fa-24.com (Firmenauskunft24): Abzocke am Telefon mit Rechnung über 3.570€.

Immer wieder berichten wir in Rechtstipps über Abofallen in Folge von sogenannten Cold Cals („Kaltanrufen“, Anrufen aus dem “nichts”). In letzter Zeit scheint die “Firmenauskunft24“ (www.fa-24.com) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH sehr aktiv zu sein.

fa-24.com: Scheinbar kostenlose Werbung wird zur Kostenfalle

Firmenauskunft24 wirbt auf der Homepage, dass ihre Kunden „in kosteneffiziente Werbung investiert haben und auf diese Weise neue Absatzmärkte erschlossen werden können“. Weiter heißt es:

  • Die „Erstellung des Eintrags und Änderungen im Firmenprofil sind kostenlos“ und
  • „Suchmaschinenoptimierer und Programmierer arbeiten täglich daran, dass Firmenprofil im Firmenverzeichnis bestmöglich in den Suchmaschinen sichtbar zu machen, so dass Unternehmern eine wirklich kosteneffektive Werbung gegeben ist“.

Allerdings findet sich auch der folgende Hinweis: „Die *Eintragung im regionalen Firmenverzeichnis auf Firmenauskunft24 ist nicht *kostenlos“ Ob die * bewusst verwirren sollen, sei dahingestellt, fakt ist, dass sich viele Kunden hier sicherlich täuschen lassen und von einem kostenlosen Angebot ausgehen. Denn man muss genau lesen, um zu verstehen, dass zwar die Erstellung des Eintrags und spätere Änderungen, nicht aber die Eintragung kostenlos sind.

Die Anrufer locken mit einer „Suchmaschinenoptimierung“ und/oder einem „Branchenbucheintrag“ in ein Onlineregister. Häufig wird auch der Anschein erweckt, es handle sich lediglich um die Aktualisierung eines bestehenden Eintrags. Unsere Mandanten hatten teils den Eindruck, dass sich die Mitarbeiter ihnen gegenüber als Mitarbeiter der „Gelben Seiten“ oder eines Partners von „Google“ präsentierten.

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH hat ihren Sitz seit kurzen in Kranenburg (Im Hammereisen 27b, 47559 Kranenburg), zuvor war sie in Emmerich am Rhein (An der Schleuse 8, 46446 Emmerich am Rhein) ansässig. Geschäftsführer ist aktuell Christian Reining. Über die ehemaligen Geschäftsführer Detlef Werner Ukat und Alexander Peters haben wir in früheren Rechtstipps bereits berichtet. Vor allem letzterer stand bereits zahlreichen ähnlichen Unternehmen vor.

Folgende sind uns bekannt:

  • Business Service Media GmbH (DBVZ)  2018 Umfirmierung in die Firmenauskunft P.U.R. GmbH
  • Ceotecc (allgemeine-seoauskunft.com)
  • deal UP (clever-gefunden.com)
  • dvvg digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH
  • Peters Online Verlag GmbH (abvz.de)
  • SEO Medien GmbH

Wenige Tage nach dem Anruf (häufig erfolgen zwei Anrufe), erhielten unsere Mandanten meist eine Rechnung und eine Auftragsbestätigung. Uns liegt beispielsweise eine Rechnung über 3.570,00 € vor. Als Vertragsgegenstand wird ein 3 Jahresvertrag für einen Firmen-Werbe-Eintrag auf www.fa-24.com angegeben. Eine beachtliche Summe für einen unserer Ansicht nach wertlosen Eintrag in ein digitales Branchenverzeichnis. Im genannten Fall wurde der Text auf www.fa-24.com der Homepage unseres Mandanten entnommen, hier wurde folglich am Text nichts „optimiert“.

Die horrende Summe von 3.570,00 € wird als „Sonderangebot“ angegeben, der reguläre Betrag wären 5.694,00 €. Häufig sind sich die „Kunden“ derartiger online Branchenbücher gar nicht bewusst, dass sie angeblich bereits einen Vertrag abgeschlossen haben.

In den AGB von Firmenauskunft24 erfährt man hierzu das Folgende:
„(2.1) Ein kostenpflichtiger Eintrag (Basiseintrag) in das Firmenverzeichnis www.fa-24.com kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine (m/r) Mitarbeiter(in) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt entweder durch denselben Vertriebsmitarbeiter/derselben Vertriebsmitarbeiterin im selben Telefonat oder durch einen(r) Vertriebsassistent(in) in einem weiteren Telefonat und dient der Dokumentation und Kontrolle der Vertragsinhalte“
Wird die Rechnung nicht beglichen, so erhält man eine Zahlungserinnerung (inkl. 5 € Mahngebühr). Diese weist darauf hin, dass ein erneutes Versäumen der Zahlung rechtliche Schritte und Mehrkosten mit sich bringt. Die nächste Post kommt dann vom Inkassounternehmen ETI Experts GmbH aus Köln und enthält den Hinweis, dass eine weitere Zahlungsverweigerung eine Meldung an die Schufa mit sich bringt.
Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl Sie gar keinen Branchenbucheintrag /keine Suchmaschinenoptimierung wollten? Das empfehlen wir:
Wir raten Ihnen die Forderung zurückzuweisen und die Rechnung nicht zu begleichen. Kündigen Sie und erklären sie vorsorglich die Anfechtung wegen Täuschung und den Widerruf. Versenden Sie das Schreiben möglichst so, dass Sie die Zustellung nachweisen können (z. B. per Einschreiben, Fax aber auch zusätzlich per E-Mail). Bewahren Sie diesen Nachweis mindestens drei Jahre auf. Die „Firmenauskunft P.U.R. GmbH“ wird sich dadurch aber vermutlich nicht davon abhalten lassen, auf einer Zahlung zu beharren.
Automatische Vertragsverlängerung

Wichtig zu wissen ist zudem, dass sich der Vertrag laut AGB automatisch verlängert:

„(10.5) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis ohne die anfänglich gewährten Rabatt/e, falls er nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf des Vertrages in Textform gekündigt wird.
(10.6) Die zu dem Basiseintrag dazu gebuchten Online-Optionen bleiben bei der Verlängerung des Vertrages Vertragsbestandteil und werden dann weiterberechnet, sofern der Kunde sie nicht -was möglich ist- einzeln kündigt (Teilkündigung).“

Wenn Sie also die Rechnung akzeptieren und zahlen, laufen Sie Gefahr, danach noch weitere Rechnungen zu erhalten.

Wir helfen Ihnen gerne

Wir haben jahrelange Erfahrung mit derartigen Abofallen nach Trickanrufen und irreführenden Formularen. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen schreiben Sie uns einfach. Sie erhalten im Anschluss zunächst weitere Tipps von uns, bei einer Erstanfrage entstehen für sie keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.

Mithilfe einer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt also keine Rolle.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Branchenheld.de – Vorsicht Abofalle: unfreiwilliger Vertrag im Online-Register

Eine seit langem beliebte Masche sind eigentlich nicht erlaubte Werbeanrufe (Cold Calls) bei, Unternehmen, Vereinen und Selbständigen. Häufig beziehen sich diese auf Einträge in digitalen Telefonbüchern oder Gewerberegistern.

Unternehmen erhalten scheinbar per Anruf von dem Online-Gewerberegister „Branchenheld.de“ die Information, dass ein bestehender und bisher kostenloser Vertrag kostenpflichtig geworden sei. Es soll wohl der Anschein erweckt werden, dass man mit „Branchenheld“ bereits einen Vertrag hat. Manchmal sollen die Anrufer sich auch als Mitarbeiter von Google ausgegeben haben.

Kurz darauf erfolgt meist ein zweiter Anruf, um die Daten zu prüfen. Das Telefonat wird dann aufgezeichnet und durch geschicktes Fragen versucht, „Beweise“ für eine tatsächliche Zustimmung zu den Vertragsbestimmungen zu sammeln.

Auf der Website brachenheld.de findet man tatsächlich ein digitales Gewerberegister, aber mit relativ wenig Einträgen. Auf der Hoempage werden verschiedene Pakte mit einer Laufzeit von 6, 12 oder 36 Monaten angeboten. Ein Vertrag über 12 Monate kostet 349 € und 36 Monate 698€ netto.

Teure Rechnung von branchenheld.de

Hat man nun unabsichtlich der Mitgliedschaft auf branchenheld.de zugestimmt, erhält man schon bald die erste Rechnung, z.B. über 711,62 € brutto für 36 Monate. Wenn man sich nun denkt “na gut, dass zahle ich das halt und bin den Ärger los”, ist die Angelegenheit aber wohl nicht endgültig erledigt: Denn der Vertrag bei der “Fahl, Meihöfer & Neu GbR” verlängert sich automatisch, da man ein Abo für branchenheld.de abgeschlossen haben soll.

Des Weiteren erhalten Mandanten, die Rechnungen nach Telefonwerbungen beglichen haben, laut eigenen Aussagen häufig vermehrt Telefonanrufe. Es wirkt so, als würden die Daten zahlungswilliger „Kunden“ weitergegeben.

Leisten Sie keine Zahlungen

Wir empfehlen Ihnen nicht zu bezahlen. Die Gegenseite muss erst einmal beweisen, dass Sie einen Vertrag geschlossen habem. Sie sollten die Schreiben jedoch auch nicht ignorieren, sondern den Rechnungen oder Mahnungen widersprechen: Erklären Sie die Anfechtung, die Kündigung und auch den Widerruf des Vertrages.

Wie können wir Ihnen helfen?

Falls Sie selbst nicht mit den Betreiberfirmen in Kontakt treten können oder möchten, bzw. weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an uns. Bei einer Erstanfrage entstehen für Sie dabei keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.
Mithilfe unserer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt