Deutsche Reise: Vorkasse bei Buchungen von Reisen und keine volle Auszahlung!

Unsere Mandanten berichten, dass man ab sofort als Kunde bei Buchungen generell in Vorleistung treten muss. Und zwar auch dann, wenn man genug Reisewerte angespart hat. Das hat zur Folge, dass Kunden der Deutschen Reise die Reisen gleich zweimal bezahlen müssen. Eine Auszahlung der Reisewerte soll dann irgendwann nach Reiseantritt erfolgen.

Keine Anrechnung aller Reisewerte

Bereits diese Änderung halten wir für vertragswidrig. Gleichzeitig teilt die Deutsche Reise aber auch noch mit, dass man nicht mehr den vollen Reisewert auf eine Reise angerechnet bekommt. Eine Rückerstattung erfolgt nur noch in Höhe der Provision in Höhe von ca. 10 und 25 %..

Nochmals: Die Deutsche Reise zahlt nicht mehr den vollen Preis aus, sondern z. B. nur noch den Betrag, den die Deutsche Reise selbst von dem Reiseanbieter als Provision für die Vermittlung der Reise erhalten hat. Kleines Rechenbeispiel: Wenn man seine Reisewerte in Höhe von 1.000€ ausbezahlt bekommen möchte, müsste man bei einer Erstattung von 10 % Reisen in einem Gesamtwert von 10.000€ buchen!

Erste Gerichte halten die Kürzung ebenfalls für vertragswidrig

In einem ersten Gerichtsverfahren, das Kürzungen von ca. 25 % zum Inhalt hatte, hat sich das Amtsgericht Dortmund unserer Rechtsauffassung angeschlossen, indem es in der mündlichen Verhandlung klargestellt hat, dass es eine derartige Kürzung ebenfalls für vertragswidrig ansieht.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Deutsche Reise zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über die Deutsche Reise veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt