Das Landgericht Dortmund hilft den Kunden der Deutschen Reise und verurteilt diese zur Auszahlung aller Reisewerte – und zwar unabhängig davon, ob diese “verreist” sind oder nicht. Wir zitieren aus dem Urteil:
“Denn nachdem die Beklagte sich geweigert hat, eine Anrechnung von Reisewerten in Höhe von 2.435 EUR auf eine von der Klägerin bei der Beklagten gebuchte Reise vorzunehmen und damit ihre vertraglichen Kardinalpflichten schuldhaft in erheblicher verletzt hat, war es der Klägerin nicht mehr zuzumuten, eine Reise bei der vertragsbrüchigen Beklagten zu buchen.”
Das Urteil ist rechtskräftig und die Deutsche Reise hat die Reiswerte schon ausbezahlt. Zusätzlich wurde die Deutsche Reise verurteilt die Kosten der Klage vollständig zu bezahlen.
Neue Tricks der Deutschen Reise: Wo ist denn mein Vertragspartner?
Die Deutsche Reise wäre wohl nicht die Deutsche Reise, wenn diese nicht weiterhin versuchen würde, ihren Kunden das Leben schwer zu machen. In den letzten Monaten sind zwei Deutsche Reise-Firmen verschwunden. Die erste Antwort was denn mit den Reisewerten passiert ist war sinngemäß: “Keine Ahnung, wir sind nur das Reisebüro. Den Vertragspartner gibt es nicht mehr“. Witzigerweise wurden die monatlichen Beiträge weiterhin vom Konto brav abgebucht; auf unsere Nachfrage hat die Deutsche Reise gesagt, dass es einen Rechtsnachfogler gibt (also einen neuen Vertragspartner), aber wer das ist wird dem Kunden nicht gesagt.
So geht es aber natürlich nicht: Wir haben die Deutsche Reise auf Auskunft über den neuen Vertragspartner verklagt und die Gerichte geben uns recht: Die Deutsche Reise muss den Namen nennen. Bisher stellt die Deustche Reise sich aber quer und teilt nur den “alten” Vertragspartner mit. Aber mit Hilfe vom Gericht haben wir bereits beantragt gegen die Deutsche Reise ein Zwangsgeld zu verhängen, um so eine vollständige Auskunft zu erreichen.
Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!
Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Deutsche Reise zum Download oder Online ausfüllen:
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.
Update: Wir haben zwischenzeitlich noch
weitere Rechtstipps über die Deutsche Reise veröffentlicht.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Die Deutsche Reise Verwaltungs GmbH wird wohl jeder Deutsche Reise Kunde kennen, da diese jahrelang die Saldoübersichten per Post verschickt hat. Außerdem war diese Firma der Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Reisewerte.
Im Juni 2018 wurde nun gegen die Deutsche Reise Verwaltungs GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet:
DEUTSCHE REISE Verwaltungs GmbH, Dortmund, Königswall 38-40, 44137 Dortmund. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 27/18) vom 25.06.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst (Amtsgericht Dortmund, HRB 25518)
Die Reisewerte sind aber noch nicht verloren!
Nach unseren Informationen hat die DEUTSCHE REISE Verwaltungs GmbH nämlich keine Reiseclub-Verträge selbst angeboten, sondern nur im Namen anderer Deutsche Reise Firmen gehandelt. Das bedeutet, dass wohl kein Kunde der Deutschen Reise einen Vertrag mit der nun insolventen Deutsche Reise Firma gehabt haben dürfte. Deshalb hat die Insolvenz für die meisten Kunden keine Auswirkungen auf die noch vorhandenen Reisewerte. Aber wer kann sagen, was in Zukunft passiert?
Was passiert, wenn die “richtige” Deutsche Reise insolvent wird?
In diesem Fall dürften Ihre Reisewerte bzw. Ihr gezahltes Geld wohl zum Großteil verloren sein. Man müsste dann die Zahlungen im Insolvenzverfahren anmelden. Erfahrungsgemäß bekommt man nur einen geringen Bruchteil nach vielen Jahren zurück. Wir empfehlen daher die Reisewerte entweder möglichst schnell zu verreisen – oder falls das nicht mehr wie früher gehen sollte (Stichwort: Vorkasse, keine Reisen für Dritte, nur noch 20% Anrechnung) auf Auszahlung klagen.
Unsere Kanzlei hat seit über 5 Jahren Erfahrung mit der Deutschen Reise. Falls Sie auch noch Reisewerte bei der Deutschen Reise liegen haben sollten, schreiben Sie uns völlig unverbindlich.
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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Ein typischer Urlaub: Sie buchen eine Reise für sich, Ihre Familie oder für Freunde. Bislang hat die Deutsche Reise die Reisewerte für alle Reiseteilnehmer zumindest theoretisch angerechnet – auch wenn man dann meist in der Praxis Probleme mit der Auszahlung bekommen hat. Neuerdings erhalten wir von der Deutschen Reise Schreiben, wonach eine Reisewertanrechnung nur noch für Kunden des „ReiseSparClubs“ der Deutschen Reise möglich sein soll. Das bedeutet für den Kunden: Eine Reisebuchung für Familie und Freunde ist zwar weiterhin möglich ist, aber die angesparten Reisewerte können nur noch für seine eigenen Reise angerechnet werden. Damit dürfte für viele Kunden eine Reisebuchung mit der Familie nicht mehr möglich sein.
Akzeptieren Sie diese Beschränkung nicht!
Wir halten dies – wie viele anderen Regelungen/ Änderungen der Deutschen Reise – für grob vertragswidrig. Wir empfehlen Ihnen, sich auf diese Bedingung nicht einzulassen und ausdrücklich zu widersprechen. Falls Sie bei oder anch der Buchung Ihrer Reise rechtliche Hilfe gegen die Deutsche Reise benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Seit Anfang Mai 2016 bucht die Deutsche Reise bei vielen unserer Mandanten monatlich 83,70€ – anstelle der vereinbarten 69,75€ – ab. Über diese einseitige Änderung wurden unsere Mandanten nicht einmal informiert. Keiner hat der Deutschen Reise hierzu eine Erlaubnis erteilt.
Anhand der von uns angeforderten Saldenübersichten ergibt sich zudem, dass weiterhin nur 75 Reisewerte dem Reisewertkonto gutgeschrieben werden. Man erhält somit keinen Bonus mehr. Begründet wird dies alles mit „neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und „hoher Kosten“.
Erhöhung der Beiträge ist unzulässig
Auch diese Erhöhung der Abbuchungen seitens der Deutschen Reise stellt ist für uns ein klarer Vertragsbruch; wir empfehlen daher schriftlich (per Einschreiben-Rückschein) die außerordentliche Kündigung und hilfsweise die ordentliche Kündigung, den Rücktritt und den Widerruf zu erklären; nennen Sie dabei diese Gründe:
- Pflicht zur Vorkasse bei Reisebuchung, obwohl genügen Reisewerte vorhanden sind
- Auszahlung von Reisewerten in Höhe von nur ca. 20% des Reisepreises
- einseitige Erhöhung der monatlichen Abbuchung bei gleichbleibenden Reisewerten
Fordern Sie die Deutsche Reise in demselben Schreiben zur Rückzahlung aller Reisewerte innerhalb von 10 Tagen auf. Achten Sie aber darauf, dass Sie Ihrem richtigen Vertragspartner schreiben: Dies kann entweder die Deutsche Reise Touristik GmbH, die ReiseClub D GmbH & Co. KG oder die Deutsche Reise International S.L. mit Sitz in Spanien sein.
Falls Sie rechtliche Hilfe gegen die Deutsche Reise benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich und können auch bereits die Kündigung an den richtigen Vertragspartner für Sie übernehmen.
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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Die Deutsche Reise sucht wohl immer wieder neue Wege, die Auszahlungen von fälligen Reisewerten zu verzögern:
Zuerst wurden die Kunden telefonisch vertröstet, dass eine Auszahlung erfolgt, sobald die “Anrechnungsbedingungen” erfüllt sind. Also erst, wenn die Deutsche Reise die Provision vom jeweiligen Reiseanbieter erhalten hat. Danach hat die Deutsche Reise oft eine schriftliche Gutschrift erteilt und eine Zahlung angekündigt. Auch mehrere Wochen danach erfolgte keine Auszahlung. Wenn man telefoniosch nachhakt wird man immer weiter vertröstet: Die Buchhaltung sei Schuld und die Auszahlung erfolge ganz sicher zum nächsten monatlichen Auszahlungstermin.
Der “Orderscheck” kann nicht bei der Bank engelöst werden
Heute haben Mandanten nun einen so genannten “Orderscheck” erhalten: Kunden werden hier aufgefordert diesen “Orderscheck” zu unterschreiben und zurückzusenden, damit eine “schnelle Auskehrung der Reisewerte erfolgen kann“. Betrachtet man die Rückseite des “Orderschecks” genauer, sieht man, dass standardmäßig die Option für die Verwendung des Guthabens “Gutschrift Darlehen mit Verzinsung” angekreuzt ist. Als Alternative wird eine Gutschrift auf das Girokonto oder eine andere Bankverbindung angeboten.
Wir empfehlen allen Betroffenen diesen “Orderscheck” zu ignorieren und nicht zurückzusenden. Der Deutschen Reise ist ihre Bankverbindung in der Regel aufgrund früherer Auszahlungen bekannt und somit auch ohne weiteres in der Lage eine Auszahlung vorzunehmen.
Unterschreiben Sie nicht den “Orderscheck”
Userer Ansicht nach versucht die Deutsche Reise von ihren Kunden eine schriftliche Bestätigung zu erhalten, dass diese doch keine Auszahlung des Guthabens wünschen, sondern der Deutschen Reise stattdessen ein “Darlehen mit Verzinsung” gewähren. Details zu Zweck und Verzinsung des Darlehens finden sich jedoch nirgends. Letztendlich ist dies wohl alles nur ein weiterer Versuch die Auszahlungen weiter zu verzögern.
Falls Sie diesen “Orderscheck” bereits zurückgeschickt haben sollten, empfiehlt es sich diesen “Orderscheck” zu widerrufen bzw. anzufechten. Und zwar so, dass Sie einen Nachweis besitzen. Benötigen Sie Unterstützung gegen die Deutsche Reise? Haben Sie keine Lust sich weiter vertrösten zu lassen?
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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Unsere Mandanten berichten, dass man ab sofort als Kunde bei Buchungen generell in Vorleistung treten muss. Und zwar auch dann, wenn man genug Reisewerte angespart hat. Das hat zur Folge, dass Kunden der Deutschen Reise die Reisen gleich zweimal bezahlen müssen. Eine Auszahlung der Reisewerte soll dann irgendwann nach Reiseantritt erfolgen.
Keine Anrechnung aller Reisewerte
Bereits diese Änderung halten wir für vertragswidrig. Gleichzeitig teilt die Deutsche Reise aber auch noch mit, dass man nicht mehr den vollen Reisewert auf eine Reise angerechnet bekommt. Eine Rückerstattung erfolgt nur noch in Höhe der Provision in Höhe von ca. 10 und 25 %..
Nochmals: Die Deutsche Reise zahlt nicht mehr den vollen Preis aus, sondern z. B. nur noch den Betrag, den die Deutsche Reise selbst von dem Reiseanbieter als Provision für die Vermittlung der Reise erhalten hat. Kleines Rechenbeispiel: Wenn man seine Reisewerte in Höhe von 1.000€ ausbezahlt bekommen möchte, müsste man bei einer Erstattung von 10 % Reisen in einem Gesamtwert von 10.000€ buchen!
Erste Gerichte halten die Kürzung ebenfalls für vertragswidrig
In einem ersten Gerichtsverfahren, das Kürzungen von ca. 25 % zum Inhalt hatte, hat sich das Amtsgericht Dortmund unserer Rechtsauffassung angeschlossen, indem es in der mündlichen Verhandlung klargestellt hat, dass es eine derartige Kürzung ebenfalls für vertragswidrig ansieht.
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Alexander Hufschmid
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Die Deutsche Reise bietet unseren Mandanten neuerdings an, “bis auf weiteres” 20% des Reisepreises einer Reise zur Anrechnung zu bringen. Statt nur 10% sollen demnach 20% ausgezahlt werden und die Zahlungen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Mit einer Annahme erklärt man sich jedoch mit dem “geschlossenen Servicevertrag” nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Sollte man das Angebot annehmen? Nein!
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind jedoch unserer Ansicht nach nie Bestandteil des Vertrags geworden, weshalb eine Einbeziehung sehr nachteilhaft wäre. Außerdem sichert die Deutsche Reise nur “bis auf weiteres” eine Zahlung von 20% zu – morgen können es daher auch schon wieder 10% sein. Wir können daher niemanden empfehlen dieses Angebot anzunehmen. Lassen Sie die gesetzte Frist einfach verstreichen und reagieren Sie nicht auf dieses Schreiben. Falls Sie das Angebot bereits angenommen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung: Wir können Ihnen helfen diese Vereinbarung wieder los zu werden.
Deutsche Reise zahlt teilweise die 20% aus
Die Deutsche Reise bietet das 20%-Angebot weiterhin ihren Kunden an – neu ist, dass die Deutsche Reise teilweise diese 20% auch ausbezahlt, obwohl man das Angebot nicht angenommen hat. Viele Kunden freuen sich als erstest: Schön, besser diese Zahlung als gar keine – aber wenn man diese niedrige Zahlung kommentarlos akzeptiert besteht die Gefahr, dass man das 20%-Angebot so annimmt und sich auch gleichzeitig mit den neuen Bedingungen der Deutschen Reise einverstanden erklärt. Wir empfehlen daher der Deutschen Reise ausdrücklich zu schreiben (per Einschreiben-Rückschein), dass man sich mit der Teilzahlung und den neuen Bedingungen nicht einverstanden erklärt. Fordern Sie die Deutsche Reise in dem gleichen Schreiben zur Zahlung des Restbetrags auf. Da Ihnen das Geld jedoch zusteht, empfehlen wir Ihnen die 20%-Zahlung dennoch zu behalten.
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Alexander Hufschmid
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Mandanten von uns haben über die Deutsche Reise Reisen gebucht und auch recht zügig eine Rechnung von der Deutschen Reise erhalten, in der vorhandene Reisewerte „bis zur Höhe des Reisepreises mit dieser Reise verrechnet“ werden. Soweit so gut. Nach ein paar Wochen hat die Deutsche Reise jedoch ein weiteres Schreiben erhalten, in der die Deutsche Reise „eine Berichtigung der Ihnen gegenüber erteilten Anrechnungsbestätigung vornehmen müsse“. Ab sofort erfolgt eine Auszahlung „vereinbarungsgemäß ausschließlich in Höhe der Provisionsberechtigung des Reisebüros“. Das entspricht einer Auszahlung von ca. 10 % des Reisepreises
Auf Deutsch: Die Deutsche Reise zahlt nicht mehr den vollen Preis aus, sondern nur noch den Betrag, den die Deutsche Reise selbst von dem Reiseanbieter als Provision erhalten hat, das sind nur noch ca. 10% des Reisepreises! Kleines Rechenbeispiel: Wenn man seine Reisewerte in Höhe von 500 € ausbezahlt bekommen möchte, müsste man in diesem Fall Reisen in einem Gesamtwert von 5.000 € buchen!
Die Kürzung wird mit AGB begründet
Die Deutsche Reise rechtfertigt die Kürzung mit deren aktuellen AGB (Stand: April 2014). Aus rechtlicher Sicht ist jedoch äußerst fraglich, ob überhaupt jemals AGB Vertragsbestandteil geworden sind, da die meisten usnerer Mandanten den ursprünglichen „Reisevertrag“ telefonisch geschlossen haben. Außerdem war in den ursprünglichen AGB (Stand 2006) keine derartige Regelung, die eine derartige Kürzung rechtfertigen würde, vorgesehen. Eine einseitige Änderung der AGB ist hierbei nicht möglich.
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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Seit mehreren Monaten berichten immer mehr Mandanten von Problemen mit der Deutsche Reise: Teilweise wird das Geld für bereits gebuchte und angetretene Reisen nicht ausbezahlt, obwohl sogar zum Teil die Auszhalung in einer Gutschrift angekündigt wurde.
Viele unserer Mandanten haben jedoch nicht einmal eine derartige Gutschrift erhalten.
Anspruch aus Anrechnung der Reisewerte bereits bei Reisebuchung
Unsere Mandanten berichten, dass die Deutsche Reise am Telefon erzählt, dass eine Auszahlung aufgrund neuer AGB erst bis zu drei Monate nach dem Ende der Reise erfolgen kannn. Zudem soll unseren Mandanten mitgeteilt worden sein, dass nach einer Kündigung des Reisesparvertrags gar keine Auszahlung mehr erfolgt. Eine derartige Information wäre jedoch schlichtweg falsch, wie uns die Deutsche Reise auch zwischenzeitlich bestätigt hat.
Sollten auch Sie keine Auszahlung erhalten und immer wieder vertröstet werden, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
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