myprodukttester.com – Abofalle statt Produktproben

Bereits in früheren Rechtstipps haben wir über die Seite Probenheld.de geschrieben. Zahlreiche Mandanten berichteten über eine ungewollte Mitgliedschaft bei dem Dating-Portal „Seitensprung.tv“ und Rechnungen für Kreditkarten der Firma Veripay BV oder Potenzmittel, nachdem Sie sich auf der Seite probenheld.de für den Empfang von kostenlosen Produktproben registriert hatten.
Nach probenheld.tv scheint myprodukttester.com das neueste Portal der Betreiber von probenheld.de zu sein. Das im Impressum angegebene Unternehmen wechselte, zuletzt war es die „Premium Marketing Solutions (PREMASOL) S.A.“ mit Sitz auf Mallorca. Aktuell (19.09.2019) ist allerdings auch die Domain myprodukttester.com nicht mehr erreichbar.

Rechnungen nach Registrierung für gratis Produktproben

Unserer Mandanten geben an, dass sie nach der Registrierung plötzlich Zahlungsaufforderungen ihnen bis dato unbekannter Unternehmen bekamen, häufig kamen diese von einem Inkassounternehmen Euro Collect.

Zudem wurde man nach der Registrierung auf die Seite platinum-partner.de der Veripay B.V. mit Sitz in den Niederlanden weitergeleitet. Auf der Homepage sollen sich Betreiber von Webseiten für ein Partnerprogramm anmelden. Nach der Registrierung soll man Werbung für verschiedene Produkte, vor allem Kreditkarten wie „FirstGold“ oder „Sofort.Credit“ oder das Diät-Produkt „Reduxan“, machen. Versprochen wird eine Provision, die auch anonym ausgezahlt werden kann. Irritierend ist, dass die Platinum-Partner.de kein rechtlich notwendiges Impressum zu haben scheint.

Leisten Sie keine Zahlungen

Wir empfehlen Ihnen nicht zu bezahlen, da die Unternehmen zunächst einmal beweisen müssen, dass ein rechtskräftiger Vertrag zustande kam. Sie sollten die Schreiben jedoch nicht einfach ignorieren, sondern den Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen widersprechen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Falls Sie nicht selbst mit den Betreiberfirmen Kontakt aufnehmen können oder möchten, kontaktieren Sie uns. Bei einer Erstanfrage entstehen für Sie dabei keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.

Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage.

Hier finden Sie unseren Fragebogen zu MyProdukttester zum Download oder Online ausfüllen:

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Achtung vor Euro Collect GmbH Inkasso: Rechnung über 1.015,40 € wegen Social Media Services LLC (Seitensprung.tv)

Seit Oktober 2018 berichten wir von den dubiosen Zahlungsaufforderung der Social Media Services LLC mit Sitz in den USA (30N Gould St Ste R, Sheridan, WY 82801, USA). Angeblich soll man auf der Homepage seitensprung.tv ein teures Abo geschlossen haben.

Unseren Mandanten ist diese Homepage bisher nicht bekannt. Zum Teil erhalten sogar 10 jährige Kinder derartige Rechnungen. Wir vermuten, dass die Social Media Services LLC die Daten irgendwie über die Homepage “Probenheld” erhalten hat, da viele unserer Mandanten sich in dieser Zeit dort angemeldet haben.

Nun wurde ein Inkassounternehmen mit dem Eintreiben der Forderung beauftragt: Die Firma Euro Collect GmbH (Mittelstr. 11-13, 40789 Monheim am Rhein) verschickt Mahnschreiben per E-Mail und per Post.

Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 1.015,40 €. Darin sind Mahngebühren, Inkassokosten und eine “Hauptforderung” in Höhe von 948,00 € enthalten.

Wir empfehlen keine Zahlung zu leisten.

Bisher hat die Gegenseite noch keinerlei Beweise vorgelegt, wie die Verträge zustande gekommen sein sollen. Auffallend ist, dass sehr viele Verträge am 18.10.2018 geschlossen worden sein sollen. Reagieren sollte man aber dennoch, vor allem wenn ein Inkassounternehmen tätig ist. Wenn man die Forderung nämlich nicht bestreitet, kann dies einen SCHUFA Eintrag zur Folge haben. Wir raten daher die Forderung zurückzuweisen, zu kündigen, die Anfechtung und den Widerruf zu erklären. Versenden Sie das Schreiben am besten so, dass Sie einen Zustellnachweis besitzen (z. B. per Einschreiben). Bewahren Sie den Nachweis mindestens drei Jahre auf.

Wir helfen Ihnen gerne

Falls Sie auf Nummer sicher gehen wollen und/ oder keine Lust haben sich selbst darum zu kümmern, können Sie sich gerne an uns wenden. Dann weisen wir für Sie die Forderung zurück. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland. Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfescheine sind für unsere Kanzlei kein Problem. Wir helfen allen Geschädigten.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage.

Hier finden Sie unseren Fragebogen zur Social Media Services LLC (SMS) zum Download oder Online ausfüllen:

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt