Thomas Cook Insolvenz: Das sagen die Gerichte. Klagen gegen ZURICH Versicherung laufen

Unsere letzten Rechtstipps nach der Thomas Cook Insolvenz sind schon einige Zeit her. Aber wir waren fleißig, weshalb es nun wieder einmal einen Rechtstipp über den aktuellen Stand der Dinge gibt:

Unsere Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland waren nicht erfolgreich. Das ist die schlechte Nachrichten – die gute Nachricht dabei ist aber, dass uns das Gericht letztendlich davon überzeugt hat, dass die ZURICH Pauschalreisenversicherungen doch eigentlich 100% zahlen müsste. Aus diesem Grund haben wir mittlerweile schon viele Klagen gegen die ZURICH eingereicht.

Was sagen die Gerichte? Muss die ZURICH 100% zurückzahlen und nicht nur eine niedrige Quote?

Es gibt bis heute noch keine Urteile in unseren Klagen. Erste Hinweise geben jedoch Anlass zur Hoffnung, in den ersten mündlichen Verhandlungen hat das Amtsgericht Frankfurt einen Hinweis erteilt, dass für beide Seiten gute Argumente sprächen. Erste Urteile gibt es Ende OKtober 2021.

Was können Wir für Sie tun?

Sind Sie auch von der Insolvenz von

  • Thomas Cook Signature
  • Thomas Cook Signature Finest Selection
  • Thomas Cook International (TCI)
  • Neckermann Reisen
  • ÖGER TOURS
  • Bucher Reisen
  • Air Marin

betroffen? Dann kontaktieren Sie uns, am besten über das entsprechende Formular auf unserer Homepage. Ihre erste Anfrage bei unserer Kanzlei ist für Sie immer kostenlos. Wir rechnen gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Einfache Kommunikation mithilfe unserer Online WebAkte

Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps nach der Insolvenz von Thomas Cook & Co. veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Nach Thomas Cook-Insolvenz: Was passiert mit Condor, Neckermann, Bucher Reisen und Öger Tours?

Wie man der Presse entnehmen konnte, sind die Bemühungen, den britischen Touristikkonzern Thomas Cook zu retten, gescheitert. Nach eigenen Angaben des Konzerns sei am Morgen des 23.09.2019 für die Thomas Cook Group plc auch bereits ein Insolvenzantrag gestellt worden.

Zur Thomas Cook Group plc gehören auch Tochtergesellschaften, wie z.B.

  • Condor,
  • Neckermann Reisen,
  • Bucher Last Minute,
  • Öger Tours,
  • Air Marin und
  • Thomas Cook Signature.

Der Verkauf von Reisen wurde nach weiteren Angaben bereits gestoppt, da nicht garantiert werden könne, dass gebuchte Reisen mit Abreisedatum ab dem 23.09.2019 stattfinden. Die Thomas Cook GmbH lotet nach eigenen Angaben „noch letzte Optionen aus“ heißt es weiter. Sollten diese scheitern, sehe sich auch die Thomas Cook GmbH nach eigenen Angaben gezwungen, auch für die Thomas Cook GmbH und weitere Gesellschaften Insolvenz zu beantragen.

Haben Sie einen Flug mit Thomas Cook oder ein Tochterunternehmen (z.B. Condor) gebucht, welcher nun „gecancelt“ wurde?

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten zu lassen oder aber sich umbuchen zu lassen und einen anderen Flug zu nehmen.
Hat Thomas Cook Sie erst 14 Tage oder noch kürzer vor dem Abflugtermin über die Annullierung informiert haben Sie möglicherweise zusätzlich einen Anspruch auf eine Ausgleichzahlung in Höhe von EUR 125,00 bis zu EUR 600,00.

Sollte über das Vermögen der Thomas Cook Group plc tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssten Ihre Ansprüche zudem im Insolvenzverfahren angemeldet werden.

Haben Sie eine Pauschalreise über Thomas Cook oder eine Tochterfirma (z.B. Neckermann Reisen oder Öger Tours) gebucht?

Bei einer Pauschalreise ist Vertragspartner in der Regel nicht die Fluggesellschaft, sondern der Reiseveranstalter. Wird ihr Flug gestrichen, muss der Veranstalter daher eine andere Transportmöglichkeit finden. Fällt der Urlaub komplett aus, haben Sie ggf. einen Anspruch auf Rückerstattung und gegebenenfalls Schadensersatz wegen „entgangener Urlaubsfreuden“ oder aber einen Anspruch auf eine gleichwertige Reise ohne Mehrpreis.

Darüber hinaus müssen Veranstalter von Pauschalreisen ihren Kunden zum Nachweis einer Versicherung einen Sicherungsschein übergeben. Diese Versicherung schützt, wenn der Veranstalter insolvent werden sollte, dass die Reise entweder wie geplant stattfindet oder aber Kunden ihr Geld zurückerhalten. Die Insolvenz der der Thomas Cook Group plc sowie die drohende Insolvenz der Thomas Cook GmbH und deren Tochtergesellschaften würde in diesem Fall daher gar keine Rolle spielen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie einen (evtl. bereits gestrichenen) Flug mit Thomas Cook oder aber eine Pauschalreise über Thomas Cook oder einer Tochtergesellschaft gebucht haben und auf Nummer sicher gehen wollen schreiben Sie uns einfach. Bei einer Erstanfrage entstehen für sie keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen. Mithilfe einer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt also keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps nach der Insolvenz von Thomas Cook & Co. veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

DEUTSCHE REISE Verwaltungs GmbH ist insolvent! Ihre Reisewerte sind (noch) nicht verloren.

Die Deutsche Reise Verwaltungs GmbH wird wohl jeder Deutsche Reise Kunde kennen, da diese jahrelang die Saldoübersichten per Post verschickt hat. Außerdem war diese Firma der Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Reisewerte.

Im Juni 2018 wurde nun gegen die Deutsche Reise Verwaltungs GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet:

DEUTSCHE REISE Verwaltungs GmbH, Dortmund, Königswall 38-40, 44137 Dortmund. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 27/18) vom 25.06.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst (Amtsgericht Dortmund, HRB 25518)

Die Reisewerte sind aber noch nicht verloren!

Nach unseren Informationen hat die DEUTSCHE REISE Verwaltungs GmbH nämlich keine Reiseclub-Verträge selbst angeboten, sondern nur im Namen anderer Deutsche Reise Firmen gehandelt. Das bedeutet, dass wohl kein Kunde der Deutschen Reise einen Vertrag mit der nun insolventen Deutsche Reise Firma gehabt haben dürfte. Deshalb hat die Insolvenz für die meisten Kunden keine Auswirkungen auf die noch vorhandenen Reisewerte. Aber wer kann sagen, was in Zukunft passiert?

Was passiert, wenn die “richtige” Deutsche Reise insolvent wird?

In diesem Fall dürften Ihre Reisewerte bzw. Ihr gezahltes Geld wohl zum Großteil verloren sein. Man müsste dann die Zahlungen im Insolvenzverfahren anmelden. Erfahrungsgemäß bekommt man nur einen geringen Bruchteil nach vielen Jahren zurück. Wir empfehlen daher die Reisewerte entweder möglichst schnell zu verreisen – oder falls das nicht mehr wie früher gehen sollte (Stichwort: Vorkasse, keine Reisen für Dritte, nur noch 20% Anrechnung) auf Auszahlung klagen.

Unsere Kanzlei hat seit über 5 Jahren Erfahrung mit der Deutschen Reise. Falls Sie auch noch Reisewerte bei der Deutschen Reise liegen haben sollten, schreiben Sie uns völlig unverbindlich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Deutsche Reise zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über die Deutsche Reise veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt