Achtung vor den Datinportalen milfs.at und milfs.ch: Meldet man sich hier für einen 1€ Testzugang für 14 Tage an, wird einem im KLeingedruckten auf der letzten Seite des Bestellprozesses eine Vertragsverlängerung von monatlich 89,90 für 6 Monate “untergeschoben”. Der Betreiber Flirtano GmbH macht also nicht mehr nur Deutschland sondern auch Österreich und die Schweiz unsicher.
Sind Sie in die Abofalle geraten?
Falls es Sie auch erwischt hat: Sie sind nicht alleine. Seit dem Jahre 2016 haben sich schon unzählige Geschädigte an uns gewandt. Wir helfen Ihnen gerne, Sie können es aber auch alleine versuchen und gegenüber Flirtano den Widerruf, die Anfechtung und die außerordentliche und hilfsweise die ordentliche Kündigung erklären. Am besten vorab per E-Mail und dann z. B. per Einschreiben. Unsere Mandanten, die es zunächst selbst versucht haben sich gegen Flirtano oder dem Inkassounternehmen enDebito zu wehren, haben uns aber so gut wie immer erzählt, dass Flirtano weiterhin auf Zahlung von sechs Monatsgebühren á 89,90 – also insgesamt 539,90 – besteht.
Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.
Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!
Hier finden Sie unseren Fragebogen über Flirtano zum Download oder Online ausfüllen:
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten auch aus Österreich und der Schweiz. Da die Flirtano GmbH ihren Sitz in Deutschland hat, bietet es sich an eine deutsche Kanzlei mit der Abwehr zu beauftragen. Sollten Sie eine schweizer oder österreichische Rechtsschutzversicherung besitzen, rechnen wir mit dieser ab; wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen teilen wir Ihnen unsere Kosten nach Ihrer unverbindlichen Anfrage mit.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Das Inkassounternehmen enDebito collect & finance GmbH aus Düsseldorf verschickt aktuelle Vergleichsvorschläge an Kunden von Flirtano. Darin baut enDebito zunächst eine “Drohkulisse” und spricht von der Möglichkeit einer Klage:
mit unseren Auftraggebern erörtern wir zum Ende eines jeden Kalenderjahres die Frage, in welchen Verfahren wir durch unsere Anwaltskanzlei Klage erheben lassen sollen. Bevor wir dies tun, möchten wir letztmals versuchen die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.
Um zusätzliche Kosten zu vermeiden solle man doch lieber jetzt einen Vergleich schließen und reduziert die Forderung um ca. 40%.
Und nun? Soll ich den Vergleich annehmen?
Diese Frage können wir leider nicht allgemein beantworten. Das hängt nämlich davon ab, ob man bereits an die Gegenseite Zahlungen geleistet hat oder ob und was man bisher an die Gegenseite geschrieben hat, um die Forderung abzuwehren. Falls man noch keine Zahlungen an die Gegenseite geleistet hat, sollten Sie sich zweimal überlegen, ob Sie sich auf die Einigung einlassen: Einerseits hätten Sie dann Ruhe andererseits hat Flirtano bzw. enDebito ihr Ziel erreicht und Geld von Ihnen erhalten. Wenn Sie zu einem Vergleich tendieren, sollten Sie aber unbedingt darauf achten, dass das ganze Thema Flirtano nach der Zahlung auch erledigt ist. Nicht, dass Sie sich nur über die bisherigen Gebühren einigen und in Zukunft neue Rechnungen ins Haus flattern.
Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.
Gerne prüfen wir Sie für Ihre Möglichkeiten. Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!
Hier finden Sie unseren Fragebogen über Flirtano zum Download oder Online ausfüllen:
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt