Ein typischer Urlaub: Sie buchen eine Reise für sich, Ihre Familie oder für Freunde. Bislang hat die Deutsche Reise die Reisewerte für alle Reiseteilnehmer zumindest theoretisch angerechnet – auch wenn man dann meist in der Praxis Probleme mit der Auszahlung bekommen hat. Neuerdings erhalten wir von der Deutschen Reise Schreiben, wonach eine Reisewertanrechnung nur noch für Kunden des „ReiseSparClubs“ der Deutschen Reise möglich sein soll. Das bedeutet für den Kunden: Eine Reisebuchung für Familie und Freunde ist zwar weiterhin möglich ist, aber die angesparten Reisewerte können nur noch für seine eigenen Reise angerechnet werden. Damit dürfte für viele Kunden eine Reisebuchung mit der Familie nicht mehr möglich sein.
Akzeptieren Sie diese Beschränkung nicht!
Wir halten dies – wie viele anderen Regelungen/ Änderungen der Deutschen Reise – für grob vertragswidrig. Wir empfehlen Ihnen, sich auf diese Bedingung nicht einzulassen und ausdrücklich zu widersprechen. Falls Sie bei oder anch der Buchung Ihrer Reise rechtliche Hilfe gegen die Deutsche Reise benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!
Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Deutsche Reise zum Download oder Online ausfüllen:
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt