Unsere Mandanten berichten, dass man ab sofort als Kunde bei Buchungen generell in Vorleistung treten muss. Und zwar auch dann, wenn man genug Reisewerte angespart hat. Das hat zur Folge, dass Kunden der Deutschen Reise die Reisen gleich zweimal bezahlen müssen. Eine Auszahlung der Reisewerte soll dann irgendwann nach Reiseantritt erfolgen.
Keine Anrechnung aller Reisewerte
Bereits diese Änderung halten wir für vertragswidrig. Gleichzeitig teilt die Deutsche Reise aber auch noch mit, dass man nicht mehr den vollen Reisewert auf eine Reise angerechnet bekommt. Eine Rückerstattung erfolgt nur noch in Höhe der Provision in Höhe von ca. 10 und 25 %..
Nochmals: Die Deutsche Reise zahlt nicht mehr den vollen Preis aus, sondern z. B. nur noch den Betrag, den die Deutsche Reise selbst von dem Reiseanbieter als Provision für die Vermittlung der Reise erhalten hat. Kleines Rechenbeispiel: Wenn man seine Reisewerte in Höhe von 1.000€ ausbezahlt bekommen möchte, müsste man bei einer Erstattung von 10 % Reisen in einem Gesamtwert von 10.000€ buchen!
Erste Gerichte halten die Kürzung ebenfalls für vertragswidrig
In einem ersten Gerichtsverfahren, das Kürzungen von ca. 25 % zum Inhalt hatte, hat sich das Amtsgericht Dortmund unserer Rechtsauffassung angeschlossen, indem es in der mündlichen Verhandlung klargestellt hat, dass es eine derartige Kürzung ebenfalls für vertragswidrig ansieht.
Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!
Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Deutsche Reise zum Download oder Online ausfüllen:
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.
Update: Wir haben zwischenzeitlich noch
weitere Rechtstipps über die Deutsche Reise veröffentlicht.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Die Deutsche Reise bietet unseren Mandanten neuerdings an, „bis auf weiteres“ 20% des Reisepreises einer Reise zur Anrechnung zu bringen. Statt nur 10% sollen demnach 20% ausgezahlt werden und die Zahlungen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Mit einer Annahme erklärt man sich jedoch mit dem „geschlossenen Servicevertrag“ nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Sollte man das Angebot annehmen? Nein!
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind jedoch unserer Ansicht nach nie Bestandteil des Vertrags geworden, weshalb eine Einbeziehung sehr nachteilhaft wäre. Außerdem sichert die Deutsche Reise nur „bis auf weiteres“ eine Zahlung von 20% zu – morgen können es daher auch schon wieder 10% sein. Wir können daher niemanden empfehlen dieses Angebot anzunehmen. Lassen Sie die gesetzte Frist einfach verstreichen und reagieren Sie nicht auf dieses Schreiben. Falls Sie das Angebot bereits angenommen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung: Wir können Ihnen helfen diese Vereinbarung wieder los zu werden.
Deutsche Reise zahlt teilweise die 20% aus
Die Deutsche Reise bietet das 20%-Angebot weiterhin ihren Kunden an – neu ist, dass die Deutsche Reise teilweise diese 20% auch ausbezahlt, obwohl man das Angebot nicht angenommen hat. Viele Kunden freuen sich als erstest: Schön, besser diese Zahlung als gar keine – aber wenn man diese niedrige Zahlung kommentarlos akzeptiert besteht die Gefahr, dass man das 20%-Angebot so annimmt und sich auch gleichzeitig mit den neuen Bedingungen der Deutschen Reise einverstanden erklärt. Wir empfehlen daher der Deutschen Reise ausdrücklich zu schreiben (per Einschreiben-Rückschein), dass man sich mit der Teilzahlung und den neuen Bedingungen nicht einverstanden erklärt. Fordern Sie die Deutsche Reise in dem gleichen Schreiben zur Zahlung des Restbetrags auf. Da Ihnen das Geld jedoch zusteht, empfehlen wir Ihnen die 20%-Zahlung dennoch zu behalten.
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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Mandanten von uns haben über die Deutsche Reise Reisen gebucht und auch recht zügig eine Rechnung von der Deutschen Reise erhalten, in der vorhandene Reisewerte „bis zur Höhe des Reisepreises mit dieser Reise verrechnet“ werden. Soweit so gut. Nach ein paar Wochen hat die Deutsche Reise jedoch ein weiteres Schreiben erhalten, in der die Deutsche Reise „eine Berichtigung der Ihnen gegenüber erteilten Anrechnungsbestätigung vornehmen müsse“. Ab sofort erfolgt eine Auszahlung „vereinbarungsgemäß ausschließlich in Höhe der Provisionsberechtigung des Reisebüros“. Das entspricht einer Auszahlung von ca. 10 % des Reisepreises
Auf Deutsch: Die Deutsche Reise zahlt nicht mehr den vollen Preis aus, sondern nur noch den Betrag, den die Deutsche Reise selbst von dem Reiseanbieter als Provision erhalten hat, das sind nur noch ca. 10% des Reisepreises! Kleines Rechenbeispiel: Wenn man seine Reisewerte in Höhe von 500 € ausbezahlt bekommen möchte, müsste man in diesem Fall Reisen in einem Gesamtwert von 5.000 € buchen!
Die Kürzung wird mit AGB begründet
Die Deutsche Reise rechtfertigt die Kürzung mit deren aktuellen AGB (Stand: April 2014). Aus rechtlicher Sicht ist jedoch äußerst fraglich, ob überhaupt jemals AGB Vertragsbestandteil geworden sind, da die meisten usnerer Mandanten den ursprünglichen „Reisevertrag“ telefonisch geschlossen haben. Außerdem war in den ursprünglichen AGB (Stand 2006) keine derartige Regelung, die eine derartige Kürzung rechtfertigen würde, vorgesehen. Eine einseitige Änderung der AGB ist hierbei nicht möglich.
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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Seit mehreren Monaten berichten immer mehr Mandanten von Problemen mit der Deutsche Reise: Teilweise wird das Geld für bereits gebuchte und angetretene Reisen nicht ausbezahlt, obwohl sogar zum Teil die Auszhalung in einer Gutschrift angekündigt wurde.
Viele unserer Mandanten haben jedoch nicht einmal eine derartige Gutschrift erhalten.
Anspruch aus Anrechnung der Reisewerte bereits bei Reisebuchung
Unsere Mandanten berichten, dass die Deutsche Reise am Telefon erzählt, dass eine Auszahlung aufgrund neuer AGB erst bis zu drei Monate nach dem Ende der Reise erfolgen kannn. Zudem soll unseren Mandanten mitgeteilt worden sein, dass nach einer Kündigung des Reisesparvertrags gar keine Auszahlung mehr erfolgt. Eine derartige Information wäre jedoch schlichtweg falsch, wie uns die Deutsche Reise auch zwischenzeitlich bestätigt hat.
Sollten auch Sie keine Auszahlung erhalten und immer wieder vertröstet werden, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
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Alexander Hufschmid
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