Thomas Cook Insolvenz: Das sagen die Gerichte. Klagen gegen ZURICH Versicherung laufen

Unsere letzten Rechtstipps nach der Thomas Cook Insolvenz sind schon einige Zeit her. Aber wir waren fleißig, weshalb es nun wieder einmal einen Rechtstipp über den aktuellen Stand der Dinge gibt:

Unsere Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland waren nicht erfolgreich. Das ist die schlechte Nachrichten – die gute Nachricht dabei ist aber, dass uns das Gericht letztendlich davon überzeugt hat, dass die ZURICH Pauschalreisenversicherungen doch eigentlich 100% zahlen müsste. Aus diesem Grund haben wir mittlerweile schon viele Klagen gegen die ZURICH eingereicht.

Was sagen die Gerichte? Muss die ZURICH 100% zurückzahlen und nicht nur eine niedrige Quote?

Es gibt bis heute noch keine Urteile in unseren Klagen. Erste Hinweise geben jedoch Anlass zur Hoffnung, in den ersten mündlichen Verhandlungen hat das Amtsgericht Frankfurt einen Hinweis erteilt, dass für beide Seiten gute Argumente sprächen. Erste Urteile gibt es Ende OKtober 2021.

Was können Wir für Sie tun?

Sind Sie auch von der Insolvenz von

  • Thomas Cook Signature
  • Thomas Cook Signature Finest Selection
  • Thomas Cook International (TCI)
  • Neckermann Reisen
  • ÖGER TOURS
  • Bucher Reisen
  • Air Marin

betroffen? Dann kontaktieren Sie uns, am besten über das entsprechende Formular auf unserer Homepage. Ihre erste Anfrage bei unserer Kanzlei ist für Sie immer kostenlos. Wir rechnen gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Einfache Kommunikation mithilfe unserer Online WebAkte

Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps nach der Insolvenz von Thomas Cook & Co. veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Deutsche-Reise-Urteil: Die Deutsche Reise muss alle Reisewerte ausbezahlen – und zwar ohne Reisebuchung!

Das Landgericht Dortmund hilft den Kunden der Deutschen Reise und verurteilt diese zur Auszahlung aller Reisewerte – und zwar unabhängig davon, ob diese “verreist” sind oder nicht. Wir zitieren aus dem Urteil:

“Denn nachdem die Beklagte sich geweigert hat, eine Anrechnung von Reisewerten in Höhe von 2.435 EUR auf eine von der Klägerin bei der Beklagten gebuchte Reise vorzunehmen und damit ihre vertraglichen Kardinalpflichten schuldhaft in erheblicher verletzt hat, war es der Klägerin nicht mehr zuzumuten, eine Reise bei der vertragsbrüchigen Beklagten zu buchen.”

Das Urteil ist rechtskräftig und die Deutsche Reise hat die Reiswerte schon ausbezahlt. Zusätzlich wurde die Deutsche Reise verurteilt die Kosten der Klage vollständig zu bezahlen.

Neue Tricks der Deutschen Reise: Wo ist denn mein Vertragspartner?

Die Deutsche Reise wäre wohl nicht die Deutsche Reise, wenn diese nicht weiterhin versuchen würde, ihren Kunden das Leben schwer zu machen. In den letzten Monaten sind zwei Deutsche Reise-Firmen verschwunden. Die erste Antwort was denn mit den Reisewerten passiert ist war sinngemäß: “Keine Ahnung, wir sind nur das Reisebüro. Den Vertragspartner gibt es nicht mehr“. Witzigerweise wurden die monatlichen Beiträge weiterhin vom Konto brav abgebucht; auf unsere Nachfrage hat die Deutsche Reise gesagt, dass es einen Rechtsnachfogler gibt (also einen neuen Vertragspartner), aber wer das ist wird dem Kunden nicht gesagt.

So geht es aber natürlich nicht: Wir haben die Deutsche Reise auf Auskunft über den neuen Vertragspartner verklagt und die Gerichte geben uns recht: Die Deutsche Reise muss den Namen nennen. Bisher stellt die Deustche Reise sich aber quer und teilt nur den “alten” Vertragspartner mit. Aber mit Hilfe vom Gericht haben wir bereits beantragt gegen die Deutsche Reise ein Zwangsgeld zu verhängen, um so eine vollständige Auskunft zu erreichen.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Deutsche Reise zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über die Deutsche Reise veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Probleme mit LemonSwan – Hohe Kosten trotz Widerruf, teure Vertragsverlängerung und eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten

Ein Großteil der Online-Dating-Portale lockt potentielle Mitglieder durch eine kostenlose Erstregistrierung an, so auch die Dating-Agentur LemonSwan (Geschäftsführer Paul Uhlig und Fred Thielsch, Bernstorffstrasse 120 in 22767 Hamburg).

Fragwürdige Preisstrukturen

Dennoch möchten die meisten Nutzer sicher gleich zu Beginn gerne wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Preise sucht man auf der Homepage von LemonSwan zunächst allerdings vergeblich, in den FAQ findet sich folgender Hinweis:

„Die Kosten für eine Mitgliedschaft bei LemonSwan variieren nach gewählter Laufzeit und Zahlungsweise. Mit etwas Glück schließen Sie Ihren Vertrag im Zuge einer unserer Rabattaktionen ab und profitieren von besonderen Preisvorteilen. Detaillierte Informationen zu unseren Preisen und Vertragsinhalten können Sie nach einer unverbindlichen, kostenlosen Registrierung direkt in Ihrem Profil einsehen.“

Dies wirkt auf uns nicht allzu seriös. Für Alleinerziehende, Studenten und Auszubildende bietet Lemon Swan zumindest zunächst tatsächlich eine komplett kostenlose Nutzung an. Voraussetzung sind die Vorlage (und Akzeptanz) zahlreicher Dokumente, deren Herausgabe man aufgrund des Datenschutzes sehr gut überdenken sollte (z.B. Lohnsteuererklärung). Mitglieder berichten allerdings, dass Sie Ihren Account nach einer Weile ohne zusätzliche Information nur noch eingeschränkt nutzen konnten und Werbung für das kostenpflichtige Premium-Abonnement angezeigt bekamen.

Um an genauere Informationen über die Kosten zu gelangen, muss man zunächst ca. 20 Minuten Zeit investieren, um ein Persönlichkeitsprofil auszufüllen und eine E-Mail Adresse angeben. Die Betreiber spekulieren vermutlich darauf, dass man später die aufgewendete Zeit nicht „verschenken“ möchte und daher eher dazu bereit ist, ein kostenpflichtiges Premium-Abonnement abzuschließen. Ein Fragebogen folgt auf den nächsten und immer wieder stellt sich uns die Frage, ob die Angaben, die abgefragt werden, wirklich für die Partnersuche erforderlich sind oder nicht eher dazu dienen, sie an Drittanbieter weiterzuverkaufen? Das möchten wir natürlich nicht unterstellen, aber diesen Eindruck gewannen wir aufgrund der “Daten-Sammelwut” von LemonSwan.

Zweifelhaftes „Willkommensgeschenk“

Nach der Anmeldung wird schnell offensichtlich, dass man LemonSwan eigentlich nur als Premium-Mitglied wirklich nutzen kann. Umso attraktiver erscheint das „Willkommensgeschenk“, ein Rabatt von 35%. Man hat die Wahl zwischen 6, 12 und 24 Monaten Mitgliedschaft. Doch erneut ist Vorsicht angesagt, denn der Rabatt von 35% bezieht sich nur auf den ersten Monat (bei 12 Monaten) bzw. auf die ersten drei Monate (bei 6 und 24 Monaten)! Ein wichtiger Hinweis, den man durch die deutlich kleinere und hellere Schrift leicht überliest. Durch den angezeigten Countdown wird unterschwellig der Druck erhöht, dass Angebot anzunehmen, bevor es verfällt.

Nach dem Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft, sollte man sich am besten notieren, was man für einen Vertrag abgeschlossen hat und mit welcher Laufzeit, denn im eigenen Profil fanden Nutzer dazu später keine Angaben (zumindest haben wir diese nicht gefunden).

Da man nach der Anmeldung sofort mit der Partnersuche beginnen kann, stellt sich die Frage, wann die von LemonSwan beworbenen „Türsteherinnen“ eigentlich das Profil überprüfen, denn laut Homepage werden die neuen Mitglieder schließlich handverlesen.

Zu hoher Wertersatz bei Widerruf?

Wiederholt beklagten ehemalige Nutzer, dass sie zu Zahlungen von teils mehreren hundert Euro aufgefordert wurden, obwohl sie innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hatten.

LemonSwan argumentiert hier, wie zahlreiche andere Dating-Agenturen auch, damit, dass das Angebot bereits genutzt wurde und Kontakte zustande kamen bzw. ein Persönlichkeitstest erstellt wurde. Bei letzterem handelt es sich aber aus unserer Sicht lediglich um eine Computerauswertung und nicht um ein individuelles Profil. Somit ist dies keine vom Widerruf ausgeschlossene Leistung. Ähnlich wie LemonSwan verfahren beispielsweise auch die Portale Parship und Elitepartner (siehe auch unsere Rechtstipps über Parship/ Elitepartner).

Vermittelte Kontakte stellen demgegenüber eine tatsächlich erbrachte Leistung dar und dafür kann den Dating-Portalen grundsätzlich ein Wertersatz zustehen. Vorausgesetzt allerdings, dass diese den Kunden richtig belehrt haben. Gerichte setzen diesen erfahrungsgemäß allerdings weit niedriger an, als LemonSwan, Parship, etc. selbst.

Als ebenfalls sehr fragwürdig empfinden wir, dass eine Löschung/ Kündigung des eigenen Accounts nur unter Angabe eines „Servicepassworts“ möglich ist, welches man direkt nach der Registrierung erhält und welches viele Nutzer nicht gespeichert haben.

Um den Druck auf die Mitglieder zu erhöhen, arbeitet LemonSwan, wie viele andere Online-Singlebörsen, mit Inkassounternehmen zusammen, sodass man schnell Schreiben von diesen erhält, sollte man den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen.

Eingeschränkte Nutzung nach Kündigung

Ein Mandant berichtete uns, dass seine Nutzungsmöglichkeiten nach einer erfolgten Kündigung deutlich eingeschränkt wurden, obwohl seine Mitgliedschaft laut Vertrag noch mehrere Monate läuft. So ein Vorgehen ist nicht rechtsgemäß und ermöglicht unserer Ansicht nach eine weitere sofortige Kündigung, so dass man ab sofort keine Beiträge mehr bezahlen muss.

Was können wir für Sie tun?

Sie sollen trotz Widerruf eine unangemessen hohe Summe zahlen, Ihre Kündigung wurde nicht akzeptiert oder Ihre Mitgliedschaft wurde ungewollt (und zu einem höheren Preis) verlängert? Wir können Sie unterstützen, wenn Sie zum Beispiel sich nicht selbst um den Schriftverkehr mit LemonSwan kümmern möchten, oder wie viele andere Mitglieder frustriert sind, da der Support nicht auf Ihre Anfragen reagiert.

Eine Erstanfrage bei unserer Kanzlei ist für Sie immer kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen. Auch ein Antrag auf Beratungshilfe (oder Prozesskostenhilfe) ist möglich, sollten Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sprechen Sie dies einfach in Ihrer Erstanfrage an.

Einfache Kommunikation mithilfe unserer Online WebAkte

Mithilfe unserer eigenen digitalen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort folglich keine Rolle. Zudem läuft unserer Kommunikation mit Ihnen überwiegend digital ab, Briefe erhalten Sie nur, wenn sie dies ausdrücklich wünschen.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Klagen: Unwirksame automatische Vertragsverlängerung bei Parship / Elitepartner

Immer wieder wenden sich Mandanten an uns, da Sie erst nach einer Abbuchung von Ihrem Konto bzw. der Zusendung einer Rechnung darauf aufmerksam wurden, dass sich eine ihrer Mitgliedschaften/ein Abonnement automatisch verlängert hat, ohne dass Sie dies beabsichtigt hatten. Wurde man über diesen Automatismus vorab ausreichend informiert, ist die Verlängerung an sich auch rechtskräftig, bis auf eine Ausnahme: Verträge mit Dating-Portalen können laut Urteil des Bundesgerichtshofs jederzeit gekündigt werden.

Erfolgreiche Klagen gegen Parship

Seit vielen Jahren vertreten wir zahlreiche Mandanten gegen das online Dating-Portal Parship. In letzter Zeit geht es dabei vermehrt um ungewollte Vertragsverlängerungen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, weil ehemalige Parship-Kunden die Vertragsverlängerung nicht akzeptieren, lässt sich Parship (bzw. richtigerweise die Firma PE Digital) meist durch

  • Rechtsanwältin Dr. Stefanie Wegener aus Hamburg oder auch
  • Rechtsanwalt Alexander Pixa aus Regensburg

und im Mahnverfahren (Mahnbescheid) durch die

  • Debitor-Inkasso GmbH aus Bad Schwartau

vertreten.

Nach unserer Antwort auf die Klage von Parship, wurde die Klage entweder auf Kosten von Parship zurückgenommen, oder wir haben uns auf einen niedrigeren Betrag geeinigt oder es kam zu einem Gerichtsurteil. Bisher waren diese fast immer im Sinne unserer Mandanten. Wir können aber natürlich nicht garantieren, dass ein Urteil für unsere Mandanten zufriedenstellend ausfällt, da letztendlich immer der zuständige Richter entscheidet.

Auch Ihr Vertrag wurde unbeabsichtigt verlängert bzw. Sie wollen Ihren Vertrag mit Parship kündigen?

Wenn Ihnen bereits eine Klage zugestellt wurde, können wir uns in Ihrem Namen entweder gegen diese wehren oder wir verhandeln mit der Gegenseite und einigen uns auf einen niedrigeren Betrag. Welche Lösung für Sie in Frage kommt, besprechen wir dann individuell mit Ihnen, nachdem wir die jeweiligen Umstände geprüft haben.

Wer trägt die Kosten des Verfahrens?

Auf unserer Homepage finden Sie einen Fragebogen zu Parship/ Elitepartner zum Download oder Online-Ausfüllen, eine Erstanfrage ist dabei für Sie immer kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen. Auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ist möglich, sollten Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sprechen Sie dies am besten einfach in Ihrer Erstanfrage an.

Mithilfe unserer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt für uns keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Parship/ Elitepartner – Vorsicht vor ungewollter Vertragsverlängerung

Viele Nutzer melden sich bei Elitepartner oder Parship für eine 6-monatige Mitgliedschaft an, obwohl diese teurer ist, als eine Mitgliedschaft für 12 Monate. Doch man hofft natürlich, dass die Zeit der Partnersuche begrenzt ist und möchte daher auch die Dauer der Mitgliedschaft möglichst kurz halten.

Den meisten ist dabei jedoch nicht klar, dass sich ihre Mitgliedschaft in einem der Portale der Betreiberfirma PE Digital GmbH automatisch um dieselbe Laufzeit verlängert, sollten sie nicht fristgerecht kündigen. Häufig geschieht dies sogar zu höheren Monatskosten, als man zuvor gezahlt hat.

Ungewollte Verlängerung der Vertrags – was nun?

Laut aktuellen Gerichtsentscheidungen handelt es sich bei Verträgen mit Partnerbörsen um sogenannte „Verträge höherer Art“ und für diese gilt ein gesondertes Kündigungsrecht. Häufig ist eine Beendigung des Vertrags zu jedem Zeitpunkt möglich, auch während der Erstlaufzeit.

Sollten Sie von einer ungewollten Vertragsverlängerung betroffen sein, können Sie nach der derzeitigen Rechtsprechung Ihr Geld zurück fordern, bzw. müssen gar nicht erst bezahlen.

Keine Kündigung per E-Mail?

Trotz eines gegenteiligen Urteils des Bundesgerichtshofs wurden früher Kündigungen per Email nicht akzeptiert. Mittlerweile werden Kündigungen per E-Mail aber akzeptiert, aber es kann deswegen immer noch zu Problemen und ungewollten Vertragsverlängerungen kommen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Zunächst einmal sollten Sie Parship/ Elitepartner zur Rückzahlung Ihres Geldes bzw. den Verzicht auf die Forderung schriftlich einfordern und dabei eine Frist von z.B. zehn Tagen setzen. Auch wenn dies vermutlich leider noch nicht dazu führt, dass Sie ihr Geld zurückerhalten, können wir so Parship/ Elitepartner nachträglich unsere Anwaltskosten “in Rechnung stellen”. Sie sollten das Geld möglichst nicht selbst einfach zurückbuchen, da dies häufig zu Komplikationen führt. Vor allem nicht, wenn Sie mit PayPal bezahlt haben.

Falls Sie bei der Formulierung der Forderung Hilfe benötigen oder auch im Anschluss daran, können Sie uns gerne kontaktieren. Sie erhalten zunächst Tipps für das weitere Vorgehen, bei einer Erstanfrage entstehen für sie dabei keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen. Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt