„Gewerbe-Meldung.de“: Maltesisches Recht soll gelten? Forderung von Europe Reg (Regista. Ltd)

Über die Machenschaften von „Gewerbe-Meldung.de“ haben wir bereits in unseren Rechtstipps berichtet.

Als Reaktion auf unser Anwaltsschreiben verweist die Gegenseite u. a. auf § 9 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

„Sofern in diesen AGB nicht die Gültigkeit deutschen Rechts vereinbart worden ist, ist für das Auftragsverhältnis maltesisches Recht maßgeblich.“

Diesen AGB soll man zugestimmt haben. Tatsächlich findet sich auf dem unterzeichneten Formular des „Geschädigten“ nicht nur die hohen Kosten von 1.242,36 € brutto im Kleingedruckten, sondern auch der folgender Satz:

„Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen unter: …“

Wie ist die Rechtslage?

Ob ein derartiger Hinweis grundsätzlich ausreicht ist bislang vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden worden. Das Oberlandesgericht Bremen hat ins seinem Urteil vom 11.02.2004 (Az. 1 U 68/03) entschieden, dass zwischen Unternehmen eine Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch einen Hinweis auf eine Internetadresse grundsätzlich möglich ist, wenn erkennbar auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird.

Wir vertreten die Auffasung, dass weder die teure Preisklausel noch der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennbar sind. Beide Informationen sind im Fließtext “versteckt”. Unsere AMdnanten hätten den Vertrag nämlich niemals unterschrieben, wenn das Kleingedruckte eben nicht klein gedruckt sondern deutlich erkennbar gewesen wäre.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Gewerbe-Meldung.de (Regista Ltd.) zum Download :

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Gewerbe-Meldung.de veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

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