Deutsche Reise: Erhöhung der Lastschrift auf 83,70 € – ohne vorherige Genehmigung!

Seit Anfang Mai 2016 bucht die Deutsche Reise bei vielen unserer Mandanten monatlich 83,70€ – anstelle der vereinbarten 69,75€ – ab. Über diese einseitige Änderung wurden unsere Mandanten nicht einmal informiert. Keiner hat der Deutschen Reise hierzu eine Erlaubnis erteilt.

Anhand der von uns angeforderten Saldenübersichten ergibt sich zudem, dass weiterhin nur 75 Reisewerte dem Reisewertkonto gutgeschrieben werden. Man erhält somit keinen Bonus mehr. Begründet wird dies alles mit „neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und „hoher Kosten“.

Erhöhung der Beiträge ist unzulässig

Auch diese Erhöhung der Abbuchungen seitens der Deutschen Reise stellt ist für uns ein klarer Vertragsbruch; wir empfehlen daher schriftlich (per Einschreiben-Rückschein) die außerordentliche Kündigung und hilfsweise die ordentliche Kündigung, den Rücktritt und den Widerruf zu erklären; nennen Sie dabei diese Gründe:

  • Pflicht zur Vorkasse bei Reisebuchung, obwohl genügen Reisewerte vorhanden sind
  • Auszahlung von Reisewerten in Höhe von nur ca. 20% des Reisepreises
  • einseitige Erhöhung der monatlichen Abbuchung bei gleichbleibenden Reisewerten

Fordern Sie die Deutsche Reise in demselben Schreiben zur Rückzahlung aller Reisewerte innerhalb von 10 Tagen auf. Achten Sie aber darauf, dass Sie Ihrem richtigen Vertragspartner schreiben: Dies kann entweder die Deutsche Reise Touristik GmbH, die ReiseClub D GmbH & Co. KG oder die Deutsche Reise International S.L. mit Sitz in Spanien sein.

Falls Sie rechtliche Hilfe gegen die Deutsche Reise benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich und können auch bereits die Kündigung an den richtigen Vertragspartner für Sie übernehmen.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Deutsche Reise zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über die Deutsche Reise veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt