDebito verschickt Vergleichsangebot für Flirtano Forderung. Was tun?

Das Inkassounternehmen enDebito collect & finance GmbH aus Düsseldorf verschickt aktuelle Vergleichsvorschläge an Kunden von Flirtano. Darin baut enDebito zunächst eine “Drohkulisse” und spricht von der Möglichkeit einer Klage:

mit unseren Auftraggebern erörtern wir zum Ende eines jeden Kalenderjahres die Frage, in welchen Verfahren wir durch unsere Anwaltskanzlei Klage erheben lassen sollen. Bevor wir dies tun, möchten wir letztmals versuchen die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Um zusätzliche Kosten zu vermeiden solle man doch lieber jetzt einen Vergleich schließen und reduziert die Forderung um ca. 40%.

Und nun? Soll ich den Vergleich annehmen?

Diese Frage können wir leider nicht allgemein beantworten. Das hängt nämlich davon ab, ob man bereits an die Gegenseite Zahlungen geleistet hat oder ob und was man bisher an die Gegenseite geschrieben hat, um die Forderung abzuwehren. Falls man noch keine Zahlungen an die Gegenseite geleistet hat, sollten Sie sich zweimal überlegen, ob Sie sich auf die Einigung einlassen: Einerseits hätten Sie dann Ruhe andererseits hat Flirtano bzw. enDebito ihr Ziel erreicht und Geld von Ihnen erhalten. Wenn Sie zu einem Vergleich tendieren, sollten Sie aber unbedingt darauf achten, dass das ganze Thema Flirtano nach der Zahlung auch erledigt ist. Nicht, dass Sie sich nur über die bisherigen Gebühren einigen und in Zukunft neue Rechnungen ins Haus flattern.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Gerne prüfen wir Sie für Ihre Möglichkeiten. Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Flirtano zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Flirtano veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Regista: “Sonderabschlussangebot” in Höhe von 199€ und “allerletzte Fristverlängerung” (Gewerbe-Meldung.de / Europe Reg)

Kurz vor Weihnachten verschickt Regista selbst wieder ein Angebot, mit dem man sich aus dem behaupteten Vertrag “herauskaufen” kann. Regista setzt diesmal eine großzügige Frist von fast drei Wochen und überschreibt das Angebot mit folgenden Worten:

Beenden Sie nicht nur das Geschäftsjahr 2017, sondern auch Ihr bestehendes Vertragsverhältnis! Sonderabschlussangebot zu Beendigung Ihres Vertrages.

Gegen eine Zahlung von 199,00 € an eine Bank in Malta soll der Vertrag sofort gekündigt werden.

Fragen Sie sich nun, ob Sie dieses Angebot annehmen sollen?

Wir sind der Ansicht, dass die Forderung von Regista unberechtigt ist und es sich um eine klassiche Abofalle handelt. Aus diesem Grund würden wir selbst keine Zahlung leisten. Aber die Entscheidung hängt natürlich auch davon ab, wie und wie schnell man bisher auf die Forderung von Regista reagiert hat. Es ist auch verständlich, wenn man seine Ruhe möchte und das Thema abschließen möchte. Dies muss aber jeder für sich selbst entscheiden. Gerne können Sie sich an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Gewerbe-Meldung.de (Regista Ltd.) zum Download :

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Gewerbe-Meldung.de veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt