Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz prüft Staatshaftung bei Insolvenz von Thomas Cook / Neckermann / Öger Tours / Bucher/ Air Marin

Im Namen von Mandanten haben wir Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, da wir der Ansicht sind, dass hier ein Fall für die Staatshaftung vorliegt. In einer ersten Antwort hat uns das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bereits zugesichert, dass derzeit überprüft wird, ob eine Staatshaftung möglich ist.

Die für die Insolvenz zuständige Zurich Versicherung hat inzwischen durch die von ihr beauftragte KAERA AG bekannt geben lassen, dass im Dezember die Entschädigungen an die Betroffenen ausgezahlt werden sollen. Aus Schreiben an unsere Mandanten von der KAERA AG wird deutlich, dass die Versicherungssumme nicht für alle Betroffenen ausreichen wird, weshalb nur nach einer bestimmten Quote entschädigt werden soll. Wie hoch diese ausfällt, wird ebenfalls im Dezember veröffentlicht. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die ausgezahlten Gelder deutlich hinter den geleisteten Zahlungen zurückbleiben.

Wir sind daher der Meinung, dass Sie als Geschädigte nicht bis Dezember abwarten müssen, da eine komplette Rückzahlung der Reisekosten nach Aussage der Zurich definitiv nicht erfolgen wird. Bereits jetzt stehen Forderungen von 250 Millionen Euro der Versicherungssumme von 110 Millionen Euro gegenüber und es ist anzunehmen, dass noch zahlreiche Forderungen ausstehen.

Auch Sie sind der Meinung, dass der Gesetzgeber es versäumt hat, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und die Bundesrepublik Deutschland daher in die Pflicht genommen werden sollte, um ihre Bürger zu entschädigen?

Kontaktieren Sie uns gerne, eine Erstanfrage ist dabei immer kostenlos. Wir prüfen für Sie, ob eine Klage gegen Deutschland in Ihrem persönlichen Fall sinnvoll ist.

Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keinerlei Rolle. Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, prüfen wir, ob eine Abrechnung über diese möglich ist, sodass für Sie keine oder nur geringe Kosten (Selbstbeteiligung) entstehen.

Schreiben Sie uns am besten und einfachsten über das betreffende Formular auf unserer Homepage:

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps nach der Insolvenz von Thomas Cook & Co. veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

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