Thomas Cook Insolvenz: Das sagen die Gerichte. Klagen gegen ZURICH Versicherung laufen

Unsere letzten Rechtstipps nach der Thomas Cook Insolvenz sind schon einige Zeit her. Aber wir waren fleißig, weshalb es nun wieder einmal einen Rechtstipp über den aktuellen Stand der Dinge gibt:

Unsere Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland waren nicht erfolgreich. Das ist die schlechte Nachrichten – die gute Nachricht dabei ist aber, dass uns das Gericht letztendlich davon überzeugt hat, dass die ZURICH Pauschalreisenversicherungen doch eigentlich 100% zahlen müsste. Aus diesem Grund haben wir mittlerweile schon viele Klagen gegen die ZURICH eingereicht.

Was sagen die Gerichte? Muss die ZURICH 100% zurückzahlen und nicht nur eine niedrige Quote?

Es gibt bis heute noch keine Urteile in unseren Klagen. Erste Hinweise geben jedoch Anlass zur Hoffnung, in den ersten mündlichen Verhandlungen hat das Amtsgericht Frankfurt einen Hinweis erteilt, dass für beide Seiten gute Argumente sprächen. Erste Urteile gibt es Ende OKtober 2021.

Was können Wir für Sie tun?

Sind Sie auch von der Insolvenz von

  • Thomas Cook Signature
  • Thomas Cook Signature Finest Selection
  • Thomas Cook International (TCI)
  • Neckermann Reisen
  • ÖGER TOURS
  • Bucher Reisen
  • Air Marin

betroffen? Dann kontaktieren Sie uns, am besten über das entsprechende Formular auf unserer Homepage. Ihre erste Anfrage bei unserer Kanzlei ist für Sie immer kostenlos. Wir rechnen gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Einfache Kommunikation mithilfe unserer Online WebAkte

Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps nach der Insolvenz von Thomas Cook & Co. veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz prüft Staatshaftung bei Insolvenz von Thomas Cook / Neckermann / Öger Tours / Bucher/ Air Marin

Im Namen von Mandanten haben wir Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, da wir der Ansicht sind, dass hier ein Fall für die Staatshaftung vorliegt. In einer ersten Antwort hat uns das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bereits zugesichert, dass derzeit überprüft wird, ob eine Staatshaftung möglich ist.

Die für die Insolvenz zuständige Zurich Versicherung hat inzwischen durch die von ihr beauftragte KAERA AG bekannt geben lassen, dass im Dezember die Entschädigungen an die Betroffenen ausgezahlt werden sollen. Aus Schreiben an unsere Mandanten von der KAERA AG wird deutlich, dass die Versicherungssumme nicht für alle Betroffenen ausreichen wird, weshalb nur nach einer bestimmten Quote entschädigt werden soll. Wie hoch diese ausfällt, wird ebenfalls im Dezember veröffentlicht. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die ausgezahlten Gelder deutlich hinter den geleisteten Zahlungen zurückbleiben.

Wir sind daher der Meinung, dass Sie als Geschädigte nicht bis Dezember abwarten müssen, da eine komplette Rückzahlung der Reisekosten nach Aussage der Zurich definitiv nicht erfolgen wird. Bereits jetzt stehen Forderungen von 250 Millionen Euro der Versicherungssumme von 110 Millionen Euro gegenüber und es ist anzunehmen, dass noch zahlreiche Forderungen ausstehen.

Auch Sie sind der Meinung, dass der Gesetzgeber es versäumt hat, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und die Bundesrepublik Deutschland daher in die Pflicht genommen werden sollte, um ihre Bürger zu entschädigen?

Kontaktieren Sie uns gerne, eine Erstanfrage ist dabei immer kostenlos. Wir prüfen für Sie, ob eine Klage gegen Deutschland in Ihrem persönlichen Fall sinnvoll ist.

Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keinerlei Rolle. Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, prüfen wir, ob eine Abrechnung über diese möglich ist, sodass für Sie keine oder nur geringe Kosten (Selbstbeteiligung) entstehen.

Schreiben Sie uns am besten und einfachsten über das betreffende Formular auf unserer Homepage:

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps nach der Insolvenz von Thomas Cook & Co. veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Klagen: Unwirksame automatische Vertragsverlängerung bei Parship / Elitepartner

Immer wieder wenden sich Mandanten an uns, da Sie erst nach einer Abbuchung von Ihrem Konto bzw. der Zusendung einer Rechnung darauf aufmerksam wurden, dass sich eine ihrer Mitgliedschaften/ein Abonnement automatisch verlängert hat, ohne dass Sie dies beabsichtigt hatten. Wurde man über diesen Automatismus vorab ausreichend informiert, ist die Verlängerung an sich auch rechtskräftig, bis auf eine Ausnahme: Verträge mit Dating-Portalen können laut Urteil des Bundesgerichtshofs jederzeit gekündigt werden.

Erfolgreiche Klagen gegen Parship

Seit vielen Jahren vertreten wir zahlreiche Mandanten gegen das online Dating-Portal Parship. In letzter Zeit geht es dabei vermehrt um ungewollte Vertragsverlängerungen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, weil ehemalige Parship-Kunden die Vertragsverlängerung nicht akzeptieren, lässt sich Parship (bzw. richtigerweise die Firma PE Digital) meist durch

  • Rechtsanwältin Dr. Stefanie Wegener aus Hamburg oder auch
  • Rechtsanwalt Alexander Pixa aus Regensburg

und im Mahnverfahren (Mahnbescheid) durch die

  • Debitor-Inkasso GmbH aus Bad Schwartau

vertreten.

Nach unserer Antwort auf die Klage von Parship, wurde die Klage entweder auf Kosten von Parship zurückgenommen, oder wir haben uns auf einen niedrigeren Betrag geeinigt oder es kam zu einem Gerichtsurteil. Bisher waren diese fast immer im Sinne unserer Mandanten. Wir können aber natürlich nicht garantieren, dass ein Urteil für unsere Mandanten zufriedenstellend ausfällt, da letztendlich immer der zuständige Richter entscheidet.

Auch Ihr Vertrag wurde unbeabsichtigt verlängert bzw. Sie wollen Ihren Vertrag mit Parship kündigen?

Wenn Ihnen bereits eine Klage zugestellt wurde, können wir uns in Ihrem Namen entweder gegen diese wehren oder wir verhandeln mit der Gegenseite und einigen uns auf einen niedrigeren Betrag. Welche Lösung für Sie in Frage kommt, besprechen wir dann individuell mit Ihnen, nachdem wir die jeweiligen Umstände geprüft haben.

Wer trägt die Kosten des Verfahrens?

Auf unserer Homepage finden Sie einen Fragebogen zu Parship/ Elitepartner zum Download oder Online-Ausfüllen, eine Erstanfrage ist dabei für Sie immer kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen. Auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ist möglich, sollten Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sprechen Sie dies am besten einfach in Ihrer Erstanfrage an.

Mithilfe unserer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt für uns keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Thomas Cook Pleite: Ein Fall für die Staatshaftung! Das Geld der Versicherung reicht nicht für alle

Es gibt leider keine guten Neuigkeiten nach der Insolvenz von Thomas Cook und den Tochtergesellschaften Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature: Die Zahlungen der Zurich Versicherung sind auf insgesamt 110 Mio. Euro begrenzt – und das Geld reicht definitiv nicht für alle. Das hat nun der Abwickler der Zurich – die KAERA AG – in einem aktuellen Schreiben auch bestätigt. Wir erwarten, dass die Kunden alle nur einen geringen Bruchteil ihrer Forderung zurück erhalten.

Deutschland verstößt gegen die Pauschalreisen-Richtlinie der EU!

Die Beschränkung der Versicherungssumme auf 110 Mio. Euro besteht in dieser Höhe etwa seit Mitte der 90er (!) Jahre in Deutschland. Damals gab es eine Haftung von 200 Mio DM (= ca. 100 Mio €) und wurde seitdem somit nicht wesentlich erhöht, obwohl das deutsche Gesetz (§651r BGB) erst letztes Jahr geändert wurde. Der Gesetzgeber hat diese niedrige Begrenzung trotz vieler Kritiken beibehalten. Und das obwohl die “Pauschalreisen-Richtlinie” der EU folgendes fordert:

“Die Sicherheit […] muss wirksam sein und die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Kosten abdecken. Sie muss die Beträge der Zahlungen abdecken, die von Reisenden oder in ihrem Namen in Bezug auf Pauschalreisen geleistet wurden, unter Berücksichtigung der Dauer des Zeitraums zwischen den Anzahlungen und endgültigen Zahlungen und der Beendigung der Pauschalreisen sowie der geschätzten Kosten einer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz des Veranstalters.”

Die deutsche Beschränkung der Summe auf pauschal 110 Mio Euro bietet diese Sicherheit nicht. Wir sind daher der Meinung, dass der Gesetzgeber gegen die EU-Richtlinie verstößt. Und aus diesem Grund ist dies ein Fall für die Staatshaftung.

Wie können wir Ihnen helfen?

Schreiben Sie uns einfach Ihr Problem; gerne prüfen wir für Sie, ob eine Klage gegen Deutschland Sinn macht. Bei einer Erstanfrage entstehen für sie keinerlei Kosten. Mithilfe einer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt also keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps nach der Insolvenz von Thomas Cook & Co. veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Parship verschickt Mahnbescheide an Kunden: So reagieren Sie richtig. Inkasso durch die Firma Debitor-Inkasso GmbH [PE Digital GmbH]

Über die Wertersatz-Falle von Parship (PE Digital GmbH) nach einem Widerruf haben wir bereits in einem früheren Rechtstipp berichtet.

Mahnbescheide durch Debitor-Inkasso GmbH

Parship beauftragt nicht nur die Inkasso abilita GmbH sondern auch die Debitor-Inkasso GmbH aus Bad Schwartau mit der Eintreibung der Forderung. Diese verschickt an Kunden von Parship Mahnbescheide und fordert offene Mitgliedsbeiträge in einem hohen dreistelligen Bereich. Den Mahnbescheid sollte man nicht ignorieren, da Parship später sonst einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann. Wenn man sich gegen die Forderung zur Wehr setzen will, muss man innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.

Ist die Forderung von Parship berechtigt?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Denkbar sind zum Beispiel folgende Fälle:

  • Wenn man sich auf parship.de angemeldet hat und den Vertrag nie widerrufen oder später gekündigt hat, hat Parship in den meisten Fällen Anspruch auf Zahlung der monatlichen Beiträge. Aber auch in diesen Fällen sollte man prüfen, ob die Forderung nicht zu hoch ist. Außerdem sollte man dann auch auf jeden Fall sichergehen, dass der Vertrag beendet ist und keine neuen Gebühren anlaufen.
  • Hat man den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung widerrufen sieht es anders aus: In diesen Fällen empfehlen wir den Mahnbescheid nicht zu akzeptieren, da wir diese Forderung für unberechtigt halten. So sieht es auch das Amtsgericht Hamburg und hat hier uns bereits Recht gegeben.

Wir prüfen für Sie gerne das bestmögliche Vorgehen und legen für Sie auch Widerspruch gegen die Forderung ein.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt