Rechnung für angeblichen Handelsregistereintrag – Zahlen Sie nicht! (DGR Verzeichnis GmbH, BDL, EUGERE, GCR GmbH, Handels Union Deutschland, Handels- und Gewerberegister/ DHR, HRZ GmbH, SHV GmbH, VGRU UG)

Etwa zeitgleich mit dem offiziellen Eintrag in das Handelsregister oder einer Änderung in diesem erhalten viele deutsche Unternehmen ein als Rechnung getarntes Angebot für einen Eintrag in ein weiteres Verzeichnis. Das Layout des Schreibens erweckt dabei den Anschein, es handle sich um die Rechnung für den offiziellen Handelsregistereintrag, dem ist allerdings keineswegs so.

Diese Masche ist nicht neu, doch immer wieder gelingt es Betrügern unter immer neuen Namen Gewerbetreibende in die Kostenfalle zu locken.

Die Schreiben der verschiedenen Firmen sind meist nach dem gleichen Prinzip aufgebaut. Nachfolgend ein Beispiel der Firma DGR Verzeichnis GmbH (GF Hans Peter Kuhlmann, Ruhrallee 185, 45136 Essen):

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurden u. a. im Bundesanzeiger zu Kenntnis gebracht. Dies ist ein Dienst, Ihren Firmendatensatz und den Handelsregistertext in die Datenbank der Handelsregisterbekanntmachung einzutragen. Die elektronische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet unter dgr-Verzeichnis.de bereitgestellt. Die Erfassung Ihrer Unternehmensdaten ist eine nicht amtliche, kostenpflichtige Eintragung, mit dieser Offerte verbundenen Leistungen, ist die Aufnahme Ihrer firmenrelevanten Unternehmensdaten sowie deren Auswertung zu Auskunftszwecken in unsere Datenbank dgr-Verzeichnis.de. Der zu entrichtende Betrag dieser Dienstleistung ist im Falle der Annahme durch eine einmalige Zahlung auf die untenstehende Bankverbindung zu entrichten.

Dass es sich hierbei um ein Angebot handelt, welches man mit einer Überweisung automatisch annimmt, ist im Geschäftsalltag sehr leicht zu überlesen und genau dies wird beabsichtigt. Hat man erst einmal überwiesen, so ist es meist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, sein Geld wieder zurück zu bekommen.

Die Rechnung für den offiziellen Eintrag erhalten Sie übrigens in der Regel vom Amtsgericht. Die Zahlungsforderungen der Betrügerfirmen sind zudem deutlich höher als der offizielle Handelsregistereintrag, der meist ca. 150 € kostet:

  • BDL – Bundesregister der Länder: 797,30 €
  • DGR Verzeichnis GmbH: 796,11 €
  • EUGERE Gewerbe Register: 992,00 €
  • GCR GmbH: 792,54 €
  • Handels- und Gewerberegister: 362,82 €
  • HRZ GmbH; 783,58 €
  • Handels Union Deutschland: 288,00 €
  • SHV GmbH: 928,20 €
  • VGRU UG: 835,38 €

Ich habe ein Angebot/eine Rechnung für einen Verzeichniseintrag bekommen, was nun?

Außer natürlich, Sie wünschen tatsächlich einen Eintrag in ein weiteres Verzeichnis, raten wir Ihnen davon ab, die Rechnung zu begleichen. Vorsichtshalber ist es zudem ratsam, den Vertrag aufgrund von Täuschung anzufechten, zu kündigen und vorsichtshalber zu widerrufen (in einem Schreiben). Verschicken Sie den Brief so, dass Sie einen Zustellnachweis erhalten. Sie benötigen beim Verfassen Hilfe? Dann können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden.

Sie haben bereits Geld überwiesen und möchten dieses zurückfordern?

Haben Sie den geforderten Betrag bereits gezahlt und dabei unabsichtlich einen Vertrag abgeschlossen, sind wir Ihnen gerne behilflich, Ihr Geld zurück zu fordern. Eine Erstanfrage ist dabei für Sie stets kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen.

Online-WebAkte

Mithilfe einer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort bzw. Firmenstandort spielt folglich für uns keinerlei Rolle.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Branchenheld.de – Vorsicht Abofalle: unfreiwilliger Vertrag im Online-Register

Eine seit langem beliebte Masche sind eigentlich nicht erlaubte Werbeanrufe (Cold Calls) bei, Unternehmen, Vereinen und Selbständigen. Häufig beziehen sich diese auf Einträge in digitalen Telefonbüchern oder Gewerberegistern.

Unternehmen erhalten scheinbar per Anruf von dem Online-Gewerberegister „Branchenheld.de“ die Information, dass ein bestehender und bisher kostenloser Vertrag kostenpflichtig geworden sei. Es soll wohl der Anschein erweckt werden, dass man mit „Branchenheld“ bereits einen Vertrag hat. Manchmal sollen die Anrufer sich auch als Mitarbeiter von Google ausgegeben haben.

Kurz darauf erfolgt meist ein zweiter Anruf, um die Daten zu prüfen. Das Telefonat wird dann aufgezeichnet und durch geschicktes Fragen versucht, „Beweise“ für eine tatsächliche Zustimmung zu den Vertragsbestimmungen zu sammeln.

Auf der Website brachenheld.de findet man tatsächlich ein digitales Gewerberegister, aber mit relativ wenig Einträgen. Auf der Hoempage werden verschiedene Pakte mit einer Laufzeit von 6, 12 oder 36 Monaten angeboten. Ein Vertrag über 12 Monate kostet 349 € und 36 Monate 698€ netto.

Teure Rechnung von branchenheld.de

Hat man nun unabsichtlich der Mitgliedschaft auf branchenheld.de zugestimmt, erhält man schon bald die erste Rechnung, z.B. über 711,62 € brutto für 36 Monate. Wenn man sich nun denkt “na gut, dass zahle ich das halt und bin den Ärger los”, ist die Angelegenheit aber wohl nicht endgültig erledigt: Denn der Vertrag bei der “Fahl, Meihöfer & Neu GbR” verlängert sich automatisch, da man ein Abo für branchenheld.de abgeschlossen haben soll.

Des Weiteren erhalten Mandanten, die Rechnungen nach Telefonwerbungen beglichen haben, laut eigenen Aussagen häufig vermehrt Telefonanrufe. Es wirkt so, als würden die Daten zahlungswilliger „Kunden“ weitergegeben.

Leisten Sie keine Zahlungen

Wir empfehlen Ihnen nicht zu bezahlen. Die Gegenseite muss erst einmal beweisen, dass Sie einen Vertrag geschlossen habem. Sie sollten die Schreiben jedoch auch nicht ignorieren, sondern den Rechnungen oder Mahnungen widersprechen: Erklären Sie die Anfechtung, die Kündigung und auch den Widerruf des Vertrages.

Wie können wir Ihnen helfen?

Falls Sie selbst nicht mit den Betreiberfirmen in Kontakt treten können oder möchten, bzw. weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an uns. Bei einer Erstanfrage entstehen für Sie dabei keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.
Mithilfe unserer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Telefonbuch Marketing SL – Telefonbuch-Abofalle mit Rechnung über 852 € pro Jahr

Das Unternehmen „Telefonbuch Marketing S.L.“ verschickt seit einiger Zeit Anschreiben, häufig in Form eines Fax, und fordert Gewerbetreibende sowie Freiberufler dazu auf, ihren „Grundeintrag“ im „Telefonbuch“ auf Richtigkeit zu überprüfen, bzw. zu vervollständigen. Die Anschrift und der Firmenname sind dabei bereits eingetragen. Sinn und Zweck des Formulars ist es wohl den Anschein zu erwecken, als handle es sich um ein reguläres Online-Telefonbuch und man solle nur die eigenen Daten überprüfen, die zu einem früheren Zeitpunkt eingetragen wurden.

Es handelt sich jedoch um keinen kostenlosen „Grundeintrag“, wie man erfährt, wenn man das Kleingedruckte liest. Sendet man das Formular unterschrieben zurück, geht man damit einen zweijährigen Werbevertrag ein, zum Preis von 1.704 € netto. Man erhält für 71 € / Monat eine mehr oder weniger wertlose Anzeige auf der Seite www.telefonbuchonline.net. Der abgeschlossene Vertrag verlängert sich zudem automatisch.

Am Ende des Formulars findet sich der aufschlussreiche Satz „Der Service wird behördenunabhängig und ohne öffentlichen Auftrag zur Verfügung gestellt“. Das ist zwar korrekt, doch das Formular erweckt bei vielen wohl einen anderen Eindruck.

Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl Sie nichts bestellen wollten? Das empfehlen wir:

Wir raten Ihnen die Rechnung nicht zu begleichen, sondern die Forderung zurückzuweisen, zu kündigen sowie die Anfechtung wegen Täuschung und den Widerruf zu erklären. Versenden Sie das Schreiben möglichst so, dass Sie die Zustellung nachweisen können (z. B. per Einschreiben/ Fax und zusätzlich per E-Mail). Bewahren Sie diesen Nachweis mindestens drei Jahre auf. Die Telefonbuch Marketing wird sich dadurch aber vermutlich nicht davon abhalten lassen, auf einer Zahlung zu beharren.

Wir helfen Ihnen gerne

Wir haben jahrelange Erfahrung mit derartigen Abofallen und irreführenden Formularen. Der Name des Geschäftsführers der Telefonbuch Marketing SL, Patrick Reichardt, wurde in der Vergangenheit bereits im Zusammenhang mit mehreren ähnlichen Firmen genannt.

Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen schreiben Sie uns einfach. Sie erhalten im Anschluss zunächst weitere Tipps von uns, bei einer Erstanfrage entstehen für sie keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen. Mithilfe einer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt also keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Telefonbuch Marketing zum Download oder Online ausfüllen:

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Rechnung über 498 Euro von Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) – Vorsicht Abofalle!

Vor einigen Wochen haben wir in einem Rechtstipp und der “Eiligen FAX-Mitteilung“ der Firma Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) gewarnt.

Nun haben Mandanten die ersten Rechnungen erhalten. Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 498,00 €. Also Beschreibung wird nur “Basisdatenschutz” angegeben. Auf der Rechnung ist nicht ersichtlich, dass es sich hierbei nur um einen Jahresbeitrag für das erste Jahr handelt. Wenn man sich das “Abofallen-Formular” anschaut, sollen Sie insgesamt 1.494 € netto für drei Jahre bezahlen. Falls der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser sogar um jeweils ein Jahr weiter.

Wir empfehlen vorschnell keine Zahlung zu leisten.

Der Rechnung ist auch ein Überweisungsträger beigefügt. Die Zahlung in Höhe von 498 € soll nach Malta erfolgen, wie man anhand den ersten zwei Zeichen der IBAN (MT49 BNIF 1450 2000 0000 0049 8009 101) erkennen kann. Wenn Sie das Geld nach Malta überweisen besteht die große Gefahr, dass Sie das Geld nie wieder sehen werden.

Wenn Sie sich nun denken: “OK, ich zahle jetzt einfach die Rechnung, damit ich meine Ruhe habe” ist das leider keine gute Idee. Wie bereits geschrieben handelt es sich nur um eine Jahresgebühr. Die nächsten Jahre kommen sehr wahrscheinlich weitere Rechnungen. Und wenn die Gegenseite dann Klage einreicht, kann ein Gericht Ihre erste Zahlung als nachträgliche Genehmigung des Vertrags werten. Ganz unabhängig davon, ob Sie getäuscht wurden oder nicht.

Gerne helfen wir Ihnen die Forderung abzuwehren. Wenn Sie uns beauftragen kümmern wir uns um alles, Sie brauchen die Gegenseite also nicht mehr kontaktieren.

Falls Sie keinen Anwalt beauftragen möchten, schicken Sie der DAZ ein Schreiben und erklären Sie die Anfechtung und zudem hilfsweise die außerordentliche und auch ordentliche Kündigung und auch noch den Widerruf des Vertrages. Führen Sie in Ihrem Schreiben die Gründe auf, warum Sie sich getäuscht fühlen, wie z. B. dass Sie sich beim Unterschreiben nicht gewusst haben einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Versenden Sie das Schreiben z. B. vorab per E-Mail und Fax (mit Sendebericht) und zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie den Zustellnachweis sehr gut auf.

Auf dem früheren Formular wurde noch die Adresse “DAZ, Zentrale Postverteilstelle, Lehnitzstrasse 11, 16515 Oranienburg” genannt. Jetzt findet sich nur noch folgende E-Mail-Adresse als Kontaktadresse: deutschland@zentraldatenschutz-europa.com. Eine Telefonnummer sucht man vergeblich.

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage.

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über die Datenschutzauskunft-Zentrale veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

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