BCS Mobile GmbH: Doppelte Kosten durch doppelte Verträge nach Tarifwechsel?

Wir möchten betonen, dass wir die BCS Mobile GmbH (Dachauerstr. 70/72, 80335 München) guten Gewissens empfehlen können und Sie diese Hinweise nicht als Warnung verstehen sollen. Das Unternehmen zählt unserer Erfahrung nach zu den fairsten der Branche. Dennoch gibt es vereinzelt Berichte von Kunden, die von Unstimmigkeiten bei neuen Verträgen betroffen waren. Einige unserer Mandanten haben unerwartete Kosten festgestellt, nachdem sie Beratungsgespräche geführt und neue Verträge abgeschlossen hatten.

Die häufigsten Probleme mit BCS Mobile:

  • Weitere Kosten durch parallele Vertragslaufzeiten: Es gibt Berichte, dass Kunden nach Abschluss neuer Verträge vorübergehend Grundgebühren für bestehende Verträge zahlen müssen, was zu gleichzeitigen Zahlungen an alte und neue Anbieter führt. Einige Mandanten haben den Eindruck, dass dies möglicherweise nicht ausreichend kommuniziert wurde oder es Missverständnisse bezüglich des Wirtschaftlichkeitsversprechens gegeben hat.
  • Finanzielle Vorteile bei Neuverträgen möglicherweise geringer als erwartet: Einige Kunden haben den Eindruck gewonnen, dass die finanziellen Vorteile der neuen Verträge während des
    Beratungsgesprächs möglicherweise optimistischer dargestellt wurden als sie letztlich waren.

Benötigen Sie juristische Unterstützung?

Sollten Sie das Gefühl haben, dass der Vertrag eventuell nicht Ihren Erwartungen entspricht, beraten wir Sie gerne. Für gewerbliche Kunden kann dies besonders herausfordernd sein, weil es kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt.

Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrungen mit ähnlichen Fällen und kann Ihnen effektiv helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in dieser Situation beistehen können.

Haben Sie Probleme mit Ihren Handyverträgen?

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die BCS Group GmbH zum Download oder Online ausfüllen:

Bewertungen der Anwaltskanzlei Hufschmid
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fa-24.com (Firmenauskunft24): Abzocke am Telefon mit Rechnung über 3.570€.

Immer wieder berichten wir in Rechtstipps über Abofallen in Folge von sogenannten Cold Cals („Kaltanrufen“, Anrufen aus dem “nichts”). In letzter Zeit scheint die “Firmenauskunft24“ (www.fa-24.com) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH sehr aktiv zu sein.

fa-24.com: Scheinbar kostenlose Werbung wird zur Kostenfalle

Firmenauskunft24 wirbt auf der Homepage, dass ihre Kunden „in kosteneffiziente Werbung investiert haben und auf diese Weise neue Absatzmärkte erschlossen werden können“. Weiter heißt es:

  • Die „Erstellung des Eintrags und Änderungen im Firmenprofil sind kostenlos“ und
  • „Suchmaschinenoptimierer und Programmierer arbeiten täglich daran, dass Firmenprofil im Firmenverzeichnis bestmöglich in den Suchmaschinen sichtbar zu machen, so dass Unternehmern eine wirklich kosteneffektive Werbung gegeben ist“.

Allerdings findet sich auch der folgende Hinweis: „Die *Eintragung im regionalen Firmenverzeichnis auf Firmenauskunft24 ist nicht *kostenlos“ Ob die * bewusst verwirren sollen, sei dahingestellt, fakt ist, dass sich viele Kunden hier sicherlich täuschen lassen und von einem kostenlosen Angebot ausgehen. Denn man muss genau lesen, um zu verstehen, dass zwar die Erstellung des Eintrags und spätere Änderungen, nicht aber die Eintragung kostenlos sind.

Die Anrufer locken mit einer „Suchmaschinenoptimierung“ und/oder einem „Branchenbucheintrag“ in ein Onlineregister. Häufig wird auch der Anschein erweckt, es handle sich lediglich um die Aktualisierung eines bestehenden Eintrags. Unsere Mandanten hatten teils den Eindruck, dass sich die Mitarbeiter ihnen gegenüber als Mitarbeiter der „Gelben Seiten“ oder eines Partners von „Google“ präsentierten.

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH hat ihren Sitz seit kurzen in Kranenburg (Im Hammereisen 27b, 47559 Kranenburg), zuvor war sie in Emmerich am Rhein (An der Schleuse 8, 46446 Emmerich am Rhein) ansässig. Geschäftsführer ist aktuell Christian Reining. Über die ehemaligen Geschäftsführer Detlef Werner Ukat und Alexander Peters haben wir in früheren Rechtstipps bereits berichtet. Vor allem letzterer stand bereits zahlreichen ähnlichen Unternehmen vor.

Folgende sind uns bekannt:

  • Business Service Media GmbH (DBVZ)  2018 Umfirmierung in die Firmenauskunft P.U.R. GmbH
  • Ceotecc (allgemeine-seoauskunft.com)
  • deal UP (clever-gefunden.com)
  • dvvg digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH
  • Peters Online Verlag GmbH (abvz.de)
  • SEO Medien GmbH

Wenige Tage nach dem Anruf (häufig erfolgen zwei Anrufe), erhielten unsere Mandanten meist eine Rechnung und eine Auftragsbestätigung. Uns liegt beispielsweise eine Rechnung über 3.570,00 € vor. Als Vertragsgegenstand wird ein 3 Jahresvertrag für einen Firmen-Werbe-Eintrag auf www.fa-24.com angegeben. Eine beachtliche Summe für einen unserer Ansicht nach wertlosen Eintrag in ein digitales Branchenverzeichnis. Im genannten Fall wurde der Text auf www.fa-24.com der Homepage unseres Mandanten entnommen, hier wurde folglich am Text nichts „optimiert“.

Die horrende Summe von 3.570,00 € wird als „Sonderangebot“ angegeben, der reguläre Betrag wären 5.694,00 €. Häufig sind sich die „Kunden“ derartiger online Branchenbücher gar nicht bewusst, dass sie angeblich bereits einen Vertrag abgeschlossen haben.

In den AGB von Firmenauskunft24 erfährt man hierzu das Folgende:
„(2.1) Ein kostenpflichtiger Eintrag (Basiseintrag) in das Firmenverzeichnis www.fa-24.com kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine (m/r) Mitarbeiter(in) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt entweder durch denselben Vertriebsmitarbeiter/derselben Vertriebsmitarbeiterin im selben Telefonat oder durch einen(r) Vertriebsassistent(in) in einem weiteren Telefonat und dient der Dokumentation und Kontrolle der Vertragsinhalte“
Wird die Rechnung nicht beglichen, so erhält man eine Zahlungserinnerung (inkl. 5 € Mahngebühr). Diese weist darauf hin, dass ein erneutes Versäumen der Zahlung rechtliche Schritte und Mehrkosten mit sich bringt. Die nächste Post kommt dann vom Inkassounternehmen ETI Experts GmbH aus Köln und enthält den Hinweis, dass eine weitere Zahlungsverweigerung eine Meldung an die Schufa mit sich bringt.
Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl Sie gar keinen Branchenbucheintrag /keine Suchmaschinenoptimierung wollten? Das empfehlen wir:
Wir raten Ihnen die Forderung zurückzuweisen und die Rechnung nicht zu begleichen. Kündigen Sie und erklären sie vorsorglich die Anfechtung wegen Täuschung und den Widerruf. Versenden Sie das Schreiben möglichst so, dass Sie die Zustellung nachweisen können (z. B. per Einschreiben, Fax aber auch zusätzlich per E-Mail). Bewahren Sie diesen Nachweis mindestens drei Jahre auf. Die „Firmenauskunft P.U.R. GmbH“ wird sich dadurch aber vermutlich nicht davon abhalten lassen, auf einer Zahlung zu beharren.
Automatische Vertragsverlängerung

Wichtig zu wissen ist zudem, dass sich der Vertrag laut AGB automatisch verlängert:

„(10.5) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis ohne die anfänglich gewährten Rabatt/e, falls er nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf des Vertrages in Textform gekündigt wird.
(10.6) Die zu dem Basiseintrag dazu gebuchten Online-Optionen bleiben bei der Verlängerung des Vertrages Vertragsbestandteil und werden dann weiterberechnet, sofern der Kunde sie nicht -was möglich ist- einzeln kündigt (Teilkündigung).“

Wenn Sie also die Rechnung akzeptieren und zahlen, laufen Sie Gefahr, danach noch weitere Rechnungen zu erhalten.

Wir helfen Ihnen gerne

Wir haben jahrelange Erfahrung mit derartigen Abofallen nach Trickanrufen und irreführenden Formularen. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen schreiben Sie uns einfach. Sie erhalten im Anschluss zunächst weitere Tipps von uns, bei einer Erstanfrage entstehen für sie keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.

Mithilfe einer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt also keine Rolle.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Probleme mit LemonSwan – Hohe Kosten trotz Widerruf, teure Vertragsverlängerung und eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten

Ein Großteil der Online-Dating-Portale lockt potentielle Mitglieder durch eine kostenlose Erstregistrierung an, so auch die Dating-Agentur LemonSwan (Geschäftsführer Paul Uhlig und Fred Thielsch, Bernstorffstrasse 120 in 22767 Hamburg).

Fragwürdige Preisstrukturen

Dennoch möchten die meisten Nutzer sicher gleich zu Beginn gerne wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Preise sucht man auf der Homepage von LemonSwan zunächst allerdings vergeblich, in den FAQ findet sich folgender Hinweis:

„Die Kosten für eine Mitgliedschaft bei LemonSwan variieren nach gewählter Laufzeit und Zahlungsweise. Mit etwas Glück schließen Sie Ihren Vertrag im Zuge einer unserer Rabattaktionen ab und profitieren von besonderen Preisvorteilen. Detaillierte Informationen zu unseren Preisen und Vertragsinhalten können Sie nach einer unverbindlichen, kostenlosen Registrierung direkt in Ihrem Profil einsehen.“

Dies wirkt auf uns nicht allzu seriös. Für Alleinerziehende, Studenten und Auszubildende bietet Lemon Swan zumindest zunächst tatsächlich eine komplett kostenlose Nutzung an. Voraussetzung sind die Vorlage (und Akzeptanz) zahlreicher Dokumente, deren Herausgabe man aufgrund des Datenschutzes sehr gut überdenken sollte (z.B. Lohnsteuererklärung). Mitglieder berichten allerdings, dass Sie Ihren Account nach einer Weile ohne zusätzliche Information nur noch eingeschränkt nutzen konnten und Werbung für das kostenpflichtige Premium-Abonnement angezeigt bekamen.

Um an genauere Informationen über die Kosten zu gelangen, muss man zunächst ca. 20 Minuten Zeit investieren, um ein Persönlichkeitsprofil auszufüllen und eine E-Mail Adresse angeben. Die Betreiber spekulieren vermutlich darauf, dass man später die aufgewendete Zeit nicht „verschenken“ möchte und daher eher dazu bereit ist, ein kostenpflichtiges Premium-Abonnement abzuschließen. Ein Fragebogen folgt auf den nächsten und immer wieder stellt sich uns die Frage, ob die Angaben, die abgefragt werden, wirklich für die Partnersuche erforderlich sind oder nicht eher dazu dienen, sie an Drittanbieter weiterzuverkaufen? Das möchten wir natürlich nicht unterstellen, aber diesen Eindruck gewannen wir aufgrund der “Daten-Sammelwut” von LemonSwan.

Zweifelhaftes „Willkommensgeschenk“

Nach der Anmeldung wird schnell offensichtlich, dass man LemonSwan eigentlich nur als Premium-Mitglied wirklich nutzen kann. Umso attraktiver erscheint das „Willkommensgeschenk“, ein Rabatt von 35%. Man hat die Wahl zwischen 6, 12 und 24 Monaten Mitgliedschaft. Doch erneut ist Vorsicht angesagt, denn der Rabatt von 35% bezieht sich nur auf den ersten Monat (bei 12 Monaten) bzw. auf die ersten drei Monate (bei 6 und 24 Monaten)! Ein wichtiger Hinweis, den man durch die deutlich kleinere und hellere Schrift leicht überliest. Durch den angezeigten Countdown wird unterschwellig der Druck erhöht, dass Angebot anzunehmen, bevor es verfällt.

Nach dem Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft, sollte man sich am besten notieren, was man für einen Vertrag abgeschlossen hat und mit welcher Laufzeit, denn im eigenen Profil fanden Nutzer dazu später keine Angaben (zumindest haben wir diese nicht gefunden).

Da man nach der Anmeldung sofort mit der Partnersuche beginnen kann, stellt sich die Frage, wann die von LemonSwan beworbenen „Türsteherinnen“ eigentlich das Profil überprüfen, denn laut Homepage werden die neuen Mitglieder schließlich handverlesen.

Zu hoher Wertersatz bei Widerruf?

Wiederholt beklagten ehemalige Nutzer, dass sie zu Zahlungen von teils mehreren hundert Euro aufgefordert wurden, obwohl sie innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hatten.

LemonSwan argumentiert hier, wie zahlreiche andere Dating-Agenturen auch, damit, dass das Angebot bereits genutzt wurde und Kontakte zustande kamen bzw. ein Persönlichkeitstest erstellt wurde. Bei letzterem handelt es sich aber aus unserer Sicht lediglich um eine Computerauswertung und nicht um ein individuelles Profil. Somit ist dies keine vom Widerruf ausgeschlossene Leistung. Ähnlich wie LemonSwan verfahren beispielsweise auch die Portale Parship und Elitepartner (siehe auch unsere Rechtstipps über Parship/ Elitepartner).

Vermittelte Kontakte stellen demgegenüber eine tatsächlich erbrachte Leistung dar und dafür kann den Dating-Portalen grundsätzlich ein Wertersatz zustehen. Vorausgesetzt allerdings, dass diese den Kunden richtig belehrt haben. Gerichte setzen diesen erfahrungsgemäß allerdings weit niedriger an, als LemonSwan, Parship, etc. selbst.

Als ebenfalls sehr fragwürdig empfinden wir, dass eine Löschung/ Kündigung des eigenen Accounts nur unter Angabe eines „Servicepassworts“ möglich ist, welches man direkt nach der Registrierung erhält und welches viele Nutzer nicht gespeichert haben.

Um den Druck auf die Mitglieder zu erhöhen, arbeitet LemonSwan, wie viele andere Online-Singlebörsen, mit Inkassounternehmen zusammen, sodass man schnell Schreiben von diesen erhält, sollte man den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen.

Eingeschränkte Nutzung nach Kündigung

Ein Mandant berichtete uns, dass seine Nutzungsmöglichkeiten nach einer erfolgten Kündigung deutlich eingeschränkt wurden, obwohl seine Mitgliedschaft laut Vertrag noch mehrere Monate läuft. So ein Vorgehen ist nicht rechtsgemäß und ermöglicht unserer Ansicht nach eine weitere sofortige Kündigung, so dass man ab sofort keine Beiträge mehr bezahlen muss.

Was können wir für Sie tun?

Sie sollen trotz Widerruf eine unangemessen hohe Summe zahlen, Ihre Kündigung wurde nicht akzeptiert oder Ihre Mitgliedschaft wurde ungewollt (und zu einem höheren Preis) verlängert? Wir können Sie unterstützen, wenn Sie zum Beispiel sich nicht selbst um den Schriftverkehr mit LemonSwan kümmern möchten, oder wie viele andere Mitglieder frustriert sind, da der Support nicht auf Ihre Anfragen reagiert.

Eine Erstanfrage bei unserer Kanzlei ist für Sie immer kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen. Auch ein Antrag auf Beratungshilfe (oder Prozesskostenhilfe) ist möglich, sollten Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sprechen Sie dies einfach in Ihrer Erstanfrage an.

Einfache Kommunikation mithilfe unserer Online WebAkte

Mithilfe unserer eigenen digitalen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort folglich keine Rolle. Zudem läuft unserer Kommunikation mit Ihnen überwiegend digital ab, Briefe erhalten Sie nur, wenn sie dies ausdrücklich wünschen.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

enno energie GmbH: Versteckter Preiserhöhung für Strom. Das sind Ihre Rechte

Der 2016 gegründete Ökostrom- und Gasanbieter enno energie GmbH versandte an seine Kunden ein Schreiben mit verschiedenen Energiespartipps im Haushalt. Nur sehr aufmerksame Leser fanden unten auf Seite 2 einen Hinweis auf die „eingeschränkte Preisgarantie mit neuen Konditionen“. Diese können eine deutliche Gebührenerhöhung zur Folge haben, beispielsweise eine Verdoppelung des Grundpreises und zusätzlich ein Anstieg des Verbrauchspreises um knapp 15%.

Infolge davon ist der Ökostrom—Anbieter enno energie GmbH, eine Vertriebstochter der Stadtwerke Brilon, Anfang September vom Marktwächter Energie aufgrund einer intransparenten Preiserhöhung abgemahnt worden.

Die Rechtslage: Sonderkündigungsrecht bei Tariferhöhung durch den Stromanbieter

Für Sie als Endkunde ist es wichtig zu wissen, dass Sie bei einer Erhöhung der Preise durch Ihren Energieversorger ein Sonderkündigungsrecht besitzen und den Vertrag fristlos kündigen können. Relevant wird dies vor allem, wenn ein anderer Anbieter günstigere Konditionen bietet. Aufgrund dessen berichteten Stromkunden immer wieder von Fällen versteckter Preiserhöhungen in Werbe- oder Informationsschreiben. Teils fand sich die Information über eine Preiserhöhung auch erst auf der Jahresrechnung oder wurde per Mail verschickt, wobei weder Betreff noch Absender auf den Stromanbieter schließen ließen. Die Anbieter erhoffen sich wohl, dass intransparente Preiserhöhungen weniger Sonderkündigungen und somit Anbieterwechsel mit sich bringen.

Ich habe eine (intransparenten) Preiserhöhung erhalten, was nun?

Leider sind versteckte Tarifänderungen nichts Neues und werden vermutlich auch nach der Abmahnung der enno energie GmbH weiter vorkommen. Diese hat im Übrigen erklärt, diese „irreführende Praxis“ in Zukunft zu unterlassen.

Dem Energiewirtschaftsgesetz zufolge haben Energieanbieter das Recht ihre Gebühren zu erhöhen, wenn sich bestimmte Kostenfaktoren, wie zum Beispiel die Stromsteuer oder die EEG-Umlage, erhöhen. Allerdings kam es in der Vergangenheit immer wieder zu unerlaubten Preiserhöhungen, daher lohnt sich eine Kontrolle der angegebenen Gründe. In den meisten Fällen ist es lohnenswert, die neuen Preise mit denen anderer Strom-/ Gasanbieter zu vergleichen und ggf. zu wechseln. In diesem Fall sollten Sie sobald wie möglich kündigen, um eventuelle Fristen einzuhalten. Auch eine genaue Überprüfung des alten Vertrags bzw. der AGBs des bisherigen Energieanbieters ist sinnvoll, da Sie evtl. einen Bonus verlieren könnten, der an eine gewisse Mindestlaufzeit gebunden ist.

Wie muss eine rechtmäßige Gebührenerhöhung erfolgen?

Jeder Anbieter muss seinen Kunden laut Rechtsprechung die Änderung der Gebühren z. B. per Brief oder E-Mail (falls der Kunde dem Versand von E-Mails zugestimmt hat), mitteilen und zwar transparent. Das Anschreiben muss hierzu für jedermann verständlich formuliert sein und der Anlass, der Umfang und die Voraussetzungen für die Preisanpassung müssen deutlich daraus hervor gehen. Auch das Sonderkündigungsrecht muss zur Sprache kommen.

Was können wir in einem dieser Fälle für Sie tun?

Haben Sie den Eindruck, dass Sie eine intransparente oder nicht rechtskonforme Preiserhöhung erhalten haben? Dann kontaktieren Sie uns, am einfachsten über unser Online-Formular. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Eine Erstanfrage ist dabei für Sie immer kostenlos. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Energieversorger, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.

Mithilfe unserer innovativen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten aus ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle, da ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei nicht mehr nötig ist.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Branchenheld.de – Vorsicht Abofalle: unfreiwilliger Vertrag im Online-Register

Eine seit langem beliebte Masche sind eigentlich nicht erlaubte Werbeanrufe (Cold Calls) bei, Unternehmen, Vereinen und Selbständigen. Häufig beziehen sich diese auf Einträge in digitalen Telefonbüchern oder Gewerberegistern.

Unternehmen erhalten scheinbar per Anruf von dem Online-Gewerberegister „Branchenheld.de“ die Information, dass ein bestehender und bisher kostenloser Vertrag kostenpflichtig geworden sei. Es soll wohl der Anschein erweckt werden, dass man mit „Branchenheld“ bereits einen Vertrag hat. Manchmal sollen die Anrufer sich auch als Mitarbeiter von Google ausgegeben haben.

Kurz darauf erfolgt meist ein zweiter Anruf, um die Daten zu prüfen. Das Telefonat wird dann aufgezeichnet und durch geschicktes Fragen versucht, „Beweise“ für eine tatsächliche Zustimmung zu den Vertragsbestimmungen zu sammeln.

Auf der Website brachenheld.de findet man tatsächlich ein digitales Gewerberegister, aber mit relativ wenig Einträgen. Auf der Hoempage werden verschiedene Pakte mit einer Laufzeit von 6, 12 oder 36 Monaten angeboten. Ein Vertrag über 12 Monate kostet 349 € und 36 Monate 698€ netto.

Teure Rechnung von branchenheld.de

Hat man nun unabsichtlich der Mitgliedschaft auf branchenheld.de zugestimmt, erhält man schon bald die erste Rechnung, z.B. über 711,62 € brutto für 36 Monate. Wenn man sich nun denkt “na gut, dass zahle ich das halt und bin den Ärger los”, ist die Angelegenheit aber wohl nicht endgültig erledigt: Denn der Vertrag bei der “Fahl, Meihöfer & Neu GbR” verlängert sich automatisch, da man ein Abo für branchenheld.de abgeschlossen haben soll.

Des Weiteren erhalten Mandanten, die Rechnungen nach Telefonwerbungen beglichen haben, laut eigenen Aussagen häufig vermehrt Telefonanrufe. Es wirkt so, als würden die Daten zahlungswilliger „Kunden“ weitergegeben.

Leisten Sie keine Zahlungen

Wir empfehlen Ihnen nicht zu bezahlen. Die Gegenseite muss erst einmal beweisen, dass Sie einen Vertrag geschlossen habem. Sie sollten die Schreiben jedoch auch nicht ignorieren, sondern den Rechnungen oder Mahnungen widersprechen: Erklären Sie die Anfechtung, die Kündigung und auch den Widerruf des Vertrages.

Wie können wir Ihnen helfen?

Falls Sie selbst nicht mit den Betreiberfirmen in Kontakt treten können oder möchten, bzw. weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an uns. Bei einer Erstanfrage entstehen für Sie dabei keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.
Mithilfe unserer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Telefonbuch Marketing SL – Telefonbuch-Abofalle mit Rechnung über 852 € pro Jahr

Das Unternehmen „Telefonbuch Marketing S.L.“ verschickt seit einiger Zeit Anschreiben, häufig in Form eines Fax, und fordert Gewerbetreibende sowie Freiberufler dazu auf, ihren „Grundeintrag“ im „Telefonbuch“ auf Richtigkeit zu überprüfen, bzw. zu vervollständigen. Die Anschrift und der Firmenname sind dabei bereits eingetragen. Sinn und Zweck des Formulars ist es wohl den Anschein zu erwecken, als handle es sich um ein reguläres Online-Telefonbuch und man solle nur die eigenen Daten überprüfen, die zu einem früheren Zeitpunkt eingetragen wurden.

Es handelt sich jedoch um keinen kostenlosen „Grundeintrag“, wie man erfährt, wenn man das Kleingedruckte liest. Sendet man das Formular unterschrieben zurück, geht man damit einen zweijährigen Werbevertrag ein, zum Preis von 1.704 € netto. Man erhält für 71 € / Monat eine mehr oder weniger wertlose Anzeige auf der Seite www.telefonbuchonline.net. Der abgeschlossene Vertrag verlängert sich zudem automatisch.

Am Ende des Formulars findet sich der aufschlussreiche Satz „Der Service wird behördenunabhängig und ohne öffentlichen Auftrag zur Verfügung gestellt“. Das ist zwar korrekt, doch das Formular erweckt bei vielen wohl einen anderen Eindruck.

Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl Sie nichts bestellen wollten? Das empfehlen wir:

Wir raten Ihnen die Rechnung nicht zu begleichen, sondern die Forderung zurückzuweisen, zu kündigen sowie die Anfechtung wegen Täuschung und den Widerruf zu erklären. Versenden Sie das Schreiben möglichst so, dass Sie die Zustellung nachweisen können (z. B. per Einschreiben/ Fax und zusätzlich per E-Mail). Bewahren Sie diesen Nachweis mindestens drei Jahre auf. Die Telefonbuch Marketing wird sich dadurch aber vermutlich nicht davon abhalten lassen, auf einer Zahlung zu beharren.

Wir helfen Ihnen gerne

Wir haben jahrelange Erfahrung mit derartigen Abofallen und irreführenden Formularen. Der Name des Geschäftsführers der Telefonbuch Marketing SL, Patrick Reichardt, wurde in der Vergangenheit bereits im Zusammenhang mit mehreren ähnlichen Firmen genannt.

Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen schreiben Sie uns einfach. Sie erhalten im Anschluss zunächst weitere Tipps von uns, bei einer Erstanfrage entstehen für sie keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen. Mithilfe einer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt also keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Telefonbuch Marketing zum Download oder Online ausfüllen:

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Parship/ Elitepartner – Vorsicht vor ungewollter Vertragsverlängerung

Viele Nutzer melden sich bei Elitepartner oder Parship für eine 6-monatige Mitgliedschaft an, obwohl diese teurer ist, als eine Mitgliedschaft für 12 Monate. Doch man hofft natürlich, dass die Zeit der Partnersuche begrenzt ist und möchte daher auch die Dauer der Mitgliedschaft möglichst kurz halten.

Den meisten ist dabei jedoch nicht klar, dass sich ihre Mitgliedschaft in einem der Portale der Betreiberfirma PE Digital GmbH automatisch um dieselbe Laufzeit verlängert, sollten sie nicht fristgerecht kündigen. Häufig geschieht dies sogar zu höheren Monatskosten, als man zuvor gezahlt hat.

Ungewollte Verlängerung der Vertrags – was nun?

Laut aktuellen Gerichtsentscheidungen handelt es sich bei Verträgen mit Partnerbörsen um sogenannte „Verträge höherer Art“ und für diese gilt ein gesondertes Kündigungsrecht. Häufig ist eine Beendigung des Vertrags zu jedem Zeitpunkt möglich, auch während der Erstlaufzeit.

Sollten Sie von einer ungewollten Vertragsverlängerung betroffen sein, können Sie nach der derzeitigen Rechtsprechung Ihr Geld zurück fordern, bzw. müssen gar nicht erst bezahlen.

Keine Kündigung per E-Mail?

Trotz eines gegenteiligen Urteils des Bundesgerichtshofs wurden früher Kündigungen per Email nicht akzeptiert. Mittlerweile werden Kündigungen per E-Mail aber akzeptiert, aber es kann deswegen immer noch zu Problemen und ungewollten Vertragsverlängerungen kommen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Zunächst einmal sollten Sie Parship/ Elitepartner zur Rückzahlung Ihres Geldes bzw. den Verzicht auf die Forderung schriftlich einfordern und dabei eine Frist von z.B. zehn Tagen setzen. Auch wenn dies vermutlich leider noch nicht dazu führt, dass Sie ihr Geld zurückerhalten, können wir so Parship/ Elitepartner nachträglich unsere Anwaltskosten “in Rechnung stellen”. Sie sollten das Geld möglichst nicht selbst einfach zurückbuchen, da dies häufig zu Komplikationen führt. Vor allem nicht, wenn Sie mit PayPal bezahlt haben.

Falls Sie bei der Formulierung der Forderung Hilfe benötigen oder auch im Anschluss daran, können Sie uns gerne kontaktieren. Sie erhalten zunächst Tipps für das weitere Vorgehen, bei einer Erstanfrage entstehen für sie dabei keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen. Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Rechnung über 498 Euro von Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) – Vorsicht Abofalle!

Vor einigen Wochen haben wir in einem Rechtstipp und der “Eiligen FAX-Mitteilung“ der Firma Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) gewarnt.

Nun haben Mandanten die ersten Rechnungen erhalten. Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 498,00 €. Also Beschreibung wird nur “Basisdatenschutz” angegeben. Auf der Rechnung ist nicht ersichtlich, dass es sich hierbei nur um einen Jahresbeitrag für das erste Jahr handelt. Wenn man sich das “Abofallen-Formular” anschaut, sollen Sie insgesamt 1.494 € netto für drei Jahre bezahlen. Falls der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser sogar um jeweils ein Jahr weiter.

Wir empfehlen vorschnell keine Zahlung zu leisten.

Der Rechnung ist auch ein Überweisungsträger beigefügt. Die Zahlung in Höhe von 498 € soll nach Malta erfolgen, wie man anhand den ersten zwei Zeichen der IBAN (MT49 BNIF 1450 2000 0000 0049 8009 101) erkennen kann. Wenn Sie das Geld nach Malta überweisen besteht die große Gefahr, dass Sie das Geld nie wieder sehen werden.

Wenn Sie sich nun denken: “OK, ich zahle jetzt einfach die Rechnung, damit ich meine Ruhe habe” ist das leider keine gute Idee. Wie bereits geschrieben handelt es sich nur um eine Jahresgebühr. Die nächsten Jahre kommen sehr wahrscheinlich weitere Rechnungen. Und wenn die Gegenseite dann Klage einreicht, kann ein Gericht Ihre erste Zahlung als nachträgliche Genehmigung des Vertrags werten. Ganz unabhängig davon, ob Sie getäuscht wurden oder nicht.

Gerne helfen wir Ihnen die Forderung abzuwehren. Wenn Sie uns beauftragen kümmern wir uns um alles, Sie brauchen die Gegenseite also nicht mehr kontaktieren.

Falls Sie keinen Anwalt beauftragen möchten, schicken Sie der DAZ ein Schreiben und erklären Sie die Anfechtung und zudem hilfsweise die außerordentliche und auch ordentliche Kündigung und auch noch den Widerruf des Vertrages. Führen Sie in Ihrem Schreiben die Gründe auf, warum Sie sich getäuscht fühlen, wie z. B. dass Sie sich beim Unterschreiben nicht gewusst haben einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Versenden Sie das Schreiben z. B. vorab per E-Mail und Fax (mit Sendebericht) und zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie den Zustellnachweis sehr gut auf.

Auf dem früheren Formular wurde noch die Adresse “DAZ, Zentrale Postverteilstelle, Lehnitzstrasse 11, 16515 Oranienburg” genannt. Jetzt findet sich nur noch folgende E-Mail-Adresse als Kontaktadresse: deutschland@zentraldatenschutz-europa.com. Eine Telefonnummer sucht man vergeblich.

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage.

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über die Datenschutzauskunft-Zentrale veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Bewertungen der Anwaltskanzlei Hufschmid
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Handy@Business HG GmbH: Falschberatung bei Tarifwechsel und höhere Kosten?

Seit Juli 2017 beschweren sich viele Mandanten über die Handy@Business HG GmbH (Alt Lankwitz 29, 12247 Berlin). Geschäftsführer dieser Firma ist ein Herr Fabian Neese. Unsere Mandanten berichten uns folgendes:

Die Firma Handy@Business vereinbart meist telefonisch einen Beratungstermin mit möglichen Kunden. Angeboten wird eine kostenlose Überprüfung der bestehenden Handyverträge. Es wird ein Termin vor Ort bei den Kunden vereinbart und bei dem Treffen über Einsparmöglichkeiten bei seinen Handyverträgen gesprochen.

Das “Beratungsprotokoll” ist ein Vertrag!

Während des Beratungsgespräcs erstellt der Berater ein „Beratungsprotokoll“. Hierbei handelt es sich meist jedoch nicht nur um eine reine Zusammenfasssung des Gesprächs sondern es wird ein Vertrag unterschrieben.

Unsere Mandanten haben uns über folgende Probleme berichtet:

  • Während des Gesprächs soll nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass die alten Mobilfunkverträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit parallel weiterlaufen. Man zahlt somit über einen langen Zeitraum die Grundgebühr „doppelt“. Der alte Handyprovider verzichtet nämlich nicht auf seine Grundgebühr.
  • Außerdem sollen bei der Berechnung der Kostenersparnis während dem Beratungsgespräch die Bruttopreise des alten Handyvertrages mit dem Nettopreis des neuen Vertrages verglichen worden sein.
  • Teilweise wurde unseren Mandanten auch zugesagt, dass es sich bei dem Beratungsprotokoll auch wirklich nur um einen Beratungsprotokoll und nicht um einen richtigen Vertrag. In den nächsten Tagen erhalte man dann ein Angebot. Tatsächlich flattern bald die ersten Rechnungen ins Haus.

Fühlen Sie sich auch getäuscht?

Unternehmer besitzen kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es reicht also nicht, wenn man den Vertrag nur widerruft; es schadet aber auch nicht. Wir empfehlen Ihnen daher auf Nummer sicher zu gehen und alle neu geschlossenen Verträge zu widerrufen, anzufechten, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen. Beschreiben Sie in diesem Schreiben auch die Gründe, also warum Sie sich z. B. getäuscht fühlen. Wir empfehlen Ihnen, das Schreiben vorab per E-Mail und dann z. B. per Einschreiben gegenüber Handy@Business und gegenüber dem neuen Handyanbieter zu versenden. Bewahren Sie die Zustellnachweise mindestens drei Jahre auf.

Wie können wir Ihnen helfen?

Um auf Nummer sicher zu gehen können Sie uns bereits mit der Anfechtung und der Rückabwicklung der neuen Handyverträge beauftragen. Unserer Erfahrung nach wird von dem neuen Handyanbieter eine vorzeitige Beendigung des Vertrages zunächst nicht akzeptiert und versendet Vertragsunterlagen und SIM-Karten an die neuen Kunden.
Aber auch wenn Sie uns nicht beauftragen wollen ist auf jeden Fall schnelles Handeln notwendig: Die Anfechtung muss nämlich laut Gesetz unverzüglich nach Kenntnis der Täuschung erklärt werden. Falls man zu lange warten sollte, läuft man Gefahr seine Rechte zu verlieren und wäre dann an die neuen Verträge gebunden.

Je schneller man reagiert besteht die Möglichkeit, dass wir auch eine eventuelle Portierung Ihrer Rufnummern von Ihrem derzeitigen Handyanbieter stoppen können. Hierbei können wir Ihnen ebenfalls helfen.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Firma Handy@Business HG GmbH zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertreten wir Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt