fa-24.com (Firmenauskunft24): Abzocke am Telefon mit Rechnung über 3.570€.

Immer wieder berichten wir in Rechtstipps über Abofallen in Folge von sogenannten Cold Cals („Kaltanrufen“, Anrufen aus dem “nichts”). In letzter Zeit scheint die “Firmenauskunft24“ (www.fa-24.com) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH sehr aktiv zu sein.

fa-24.com: Scheinbar kostenlose Werbung wird zur Kostenfalle

Firmenauskunft24 wirbt auf der Homepage, dass ihre Kunden „in kosteneffiziente Werbung investiert haben und auf diese Weise neue Absatzmärkte erschlossen werden können“. Weiter heißt es:

  • Die „Erstellung des Eintrags und Änderungen im Firmenprofil sind kostenlos“ und
  • „Suchmaschinenoptimierer und Programmierer arbeiten täglich daran, dass Firmenprofil im Firmenverzeichnis bestmöglich in den Suchmaschinen sichtbar zu machen, so dass Unternehmern eine wirklich kosteneffektive Werbung gegeben ist“.

Allerdings findet sich auch der folgende Hinweis: „Die *Eintragung im regionalen Firmenverzeichnis auf Firmenauskunft24 ist nicht *kostenlos“ Ob die * bewusst verwirren sollen, sei dahingestellt, fakt ist, dass sich viele Kunden hier sicherlich täuschen lassen und von einem kostenlosen Angebot ausgehen. Denn man muss genau lesen, um zu verstehen, dass zwar die Erstellung des Eintrags und spätere Änderungen, nicht aber die Eintragung kostenlos sind.

Die Anrufer locken mit einer „Suchmaschinenoptimierung“ und/oder einem „Branchenbucheintrag“ in ein Onlineregister. Häufig wird auch der Anschein erweckt, es handle sich lediglich um die Aktualisierung eines bestehenden Eintrags. Unsere Mandanten hatten teils den Eindruck, dass sich die Mitarbeiter ihnen gegenüber als Mitarbeiter der „Gelben Seiten“ oder eines Partners von „Google“ präsentierten.

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH hat ihren Sitz seit kurzen in Kranenburg (Im Hammereisen 27b, 47559 Kranenburg), zuvor war sie in Emmerich am Rhein (An der Schleuse 8, 46446 Emmerich am Rhein) ansässig. Geschäftsführer ist aktuell Christian Reining. Über die ehemaligen Geschäftsführer Detlef Werner Ukat und Alexander Peters haben wir in früheren Rechtstipps bereits berichtet. Vor allem letzterer stand bereits zahlreichen ähnlichen Unternehmen vor.

Folgende sind uns bekannt:

  • Business Service Media GmbH (DBVZ)  2018 Umfirmierung in die Firmenauskunft P.U.R. GmbH
  • Ceotecc (allgemeine-seoauskunft.com)
  • deal UP (clever-gefunden.com)
  • dvvg digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH
  • Peters Online Verlag GmbH (abvz.de)
  • SEO Medien GmbH

Wenige Tage nach dem Anruf (häufig erfolgen zwei Anrufe), erhielten unsere Mandanten meist eine Rechnung und eine Auftragsbestätigung. Uns liegt beispielsweise eine Rechnung über 3.570,00 € vor. Als Vertragsgegenstand wird ein 3 Jahresvertrag für einen Firmen-Werbe-Eintrag auf www.fa-24.com angegeben. Eine beachtliche Summe für einen unserer Ansicht nach wertlosen Eintrag in ein digitales Branchenverzeichnis. Im genannten Fall wurde der Text auf www.fa-24.com der Homepage unseres Mandanten entnommen, hier wurde folglich am Text nichts „optimiert“.

Die horrende Summe von 3.570,00 € wird als „Sonderangebot“ angegeben, der reguläre Betrag wären 5.694,00 €. Häufig sind sich die „Kunden“ derartiger online Branchenbücher gar nicht bewusst, dass sie angeblich bereits einen Vertrag abgeschlossen haben.

In den AGB von Firmenauskunft24 erfährt man hierzu das Folgende:
„(2.1) Ein kostenpflichtiger Eintrag (Basiseintrag) in das Firmenverzeichnis www.fa-24.com kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine (m/r) Mitarbeiter(in) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt entweder durch denselben Vertriebsmitarbeiter/derselben Vertriebsmitarbeiterin im selben Telefonat oder durch einen(r) Vertriebsassistent(in) in einem weiteren Telefonat und dient der Dokumentation und Kontrolle der Vertragsinhalte“
Wird die Rechnung nicht beglichen, so erhält man eine Zahlungserinnerung (inkl. 5 € Mahngebühr). Diese weist darauf hin, dass ein erneutes Versäumen der Zahlung rechtliche Schritte und Mehrkosten mit sich bringt. Die nächste Post kommt dann vom Inkassounternehmen ETI Experts GmbH aus Köln und enthält den Hinweis, dass eine weitere Zahlungsverweigerung eine Meldung an die Schufa mit sich bringt.
Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl Sie gar keinen Branchenbucheintrag /keine Suchmaschinenoptimierung wollten? Das empfehlen wir:
Wir raten Ihnen die Forderung zurückzuweisen und die Rechnung nicht zu begleichen. Kündigen Sie und erklären sie vorsorglich die Anfechtung wegen Täuschung und den Widerruf. Versenden Sie das Schreiben möglichst so, dass Sie die Zustellung nachweisen können (z. B. per Einschreiben, Fax aber auch zusätzlich per E-Mail). Bewahren Sie diesen Nachweis mindestens drei Jahre auf. Die „Firmenauskunft P.U.R. GmbH“ wird sich dadurch aber vermutlich nicht davon abhalten lassen, auf einer Zahlung zu beharren.
Automatische Vertragsverlängerung

Wichtig zu wissen ist zudem, dass sich der Vertrag laut AGB automatisch verlängert:

„(10.5) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis ohne die anfänglich gewährten Rabatt/e, falls er nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf des Vertrages in Textform gekündigt wird.
(10.6) Die zu dem Basiseintrag dazu gebuchten Online-Optionen bleiben bei der Verlängerung des Vertrages Vertragsbestandteil und werden dann weiterberechnet, sofern der Kunde sie nicht -was möglich ist- einzeln kündigt (Teilkündigung).“

Wenn Sie also die Rechnung akzeptieren und zahlen, laufen Sie Gefahr, danach noch weitere Rechnungen zu erhalten.

Wir helfen Ihnen gerne

Wir haben jahrelange Erfahrung mit derartigen Abofallen nach Trickanrufen und irreführenden Formularen. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen schreiben Sie uns einfach. Sie erhalten im Anschluss zunächst weitere Tipps von uns, bei einer Erstanfrage entstehen für sie keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.

Mithilfe einer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt also keine Rolle.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Rechnung für angeblichen Handelsregistereintrag – Zahlen Sie nicht! (DGR Verzeichnis GmbH, BDL, EUGERE, GCR GmbH, Handels Union Deutschland, Handels- und Gewerberegister/ DHR, HRZ GmbH, SHV GmbH, VGRU UG)

Etwa zeitgleich mit dem offiziellen Eintrag in das Handelsregister oder einer Änderung in diesem erhalten viele deutsche Unternehmen ein als Rechnung getarntes Angebot für einen Eintrag in ein weiteres Verzeichnis. Das Layout des Schreibens erweckt dabei den Anschein, es handle sich um die Rechnung für den offiziellen Handelsregistereintrag, dem ist allerdings keineswegs so.

Diese Masche ist nicht neu, doch immer wieder gelingt es Betrügern unter immer neuen Namen Gewerbetreibende in die Kostenfalle zu locken.

Die Schreiben der verschiedenen Firmen sind meist nach dem gleichen Prinzip aufgebaut. Nachfolgend ein Beispiel der Firma DGR Verzeichnis GmbH (GF Hans Peter Kuhlmann, Ruhrallee 185, 45136 Essen):

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurden u. a. im Bundesanzeiger zu Kenntnis gebracht. Dies ist ein Dienst, Ihren Firmendatensatz und den Handelsregistertext in die Datenbank der Handelsregisterbekanntmachung einzutragen. Die elektronische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet unter dgr-Verzeichnis.de bereitgestellt. Die Erfassung Ihrer Unternehmensdaten ist eine nicht amtliche, kostenpflichtige Eintragung, mit dieser Offerte verbundenen Leistungen, ist die Aufnahme Ihrer firmenrelevanten Unternehmensdaten sowie deren Auswertung zu Auskunftszwecken in unsere Datenbank dgr-Verzeichnis.de. Der zu entrichtende Betrag dieser Dienstleistung ist im Falle der Annahme durch eine einmalige Zahlung auf die untenstehende Bankverbindung zu entrichten.

Dass es sich hierbei um ein Angebot handelt, welches man mit einer Überweisung automatisch annimmt, ist im Geschäftsalltag sehr leicht zu überlesen und genau dies wird beabsichtigt. Hat man erst einmal überwiesen, so ist es meist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, sein Geld wieder zurück zu bekommen.

Die Rechnung für den offiziellen Eintrag erhalten Sie übrigens in der Regel vom Amtsgericht. Die Zahlungsforderungen der Betrügerfirmen sind zudem deutlich höher als der offizielle Handelsregistereintrag, der meist ca. 150 € kostet:

  • BDL – Bundesregister der Länder: 797,30 €
  • DGR Verzeichnis GmbH: 796,11 €
  • EUGERE Gewerbe Register: 992,00 €
  • GCR GmbH: 792,54 €
  • Handels- und Gewerberegister: 362,82 €
  • HRZ GmbH; 783,58 €
  • Handels Union Deutschland: 288,00 €
  • SHV GmbH: 928,20 €
  • VGRU UG: 835,38 €

Ich habe ein Angebot/eine Rechnung für einen Verzeichniseintrag bekommen, was nun?

Außer natürlich, Sie wünschen tatsächlich einen Eintrag in ein weiteres Verzeichnis, raten wir Ihnen davon ab, die Rechnung zu begleichen. Vorsichtshalber ist es zudem ratsam, den Vertrag aufgrund von Täuschung anzufechten, zu kündigen und vorsichtshalber zu widerrufen (in einem Schreiben). Verschicken Sie den Brief so, dass Sie einen Zustellnachweis erhalten. Sie benötigen beim Verfassen Hilfe? Dann können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden.

Sie haben bereits Geld überwiesen und möchten dieses zurückfordern?

Haben Sie den geforderten Betrag bereits gezahlt und dabei unabsichtlich einen Vertrag abgeschlossen, sind wir Ihnen gerne behilflich, Ihr Geld zurück zu fordern. Eine Erstanfrage ist dabei für Sie stets kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen.

Online-WebAkte

Mithilfe einer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort bzw. Firmenstandort spielt folglich für uns keinerlei Rolle.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

enno energie GmbH: Versteckter Preiserhöhung für Strom. Das sind Ihre Rechte

Der 2016 gegründete Ökostrom- und Gasanbieter enno energie GmbH versandte an seine Kunden ein Schreiben mit verschiedenen Energiespartipps im Haushalt. Nur sehr aufmerksame Leser fanden unten auf Seite 2 einen Hinweis auf die „eingeschränkte Preisgarantie mit neuen Konditionen“. Diese können eine deutliche Gebührenerhöhung zur Folge haben, beispielsweise eine Verdoppelung des Grundpreises und zusätzlich ein Anstieg des Verbrauchspreises um knapp 15%.

Infolge davon ist der Ökostrom—Anbieter enno energie GmbH, eine Vertriebstochter der Stadtwerke Brilon, Anfang September vom Marktwächter Energie aufgrund einer intransparenten Preiserhöhung abgemahnt worden.

Die Rechtslage: Sonderkündigungsrecht bei Tariferhöhung durch den Stromanbieter

Für Sie als Endkunde ist es wichtig zu wissen, dass Sie bei einer Erhöhung der Preise durch Ihren Energieversorger ein Sonderkündigungsrecht besitzen und den Vertrag fristlos kündigen können. Relevant wird dies vor allem, wenn ein anderer Anbieter günstigere Konditionen bietet. Aufgrund dessen berichteten Stromkunden immer wieder von Fällen versteckter Preiserhöhungen in Werbe- oder Informationsschreiben. Teils fand sich die Information über eine Preiserhöhung auch erst auf der Jahresrechnung oder wurde per Mail verschickt, wobei weder Betreff noch Absender auf den Stromanbieter schließen ließen. Die Anbieter erhoffen sich wohl, dass intransparente Preiserhöhungen weniger Sonderkündigungen und somit Anbieterwechsel mit sich bringen.

Ich habe eine (intransparenten) Preiserhöhung erhalten, was nun?

Leider sind versteckte Tarifänderungen nichts Neues und werden vermutlich auch nach der Abmahnung der enno energie GmbH weiter vorkommen. Diese hat im Übrigen erklärt, diese „irreführende Praxis“ in Zukunft zu unterlassen.

Dem Energiewirtschaftsgesetz zufolge haben Energieanbieter das Recht ihre Gebühren zu erhöhen, wenn sich bestimmte Kostenfaktoren, wie zum Beispiel die Stromsteuer oder die EEG-Umlage, erhöhen. Allerdings kam es in der Vergangenheit immer wieder zu unerlaubten Preiserhöhungen, daher lohnt sich eine Kontrolle der angegebenen Gründe. In den meisten Fällen ist es lohnenswert, die neuen Preise mit denen anderer Strom-/ Gasanbieter zu vergleichen und ggf. zu wechseln. In diesem Fall sollten Sie sobald wie möglich kündigen, um eventuelle Fristen einzuhalten. Auch eine genaue Überprüfung des alten Vertrags bzw. der AGBs des bisherigen Energieanbieters ist sinnvoll, da Sie evtl. einen Bonus verlieren könnten, der an eine gewisse Mindestlaufzeit gebunden ist.

Wie muss eine rechtmäßige Gebührenerhöhung erfolgen?

Jeder Anbieter muss seinen Kunden laut Rechtsprechung die Änderung der Gebühren z. B. per Brief oder E-Mail (falls der Kunde dem Versand von E-Mails zugestimmt hat), mitteilen und zwar transparent. Das Anschreiben muss hierzu für jedermann verständlich formuliert sein und der Anlass, der Umfang und die Voraussetzungen für die Preisanpassung müssen deutlich daraus hervor gehen. Auch das Sonderkündigungsrecht muss zur Sprache kommen.

Was können wir in einem dieser Fälle für Sie tun?

Haben Sie den Eindruck, dass Sie eine intransparente oder nicht rechtskonforme Preiserhöhung erhalten haben? Dann kontaktieren Sie uns, am einfachsten über unser Online-Formular. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Eine Erstanfrage ist dabei für Sie immer kostenlos. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Energieversorger, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.

Mithilfe unserer innovativen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten aus ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle, da ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei nicht mehr nötig ist.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Branchenheld.de – Vorsicht Abofalle: unfreiwilliger Vertrag im Online-Register

Eine seit langem beliebte Masche sind eigentlich nicht erlaubte Werbeanrufe (Cold Calls) bei, Unternehmen, Vereinen und Selbständigen. Häufig beziehen sich diese auf Einträge in digitalen Telefonbüchern oder Gewerberegistern.

Unternehmen erhalten scheinbar per Anruf von dem Online-Gewerberegister „Branchenheld.de“ die Information, dass ein bestehender und bisher kostenloser Vertrag kostenpflichtig geworden sei. Es soll wohl der Anschein erweckt werden, dass man mit „Branchenheld“ bereits einen Vertrag hat. Manchmal sollen die Anrufer sich auch als Mitarbeiter von Google ausgegeben haben.

Kurz darauf erfolgt meist ein zweiter Anruf, um die Daten zu prüfen. Das Telefonat wird dann aufgezeichnet und durch geschicktes Fragen versucht, „Beweise“ für eine tatsächliche Zustimmung zu den Vertragsbestimmungen zu sammeln.

Auf der Website brachenheld.de findet man tatsächlich ein digitales Gewerberegister, aber mit relativ wenig Einträgen. Auf der Hoempage werden verschiedene Pakte mit einer Laufzeit von 6, 12 oder 36 Monaten angeboten. Ein Vertrag über 12 Monate kostet 349 € und 36 Monate 698€ netto.

Teure Rechnung von branchenheld.de

Hat man nun unabsichtlich der Mitgliedschaft auf branchenheld.de zugestimmt, erhält man schon bald die erste Rechnung, z.B. über 711,62 € brutto für 36 Monate. Wenn man sich nun denkt “na gut, dass zahle ich das halt und bin den Ärger los”, ist die Angelegenheit aber wohl nicht endgültig erledigt: Denn der Vertrag bei der “Fahl, Meihöfer & Neu GbR” verlängert sich automatisch, da man ein Abo für branchenheld.de abgeschlossen haben soll.

Des Weiteren erhalten Mandanten, die Rechnungen nach Telefonwerbungen beglichen haben, laut eigenen Aussagen häufig vermehrt Telefonanrufe. Es wirkt so, als würden die Daten zahlungswilliger „Kunden“ weitergegeben.

Leisten Sie keine Zahlungen

Wir empfehlen Ihnen nicht zu bezahlen. Die Gegenseite muss erst einmal beweisen, dass Sie einen Vertrag geschlossen habem. Sie sollten die Schreiben jedoch auch nicht ignorieren, sondern den Rechnungen oder Mahnungen widersprechen: Erklären Sie die Anfechtung, die Kündigung und auch den Widerruf des Vertrages.

Wie können wir Ihnen helfen?

Falls Sie selbst nicht mit den Betreiberfirmen in Kontakt treten können oder möchten, bzw. weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an uns. Bei einer Erstanfrage entstehen für Sie dabei keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.
Mithilfe unserer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Abmahnung ASG Rechtsanwälte für Tom Hussey wegen Urheberrechtsverletzung

Uns liegt aktuell eine Abmahnung der ASG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin vor. Einer unserer Mandanten wurde abgemahnt, da dieser unberechtigt ein Foto von einem amerikanischen Fotgrafen (Tom Hussey aus Dallas) auf seiner Homepage verwendet haben soll.

Unser Mandant wird aufgefordert einen Schadenersatz in Höhe von 4.000,00 € und Anwaltskosten für das Erstellen der Abmahnung in Höhe von 995,00 € zu bezahlen.

So können wir Ihnen helfen:

Zunächst prüfen wir, ob die Abmahnung berechtigt und formell richtig ist. Falls an dem Vorwurf etwas dran ist, erstellen wir für Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung – es reicht nämlich nicht, wenn Sie das Bild einfach nur löschen. Sie erhalten zudem von uns Tipps, wie Sie sich künftig richtig verhalten. Zusätzlich verhandeln wir mit der Gegenseite über die Höhe der Forderung. Meist sind die Beträge in Abmahnungen sehr hoch angesetzt. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, kommt man nicht ohne eine Zahlung an die Gegenseite weg. Aber wir helfen Ihnen die finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage

Haben Sie auch eine Abmahnung wegen einem Fotos oder Bild bekommen? Dann schreiben Sie uns völlig unverbindlich. Unter diesem Rechtstipp finden Sie ein Kontaktformular, alternativ finden Sie hier weitere Kontaktmöglichkeiten. Wir freuen uns über Ihre Anfrage!

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten weltweit.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Achtung vor Euro Collect GmbH Inkasso: Rechnung über 1.015,40 € wegen Social Media Services LLC (Seitensprung.tv)

Seit Oktober 2018 berichten wir von den dubiosen Zahlungsaufforderung der Social Media Services LLC mit Sitz in den USA (30N Gould St Ste R, Sheridan, WY 82801, USA). Angeblich soll man auf der Homepage seitensprung.tv ein teures Abo geschlossen haben.

Unseren Mandanten ist diese Homepage bisher nicht bekannt. Zum Teil erhalten sogar 10 jährige Kinder derartige Rechnungen. Wir vermuten, dass die Social Media Services LLC die Daten irgendwie über die Homepage “Probenheld” erhalten hat, da viele unserer Mandanten sich in dieser Zeit dort angemeldet haben.

Nun wurde ein Inkassounternehmen mit dem Eintreiben der Forderung beauftragt: Die Firma Euro Collect GmbH (Mittelstr. 11-13, 40789 Monheim am Rhein) verschickt Mahnschreiben per E-Mail und per Post.

Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 1.015,40 €. Darin sind Mahngebühren, Inkassokosten und eine “Hauptforderung” in Höhe von 948,00 € enthalten.

Wir empfehlen keine Zahlung zu leisten.

Bisher hat die Gegenseite noch keinerlei Beweise vorgelegt, wie die Verträge zustande gekommen sein sollen. Auffallend ist, dass sehr viele Verträge am 18.10.2018 geschlossen worden sein sollen. Reagieren sollte man aber dennoch, vor allem wenn ein Inkassounternehmen tätig ist. Wenn man die Forderung nämlich nicht bestreitet, kann dies einen SCHUFA Eintrag zur Folge haben. Wir raten daher die Forderung zurückzuweisen, zu kündigen, die Anfechtung und den Widerruf zu erklären. Versenden Sie das Schreiben am besten so, dass Sie einen Zustellnachweis besitzen (z. B. per Einschreiben). Bewahren Sie den Nachweis mindestens drei Jahre auf.

Wir helfen Ihnen gerne

Falls Sie auf Nummer sicher gehen wollen und/ oder keine Lust haben sich selbst darum zu kümmern, können Sie sich gerne an uns wenden. Dann weisen wir für Sie die Forderung zurück. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland. Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfescheine sind für unsere Kanzlei kein Problem. Wir helfen allen Geschädigten.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt