Parship & Elitepartner: Teurer Wertersatz nach Widerruf – aktuelle Rechtslage!

An Parship oder Elitepartner kommt man kaum vorbei, wenn man auf der Suche nach einem Datingportal ist. Beide Portale werden von der Firma PE Digital GmbH (Speersort 10, 20095 Hamburg) betrieben und alssen sich ihre Werbung im Fernsehen, Radio und Plakaten einiges kosten. Nach Werbeaussage von Parship “verliebt sich alle 11 Minuten ein Single”. Also versucht man nun sein Glück und meldet sich bei Parship an um das Datingportal zu testen. Parship klärt bei der Registrierung darüber auf, dass man ein 14-tägiges Widerrufsrecht besitzt. Na dann kann es ja gar nicht teuer werden, wenn einem Parship nicht gefällt.

Wirksamer Widerruf innerhalb von 14 Tagen

Entscheidet man sich den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, erleben viele eine böse Über­raschung: Parship akzeptiert zwar den Widerruf will aber für die bisherige Nutzung einen “Wertersatz” in Höhe von ca. 300€ u.a. für die bisher vermittelten Kontakte.

Amtsgericht Hamburg: Forderung von Parship/ Elitepartner ist unberechtigt

Wir halten die Forderung von Parship und Elitepartner für unberechtigt. Parship begründet seine Forderung mit einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 02.03.2017 (Az. 3 U 122/14); Gegenstand dieses Verfahrens waren jedoch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Irreführung. Das Hanseatische Oberlandes­gericht hat nicht festgestellt, ob die Berechnung des Wertersatzes richtig oder falsch ist. Das Amtsgericht Hamburg ist ebenfalls unserer Meinung und hat mit Urteil vom 21.11.2017 (Az. 25s C 373/17) festgestellt, dass Parship keinen Wertersatz verlangen kann. Begründet wird dies damit, dass Parship seine Kunden nicht ausreichend über die Folgen des Widerrufs belehrt hat. Parship habe demnach gegen §§ 357 Absatz 8 Satz 1 BGB verstoßen. Das Amtsgericht hat die Berufung jedoch zugelassen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Parship lässt Forderung durch Inkasso abilita GmbH eintreiben

Da es jedoch noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, zeigt sich Parship weiterhin unbeeindruckt und beauftragt sogar ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Forderung. Meist wird das Inkassobüro abilita GmbH (Prüfeninger Str. 20, 93049 Regensburg) beauftragt.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt