Geld vom Staat nach Insolvenz von Neckermann/ Bucher/ Thomas Cook? Absage aller Reisen für 2020

Bereits in mehreren Rechtstipps haben wir über die Folgen der Insolvenz des Reiseanbieters Thomas Cook berichtet und Tipps für Ihr weiteres Vorgehen als Betroffene veröffentlicht.
Nun hat Thomas Cook erwartungsgemäß erklärt, dass auch alle für das Jahr 2020 geplanten Reisen nicht durchgeführt werden können, auch wenn diese durch den Kunden bereits teilweise oder vollständig gezahlt wurden. Dies gilt für alle bei einem der folgenden Reiseveranstalter gebuchten Urlaube:

  • Thomas Cook Signature
  • Thomas Cook Signature Finest Selection
  • Thomas Cook International (TCI)
  • Neckermann Reisen
  • ÖGER TOURS
  • Bucher Reisen
  • Air Marin

Zudem hat Thomas Cook klargestellt, dass eine Durchführung der gebuchten Urlaube nicht gewährleistet werden kann – auch wenn es bereits konkrete Übernahmeangebote für die Unternehmen Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gibt. Betroffene Kunden, die einen Sicherungsschein besitzen, können Ihre Ansprüche nach wie vor bei der Zurich Insurance plc (bzw. der KAERA AG) geltend machen. Wie hoch die anteilige Rückerstattung sein wird, wird im Dezember veröffentlicht.

Was können Wir für Sie tun?

Sie sind auch der Meinung, dass Deutschland seine Bürger in diesem Fall durch eine Staatshaftung unterstützen sollte (siehe unsere früheren Rechtstipps)? Dann kontaktieren Sie uns, am besten über das entsprechende Formular auf unserer Homepage.

Ihre erste Anfrage bei unserer Kanzlei ist für Sie immer kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen. Zudem ist ein Antrag auf Beratungshilfe (oder Prozesskostenhilfe) möglich, sollten Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sprechen Sie dies einfach in Ihrer Anfrage an.

Einfache Kommunikation mithilfe unserer Online WebAkte

Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps nach der Insolvenz von Thomas Cook & Co. veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

myprodukttester.com – Abofalle statt Produktproben

Bereits in früheren Rechtstipps haben wir über die Seite Probenheld.de geschrieben. Zahlreiche Mandanten berichteten über eine ungewollte Mitgliedschaft bei dem Dating-Portal „Seitensprung.tv“ und Rechnungen für Kreditkarten der Firma Veripay BV oder Potenzmittel, nachdem Sie sich auf der Seite probenheld.de für den Empfang von kostenlosen Produktproben registriert hatten.
Nach probenheld.tv scheint myprodukttester.com das neueste Portal der Betreiber von probenheld.de zu sein. Das im Impressum angegebene Unternehmen wechselte, zuletzt war es die „Premium Marketing Solutions (PREMASOL) S.A.“ mit Sitz auf Mallorca. Aktuell (19.09.2019) ist allerdings auch die Domain myprodukttester.com nicht mehr erreichbar.

Rechnungen nach Registrierung für gratis Produktproben

Unserer Mandanten geben an, dass sie nach der Registrierung plötzlich Zahlungsaufforderungen ihnen bis dato unbekannter Unternehmen bekamen, häufig kamen diese von einem Inkassounternehmen Euro Collect.

Zudem wurde man nach der Registrierung auf die Seite platinum-partner.de der Veripay B.V. mit Sitz in den Niederlanden weitergeleitet. Auf der Homepage sollen sich Betreiber von Webseiten für ein Partnerprogramm anmelden. Nach der Registrierung soll man Werbung für verschiedene Produkte, vor allem Kreditkarten wie „FirstGold“ oder „Sofort.Credit“ oder das Diät-Produkt „Reduxan“, machen. Versprochen wird eine Provision, die auch anonym ausgezahlt werden kann. Irritierend ist, dass die Platinum-Partner.de kein rechtlich notwendiges Impressum zu haben scheint.

Leisten Sie keine Zahlungen

Wir empfehlen Ihnen nicht zu bezahlen, da die Unternehmen zunächst einmal beweisen müssen, dass ein rechtskräftiger Vertrag zustande kam. Sie sollten die Schreiben jedoch nicht einfach ignorieren, sondern den Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen widersprechen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Falls Sie nicht selbst mit den Betreiberfirmen Kontakt aufnehmen können oder möchten, kontaktieren Sie uns. Bei einer Erstanfrage entstehen für Sie dabei keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.

Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage.

Hier finden Sie unseren Fragebogen zu MyProdukttester zum Download oder Online ausfüllen:

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt