Deutsche Reise kürzt Anrechnung von Reisewerten von bereits erteilten Rechnungen

Mandanten von uns haben über die Deutsche Reise Reisen gebucht und auch recht zügig eine Rechnung von der Deutschen Reise erhalten, in der vorhandene Reisewerte „bis zur Höhe des Reisepreises mit dieser Reise verrechnet“ werden. Soweit so gut. Nach ein paar Wochen hat die Deutsche Reise jedoch ein weiteres Schreiben erhalten, in der die Deutsche Reise „eine Berichtigung der Ihnen gegenüber erteilten Anrechnungsbestätigung vornehmen müsse“. Ab sofort erfolgt eine Auszahlung „vereinbarungsgemäß ausschließlich in Höhe der Provisionsberechtigung des Reisebüros“. Das entspricht einer Auszahlung von ca. 10 % des Reisepreises

Auf Deutsch: Die Deutsche Reise zahlt nicht mehr den vollen Preis aus, sondern nur noch den Betrag, den die Deutsche Reise selbst von dem Reiseanbieter als Provision erhalten hat, das sind nur noch ca. 10% des Reisepreises! Kleines Rechenbeispiel: Wenn man seine Reisewerte in Höhe von 500 € ausbezahlt bekommen möchte, müsste man in diesem Fall Reisen in einem Gesamtwert von 5.000 € buchen!

Die Kürzung wird mit AGB begründet

Die Deutsche Reise rechtfertigt die Kürzung mit deren aktuellen AGB (Stand: April 2014). Aus rechtlicher Sicht ist jedoch äußerst fraglich, ob überhaupt jemals AGB Vertragsbestandteil geworden sind, da die meisten usnerer Mandanten den ursprünglichen „Reisevertrag“ telefonisch geschlossen haben. Außerdem war in den ursprünglichen AGB (Stand 2006) keine derartige Regelung, die eine derartige Kürzung rechtfertigen würde, vorgesehen. Eine einseitige Änderung der AGB ist hierbei nicht möglich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Deutsche Reise zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über die Deutsche Reise veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

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