Etwa zeitgleich mit dem offiziellen Eintrag in das Handelsregister oder einer Änderung in diesem erhalten viele deutsche Unternehmen ein als Rechnung getarntes Angebot für einen Eintrag in ein weiteres Verzeichnis. Das Layout des Schreibens erweckt dabei den Anschein, es handle sich um die Rechnung für den offiziellen Handelsregistereintrag, dem ist allerdings keineswegs so.
Diese Masche ist nicht neu, doch immer wieder gelingt es Betrügern unter immer neuen Namen Gewerbetreibende in die Kostenfalle zu locken.
Die Schreiben der verschiedenen Firmen sind meist nach dem gleichen Prinzip aufgebaut. Nachfolgend ein Beispiel der Firma DGR Verzeichnis GmbH (GF Hans Peter Kuhlmann, Ruhrallee 185, 45136 Essen):
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurden u. a. im Bundesanzeiger zu Kenntnis gebracht. Dies ist ein Dienst, Ihren Firmendatensatz und den Handelsregistertext in die Datenbank der Handelsregisterbekanntmachung einzutragen. Die elektronische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet unter dgr-Verzeichnis.de bereitgestellt. Die Erfassung Ihrer Unternehmensdaten ist eine nicht amtliche, kostenpflichtige Eintragung, mit dieser Offerte verbundenen Leistungen, ist die Aufnahme Ihrer firmenrelevanten Unternehmensdaten sowie deren Auswertung zu Auskunftszwecken in unsere Datenbank dgr-Verzeichnis.de. Der zu entrichtende Betrag dieser Dienstleistung ist im Falle der Annahme durch eine einmalige Zahlung auf die untenstehende Bankverbindung zu entrichten.
Dass es sich hierbei um ein Angebot handelt, welches man mit einer Überweisung automatisch annimmt, ist im Geschäftsalltag sehr leicht zu überlesen und genau dies wird beabsichtigt. Hat man erst einmal überwiesen, so ist es meist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, sein Geld wieder zurück zu bekommen.
Die Rechnung für den offiziellen Eintrag erhalten Sie übrigens in der Regel vom Amtsgericht. Die Zahlungsforderungen der Betrügerfirmen sind zudem deutlich höher als der offizielle Handelsregistereintrag, der meist ca. 150 € kostet:
- BDL – Bundesregister der Länder: 797,30 €
- DGR Verzeichnis GmbH: 796,11 €
- EUGERE Gewerbe Register: 992,00 €
- GCR GmbH: 792,54 €
- Handels- und Gewerberegister: 362,82 €
- HRZ GmbH; 783,58 €
- Handels Union Deutschland: 288,00 €
- SHV GmbH: 928,20 €
- VGRU UG: 835,38 €
Ich habe ein Angebot/eine Rechnung für einen Verzeichniseintrag bekommen, was nun?
Außer natürlich, Sie wünschen tatsächlich einen Eintrag in ein weiteres Verzeichnis, raten wir Ihnen davon ab, die Rechnung zu begleichen. Vorsichtshalber ist es zudem ratsam, den Vertrag aufgrund von Täuschung anzufechten, zu kündigen und vorsichtshalber zu widerrufen (in einem Schreiben). Verschicken Sie den Brief so, dass Sie einen Zustellnachweis erhalten. Sie benötigen beim Verfassen Hilfe? Dann können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden.
Sie haben bereits Geld überwiesen und möchten dieses zurückfordern?
Haben Sie den geforderten Betrag bereits gezahlt und dabei unabsichtlich einen Vertrag abgeschlossen, sind wir Ihnen gerne behilflich, Ihr Geld zurück zu fordern. Eine Erstanfrage ist dabei für Sie stets kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen.
Online-WebAkte
Mithilfe einer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort bzw. Firmenstandort spielt folglich für uns keinerlei Rolle.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt