Thomas Cook Insolvenz: Das sagen die Gerichte. Klagen gegen ZURICH Versicherung laufen

Unsere letzten Rechtstipps nach der Thomas Cook Insolvenz sind schon einige Zeit her. Aber wir waren fleißig, weshalb es nun wieder einmal einen Rechtstipp über den aktuellen Stand der Dinge gibt:

Unsere Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland waren nicht erfolgreich. Das ist die schlechte Nachrichten – die gute Nachricht dabei ist aber, dass uns das Gericht letztendlich davon überzeugt hat, dass die ZURICH Pauschalreisenversicherungen doch eigentlich 100% zahlen müsste. Aus diesem Grund haben wir mittlerweile schon viele Klagen gegen die ZURICH eingereicht.

Was sagen die Gerichte? Muss die ZURICH 100% zurückzahlen und nicht nur eine niedrige Quote?

Es gibt bis heute noch keine Urteile in unseren Klagen. Erste Hinweise geben jedoch Anlass zur Hoffnung, in den ersten mündlichen Verhandlungen hat das Amtsgericht Frankfurt einen Hinweis erteilt, dass für beide Seiten gute Argumente sprächen. Erste Urteile gibt es Ende OKtober 2021.

Was können Wir für Sie tun?

Sind Sie auch von der Insolvenz von

  • Thomas Cook Signature
  • Thomas Cook Signature Finest Selection
  • Thomas Cook International (TCI)
  • Neckermann Reisen
  • ÖGER TOURS
  • Bucher Reisen
  • Air Marin

betroffen? Dann kontaktieren Sie uns, am besten über das entsprechende Formular auf unserer Homepage. Ihre erste Anfrage bei unserer Kanzlei ist für Sie immer kostenlos. Wir rechnen gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Einfache Kommunikation mithilfe unserer Online WebAkte

Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps nach der Insolvenz von Thomas Cook & Co. veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Klagen: Unwirksame automatische Vertragsverlängerung bei Parship / Elitepartner

Immer wieder wenden sich Mandanten an uns, da Sie erst nach einer Abbuchung von Ihrem Konto bzw. der Zusendung einer Rechnung darauf aufmerksam wurden, dass sich eine ihrer Mitgliedschaften/ein Abonnement automatisch verlängert hat, ohne dass Sie dies beabsichtigt hatten. Wurde man über diesen Automatismus vorab ausreichend informiert, ist die Verlängerung an sich auch rechtskräftig, bis auf eine Ausnahme: Verträge mit Dating-Portalen können laut Urteil des Bundesgerichtshofs jederzeit gekündigt werden.

Erfolgreiche Klagen gegen Parship

Seit vielen Jahren vertreten wir zahlreiche Mandanten gegen das online Dating-Portal Parship. In letzter Zeit geht es dabei vermehrt um ungewollte Vertragsverlängerungen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, weil ehemalige Parship-Kunden die Vertragsverlängerung nicht akzeptieren, lässt sich Parship (bzw. richtigerweise die Firma PE Digital) meist durch

  • Rechtsanwältin Dr. Stefanie Wegener aus Hamburg oder auch
  • Rechtsanwalt Alexander Pixa aus Regensburg

und im Mahnverfahren (Mahnbescheid) durch die

  • Debitor-Inkasso GmbH aus Bad Schwartau

vertreten.

Nach unserer Antwort auf die Klage von Parship, wurde die Klage entweder auf Kosten von Parship zurückgenommen, oder wir haben uns auf einen niedrigeren Betrag geeinigt oder es kam zu einem Gerichtsurteil. Bisher waren diese fast immer im Sinne unserer Mandanten. Wir können aber natürlich nicht garantieren, dass ein Urteil für unsere Mandanten zufriedenstellend ausfällt, da letztendlich immer der zuständige Richter entscheidet.

Auch Ihr Vertrag wurde unbeabsichtigt verlängert bzw. Sie wollen Ihren Vertrag mit Parship kündigen?

Wenn Ihnen bereits eine Klage zugestellt wurde, können wir uns in Ihrem Namen entweder gegen diese wehren oder wir verhandeln mit der Gegenseite und einigen uns auf einen niedrigeren Betrag. Welche Lösung für Sie in Frage kommt, besprechen wir dann individuell mit Ihnen, nachdem wir die jeweiligen Umstände geprüft haben.

Wer trägt die Kosten des Verfahrens?

Auf unserer Homepage finden Sie einen Fragebogen zu Parship/ Elitepartner zum Download oder Online-Ausfüllen, eine Erstanfrage ist dabei für Sie immer kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen. Auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ist möglich, sollten Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sprechen Sie dies am besten einfach in Ihrer Erstanfrage an.

Mithilfe unserer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt für uns keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt