enno energie GmbH: Versteckter Preiserhöhung für Strom. Das sind Ihre Rechte

Der 2016 gegründete Ökostrom- und Gasanbieter enno energie GmbH versandte an seine Kunden ein Schreiben mit verschiedenen Energiespartipps im Haushalt. Nur sehr aufmerksame Leser fanden unten auf Seite 2 einen Hinweis auf die „eingeschränkte Preisgarantie mit neuen Konditionen“. Diese können eine deutliche Gebührenerhöhung zur Folge haben, beispielsweise eine Verdoppelung des Grundpreises und zusätzlich ein Anstieg des Verbrauchspreises um knapp 15%.

Infolge davon ist der Ökostrom—Anbieter enno energie GmbH, eine Vertriebstochter der Stadtwerke Brilon, Anfang September vom Marktwächter Energie aufgrund einer intransparenten Preiserhöhung abgemahnt worden.

Die Rechtslage: Sonderkündigungsrecht bei Tariferhöhung durch den Stromanbieter

Für Sie als Endkunde ist es wichtig zu wissen, dass Sie bei einer Erhöhung der Preise durch Ihren Energieversorger ein Sonderkündigungsrecht besitzen und den Vertrag fristlos kündigen können. Relevant wird dies vor allem, wenn ein anderer Anbieter günstigere Konditionen bietet. Aufgrund dessen berichteten Stromkunden immer wieder von Fällen versteckter Preiserhöhungen in Werbe- oder Informationsschreiben. Teils fand sich die Information über eine Preiserhöhung auch erst auf der Jahresrechnung oder wurde per Mail verschickt, wobei weder Betreff noch Absender auf den Stromanbieter schließen ließen. Die Anbieter erhoffen sich wohl, dass intransparente Preiserhöhungen weniger Sonderkündigungen und somit Anbieterwechsel mit sich bringen.

Ich habe eine (intransparenten) Preiserhöhung erhalten, was nun?

Leider sind versteckte Tarifänderungen nichts Neues und werden vermutlich auch nach der Abmahnung der enno energie GmbH weiter vorkommen. Diese hat im Übrigen erklärt, diese „irreführende Praxis“ in Zukunft zu unterlassen.

Dem Energiewirtschaftsgesetz zufolge haben Energieanbieter das Recht ihre Gebühren zu erhöhen, wenn sich bestimmte Kostenfaktoren, wie zum Beispiel die Stromsteuer oder die EEG-Umlage, erhöhen. Allerdings kam es in der Vergangenheit immer wieder zu unerlaubten Preiserhöhungen, daher lohnt sich eine Kontrolle der angegebenen Gründe. In den meisten Fällen ist es lohnenswert, die neuen Preise mit denen anderer Strom-/ Gasanbieter zu vergleichen und ggf. zu wechseln. In diesem Fall sollten Sie sobald wie möglich kündigen, um eventuelle Fristen einzuhalten. Auch eine genaue Überprüfung des alten Vertrags bzw. der AGBs des bisherigen Energieanbieters ist sinnvoll, da Sie evtl. einen Bonus verlieren könnten, der an eine gewisse Mindestlaufzeit gebunden ist.

Wie muss eine rechtmäßige Gebührenerhöhung erfolgen?

Jeder Anbieter muss seinen Kunden laut Rechtsprechung die Änderung der Gebühren z. B. per Brief oder E-Mail (falls der Kunde dem Versand von E-Mails zugestimmt hat), mitteilen und zwar transparent. Das Anschreiben muss hierzu für jedermann verständlich formuliert sein und der Anlass, der Umfang und die Voraussetzungen für die Preisanpassung müssen deutlich daraus hervor gehen. Auch das Sonderkündigungsrecht muss zur Sprache kommen.

Was können wir in einem dieser Fälle für Sie tun?

Haben Sie den Eindruck, dass Sie eine intransparente oder nicht rechtskonforme Preiserhöhung erhalten haben? Dann kontaktieren Sie uns, am einfachsten über unser Online-Formular. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Eine Erstanfrage ist dabei für Sie immer kostenlos. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Energieversorger, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.

Mithilfe unserer innovativen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten aus ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle, da ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei nicht mehr nötig ist.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt