Deutsche Reise: Versand von “Orderschecks” statt Auszahlung von Reisewerten

Die Deutsche Reise sucht wohl immer wieder neue Wege, die Auszahlungen von fälligen Reisewerten zu verzögern:

Zuerst wurden die Kunden telefonisch vertröstet, dass eine Auszahlung erfolgt, sobald die “Anrechnungsbedingungen” erfüllt sind. Also erst, wenn die Deutsche Reise die Provision vom jeweiligen Reiseanbieter erhalten hat. Danach hat die Deutsche Reise oft eine schriftliche Gutschrift erteilt und eine Zahlung angekündigt. Auch mehrere Wochen danach erfolgte keine Auszahlung. Wenn man telefoniosch nachhakt wird man immer weiter vertröstet: Die Buchhaltung sei Schuld und die Auszahlung erfolge ganz sicher zum nächsten monatlichen Auszahlungstermin.

Der “Orderscheck” kann nicht bei der Bank engelöst werden

Heute haben Mandanten nun einen so genannten “Orderscheck” erhalten: Kunden werden hier aufgefordert diesen “Orderscheck” zu unterschreiben und zurückzusenden, damit eine “schnelle Auskehrung der Reisewerte erfolgen kann“. Betrachtet man die Rückseite des “Orderschecks” genauer, sieht man, dass standardmäßig die Option für die Verwendung des Guthabens “Gutschrift Darlehen mit Verzinsung” angekreuzt ist. Als Alternative wird eine Gutschrift auf das Girokonto oder eine andere Bankverbindung angeboten.

Wir empfehlen allen Betroffenen diesen “Orderscheck” zu ignorieren und nicht zurückzusenden. Der Deutschen Reise ist ihre Bankverbindung in der Regel aufgrund früherer Auszahlungen bekannt und somit auch ohne weiteres in der Lage eine Auszahlung vorzunehmen.

Unterschreiben Sie nicht den “Orderscheck”

Userer Ansicht nach versucht die Deutsche Reise von ihren Kunden eine schriftliche Bestätigung zu erhalten, dass diese doch keine Auszahlung des Guthabens wünschen, sondern der Deutschen Reise stattdessen ein “Darlehen mit Verzinsung” gewähren. Details zu Zweck und Verzinsung des Darlehens finden sich jedoch nirgends. Letztendlich ist dies wohl alles nur ein weiterer Versuch die Auszahlungen weiter zu verzögern.

Falls Sie diesen “Orderscheck” bereits zurückgeschickt haben sollten, empfiehlt es sich diesen “Orderscheck” zu widerrufen bzw. anzufechten. Und zwar so, dass Sie einen Nachweis besitzen. Benötigen Sie Unterstützung gegen die Deutsche Reise? Haben Sie keine Lust sich weiter vertrösten zu lassen?

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Deutsche Reise zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über die Deutsche Reise veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt