KfT GmbH: Vodafone storniert neue Verträge

Wir vertreten mittlerweile sehr viele (ehemalige) Kunden der KfT GmbH, die nach dem Vertrag mit KfT ungewollt doppelte Handyverträge besitzen. Wir haben zwischenzeitlich mehrmals erreicht, dass Vodafone nach unserem Anwaltsschreiben den von KfT neu vermittelten Vertrag storniert. Vodafone verlangt auch keinerlei Zahlungen. Die Rufnummern werden ebenfalls freigegeben, so dass eine Rückportierung zu dem bisherigen Handyprovider wieder möglich ist.

Haben Sie auch ein Problem mit KfT und Vodafone?

In unserem früheren Rechtstipp über KfT finden Sie Tipps, wie Sie gegen KfT richtig reagieren. Wir helfen Ihnen aber auch gerne und übernehmen für Sie die gesamte Rückabwicklung.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Firma KfT GmbH zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über KfT veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

KfT GmbH: Doppelte Kosten durch doppelte Verträge nach Tarifwechsel? (Kanzlei für Telekommunikation)

Seit Mai 2017 beschweren sich unsere Mandanten über die Firma Kft GmbH, Kanzlei für Telekommunikation (Fleetplatz 1-7, 21035 Hamburg). Unsere Mandanten berichten uns folgendes:

Die Firma KfT vereinbart meist telefonisch einen Beratungstermin mit potentiellen Geschäftskunden und bietet eine Überprüfung der bestehenden Handyverträge an. Meist erscheint ein Berater, teilweise im Auftrag einer Firma namens Sim-Com GmbH über dir bereits mehrere Rechtstipps geschrieben haben.

Unterschreiben Sie nicht vorschnell das “Beratungsprotokoll”

Nach dem Beratungsgespräch erstellt der Berater ein „Beratungsprotokoll“. Hierbei handelt es sich jedoch nicht (nur) um ein Beratungsprotokoll, sondern gleich um einen festen Vertrag. Unterschreibt man diesen, hat man bereits einen Vertrag geschlossen.

Unsere Mandanten haben sich aus verschiedenen Gründen von den Mitarbeitern von KfT bzw. Sim-Com unzureichend beraten gefühlt:

  • Während dem Gespräch soll nicht ausführlich darüber aufgeklärt worden sein, dass die alten Mobilfunkverträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit parallel weiterlaufen. Man zahlt somit über einen langen Zeitraum die Grundgebühr „doppelt“, da auch der alte Handyprovider grundsätzlich auf seine Grundgebühr besteht.
  • Außerdem sollen bei der Berechnung der Ersparnis teilweise während dem Beratungsgespräch die Bruttopreise des alten Handyvertrages mit dem Nettopreis des neuen Vertrages verglichen worden sein.
  • Teilweise wurde unseren Mandanten auch gesagt, dass es sich bei dem Beratungsprotokoll auch wirklich nur um einen Beratungsprotokoll und nicht um einen richtigen Vertrag. Es wurde
    versprochen, dass man dann noch ein maßgeschneidertes Angebot erhält.

Sie fühlen sich getäuscht?

Es reicht nicht, wenn Sie den Vertrag nur widerrufen, da für gewerbliche Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen ist. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob Sie Vertrag vielleicht nicht doch als Verbraucher geschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen daher auf Nummer sicher zu gehen und alle Verträge in einem Schreiben zu widerrufen, anzufechten, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen. Beschreiben Sie hierbei auch die Gründe für die Anfechtung, also warum Sie sich z. B. getäuscht fühlen. Wir empfehlen Ihnen, das Schreiben vorab per E-Mail und dann z. B. per Einschreiben gegenüber KfT GmbH (und evtl. auch an Sim-Com) und gegenüber dem neuen Handyanbieter zu versenden. Bewahren Sie die Zustellnachweise mindestens drei Jahre auf.

Reaktionen auf unser Anwaltsschreiben

Viele Mandanten beauftragen uns bereits mit der Anfechtung und der Rückabwicklung der neuen Handyverträge, damit hier keine Fehler geschehen. Unserer Erfahrung nach wird von dem neuen Handyanbieter eine vorzeitige Beendigung des Vertrages zunächst nicht akzeptiert und versendet Vertragsunterlagen und SIM-Karten an die neuen Kunden. KfT teilt mit, dass Gewerbetreibende den Vertrag nicht widerrufen können und verweist auf die Richtigkeit des Beratungsprotokolls.
Es ist auf jeden Fall schnelles Handeln notwendig, nachdem sie festgestellt haben, dass sie sich getäuscht fühlen. Die Anfechtung muss nämlich laut Gesetz unverzüglich erklärt werden, nachdem man von seinem Fehler/ einer etwaigen Täuschung erfahren hat. Wenn man zu lange wartet, läuft man große Gefahr Rechte zu verlieren und ist dann an die neuen Verträge gebunden.

Je schneller man reagiert besteht die Möglichkeit, dass wir auch eine eventuelle Portierung Ihrer Rufnummern von Ihrem derzeitigen Handyanbieter stoppen können. Hierbei können wir Ihnen ebenfalls helfen.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Firma KfT GmbH zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über KfT veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt