Achtung von „Gewerbe-Meldung“ der Regista Ltd: Teure Rechnung von der AN-Meldung GmbH aus Leipzig

Über die früheren Schreiben der „Gewerbe-Meldung.de“ haben wir bereits in unseren Rechtstips berichtet.

Mittlerweile hat sich die Firma „Europe REG Services Ltd“ in „Regista Ltd.“ ebenfalls mit Sitz in Malta (3A Edge Water Complex, Elia Zammit Street, St. Julians in Malta) umbenannt. Dies ergibt sich aus den Korrektur-Rechnungen, die derzeit an unsere Mandanten versandt werden. Bei diesen Rechnungen fällt außerdem auf, dass nun nicht mehr die 19% USt gefordert wird. Jetzt beläuft sich der Rechnungsbetrag „nur“ noch auf 348,00 € netto für das erste Jahr.

Bei der Rechnung handelt es sich aber jedoch nur um die erste Jahresrechnung. Würde man nun diese Rechnung bezahlen, kann dies als nachträgliche Genehmigung des 3-Jahres-Vertrags gewertet werden.

Wie sollen Sie sich verhalten?

Wir empfehlen grundsätzlich keine Zahlung zu leisten. So oder so sollten Sie aber unbedingt reagieren und Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen. Erklären Sie hierbei unter anderem den Widerruf, die Anfechtung und hilfsweise Kündigung des Vertrages und führen Sie hierbei die Gründe auf, warum Sie den Vertrag überhaupt nicht abschließen wollten – also z.B. dass Sie die kostenpflichtige Klausel nicht gesehen haben und das ganze Schreiben wie ein behördliches Formular ausgesehen hat.

Gerne können wir die Abwehr der Forderung für Sie übernehmen.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Gewerbe-Meldung.de (Regista Ltd.) zum Download :

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Gewerbe-Meldung.de veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt