Die Deutsche Reise bietet unseren Mandanten neuerdings an, “bis auf weiteres” 20% des Reisepreises einer Reise zur Anrechnung zu bringen. Statt nur 10% sollen demnach 20% ausgezahlt werden und die Zahlungen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Mit einer Annahme erklärt man sich jedoch mit dem “geschlossenen Servicevertrag” nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Sollte man das Angebot annehmen? Nein!
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind jedoch unserer Ansicht nach nie Bestandteil des Vertrags geworden, weshalb eine Einbeziehung sehr nachteilhaft wäre. Außerdem sichert die Deutsche Reise nur “bis auf weiteres” eine Zahlung von 20% zu – morgen können es daher auch schon wieder 10% sein. Wir können daher niemanden empfehlen dieses Angebot anzunehmen. Lassen Sie die gesetzte Frist einfach verstreichen und reagieren Sie nicht auf dieses Schreiben. Falls Sie das Angebot bereits angenommen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung: Wir können Ihnen helfen diese Vereinbarung wieder los zu werden.
Deutsche Reise zahlt teilweise die 20% aus
Die Deutsche Reise bietet das 20%-Angebot weiterhin ihren Kunden an – neu ist, dass die Deutsche Reise teilweise diese 20% auch ausbezahlt, obwohl man das Angebot nicht angenommen hat. Viele Kunden freuen sich als erstest: Schön, besser diese Zahlung als gar keine – aber wenn man diese niedrige Zahlung kommentarlos akzeptiert besteht die Gefahr, dass man das 20%-Angebot so annimmt und sich auch gleichzeitig mit den neuen Bedingungen der Deutschen Reise einverstanden erklärt. Wir empfehlen daher der Deutschen Reise ausdrücklich zu schreiben (per Einschreiben-Rückschein), dass man sich mit der Teilzahlung und den neuen Bedingungen nicht einverstanden erklärt. Fordern Sie die Deutsche Reise in dem gleichen Schreiben zur Zahlung des Restbetrags auf. Da Ihnen das Geld jedoch zusteht, empfehlen wir Ihnen die 20%-Zahlung dennoch zu behalten.
Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!
Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Deutsche Reise zum Download oder Online ausfüllen:
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt