Thomas Cook Pleite: Ein Fall für die Staatshaftung! Das Geld der Versicherung reicht nicht für alle

Es gibt leider keine guten Neuigkeiten nach der Insolvenz von Thomas Cook und den Tochtergesellschaften Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature: Die Zahlungen der Zurich Versicherung sind auf insgesamt 110 Mio. Euro begrenzt – und das Geld reicht definitiv nicht für alle. Das hat nun der Abwickler der Zurich – die KAERA AG – in einem aktuellen Schreiben auch bestätigt. Wir erwarten, dass die Kunden alle nur einen geringen Bruchteil ihrer Forderung zurück erhalten.

Deutschland verstößt gegen die Pauschalreisen-Richtlinie der EU!

Die Beschränkung der Versicherungssumme auf 110 Mio. Euro besteht in dieser Höhe etwa seit Mitte der 90er (!) Jahre in Deutschland. Damals gab es eine Haftung von 200 Mio DM (= ca. 100 Mio €) und wurde seitdem somit nicht wesentlich erhöht, obwohl das deutsche Gesetz (§651r BGB) erst letztes Jahr geändert wurde. Der Gesetzgeber hat diese niedrige Begrenzung trotz vieler Kritiken beibehalten. Und das obwohl die “Pauschalreisen-Richtlinie” der EU folgendes fordert:

“Die Sicherheit […] muss wirksam sein und die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Kosten abdecken. Sie muss die Beträge der Zahlungen abdecken, die von Reisenden oder in ihrem Namen in Bezug auf Pauschalreisen geleistet wurden, unter Berücksichtigung der Dauer des Zeitraums zwischen den Anzahlungen und endgültigen Zahlungen und der Beendigung der Pauschalreisen sowie der geschätzten Kosten einer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz des Veranstalters.”

Die deutsche Beschränkung der Summe auf pauschal 110 Mio Euro bietet diese Sicherheit nicht. Wir sind daher der Meinung, dass der Gesetzgeber gegen die EU-Richtlinie verstößt. Und aus diesem Grund ist dies ein Fall für die Staatshaftung.

Wie können wir Ihnen helfen?

Schreiben Sie uns einfach Ihr Problem; gerne prüfen wir für Sie, ob eine Klage gegen Deutschland Sinn macht. Bei einer Erstanfrage entstehen für sie keinerlei Kosten. Mithilfe einer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt also keine Rolle.

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps nach der Insolvenz von Thomas Cook & Co. veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt