Thomas Cook Insolvenz: Das sagen die Gerichte. Klagen gegen ZURICH Versicherung laufen

Unsere letzten Rechtstipps nach der Thomas Cook Insolvenz sind schon einige Zeit her. Aber wir waren fleißig, weshalb es nun wieder einmal einen Rechtstipp über den aktuellen Stand der Dinge gibt:

Unsere Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland waren nicht erfolgreich. Das ist die schlechte Nachrichten – die gute Nachricht dabei ist aber, dass uns das Gericht letztendlich davon überzeugt hat, dass die ZURICH Pauschalreisenversicherungen doch eigentlich 100% zahlen müsste. Aus diesem Grund haben wir mittlerweile schon viele Klagen gegen die ZURICH eingereicht.

Was sagen die Gerichte? Muss die ZURICH 100% zurückzahlen und nicht nur eine niedrige Quote?

Es gibt bis heute noch keine Urteile in unseren Klagen. Erste Hinweise geben jedoch Anlass zur Hoffnung, in den ersten mündlichen Verhandlungen hat das Amtsgericht Frankfurt einen Hinweis erteilt, dass für beide Seiten gute Argumente sprächen. Erste Urteile gibt es Ende OKtober 2021.

Was können Wir für Sie tun?

Sind Sie auch von der Insolvenz von

  • Thomas Cook Signature
  • Thomas Cook Signature Finest Selection
  • Thomas Cook International (TCI)
  • Neckermann Reisen
  • ÖGER TOURS
  • Bucher Reisen
  • Air Marin

betroffen? Dann kontaktieren Sie uns, am besten über das entsprechende Formular auf unserer Homepage. Ihre erste Anfrage bei unserer Kanzlei ist für Sie immer kostenlos. Wir rechnen gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Einfache Kommunikation mithilfe unserer Online WebAkte

Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps nach der Insolvenz von Thomas Cook & Co. veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Thomas Cook Pleite: Ein Fall für die Staatshaftung! Das Geld der Versicherung reicht nicht für alle

Es gibt leider keine guten Neuigkeiten nach der Insolvenz von Thomas Cook und den Tochtergesellschaften Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature: Die Zahlungen der Zurich Versicherung sind auf insgesamt 110 Mio. Euro begrenzt – und das Geld reicht definitiv nicht für alle. Das hat nun der Abwickler der Zurich – die KAERA AG – in einem aktuellen Schreiben auch bestätigt. Wir erwarten, dass die Kunden alle nur einen geringen Bruchteil ihrer Forderung zurück erhalten.

Deutschland verstößt gegen die Pauschalreisen-Richtlinie der EU!

Die Beschränkung der Versicherungssumme auf 110 Mio. Euro besteht in dieser Höhe etwa seit Mitte der 90er (!) Jahre in Deutschland. Damals gab es eine Haftung von 200 Mio DM (= ca. 100 Mio €) und wurde seitdem somit nicht wesentlich erhöht, obwohl das deutsche Gesetz (§651r BGB) erst letztes Jahr geändert wurde. Der Gesetzgeber hat diese niedrige Begrenzung trotz vieler Kritiken beibehalten. Und das obwohl die “Pauschalreisen-Richtlinie” der EU folgendes fordert:

“Die Sicherheit […] muss wirksam sein und die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Kosten abdecken. Sie muss die Beträge der Zahlungen abdecken, die von Reisenden oder in ihrem Namen in Bezug auf Pauschalreisen geleistet wurden, unter Berücksichtigung der Dauer des Zeitraums zwischen den Anzahlungen und endgültigen Zahlungen und der Beendigung der Pauschalreisen sowie der geschätzten Kosten einer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz des Veranstalters.”

Die deutsche Beschränkung der Summe auf pauschal 110 Mio Euro bietet diese Sicherheit nicht. Wir sind daher der Meinung, dass der Gesetzgeber gegen die EU-Richtlinie verstößt. Und aus diesem Grund ist dies ein Fall für die Staatshaftung.

Wie können wir Ihnen helfen?

Schreiben Sie uns einfach Ihr Problem; gerne prüfen wir für Sie, ob eine Klage gegen Deutschland Sinn macht. Bei einer Erstanfrage entstehen für sie keinerlei Kosten. Mithilfe einer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt also keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps nach der Insolvenz von Thomas Cook & Co. veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt