Handy@Business HG GmbH: Falschberatung bei Tarifwechsel und höhere Kosten?

Seit Juli 2017 beschweren sich viele Mandanten über die Handy@Business HG GmbH (Alt Lankwitz 29, 12247 Berlin). Geschäftsführer dieser Firma ist ein Herr Fabian Neese. Unsere Mandanten berichten uns folgendes:

Die Firma Handy@Business vereinbart meist telefonisch einen Beratungstermin mit möglichen Kunden. Angeboten wird eine kostenlose Überprüfung der bestehenden Handyverträge. Es wird ein Termin vor Ort bei den Kunden vereinbart und bei dem Treffen über Einsparmöglichkeiten bei seinen Handyverträgen gesprochen.

Das “Beratungsprotokoll” ist ein Vertrag!

Während des Beratungsgespräcs erstellt der Berater ein „Beratungsprotokoll“. Hierbei handelt es sich meist jedoch nicht nur um eine reine Zusammenfasssung des Gesprächs sondern es wird ein Vertrag unterschrieben.

Unsere Mandanten haben uns über folgende Probleme berichtet:

  • Während des Gesprächs soll nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass die alten Mobilfunkverträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit parallel weiterlaufen. Man zahlt somit über einen langen Zeitraum die Grundgebühr „doppelt“. Der alte Handyprovider verzichtet nämlich nicht auf seine Grundgebühr.
  • Außerdem sollen bei der Berechnung der Kostenersparnis während dem Beratungsgespräch die Bruttopreise des alten Handyvertrages mit dem Nettopreis des neuen Vertrages verglichen worden sein.
  • Teilweise wurde unseren Mandanten auch zugesagt, dass es sich bei dem Beratungsprotokoll auch wirklich nur um einen Beratungsprotokoll und nicht um einen richtigen Vertrag. In den nächsten Tagen erhalte man dann ein Angebot. Tatsächlich flattern bald die ersten Rechnungen ins Haus.

Fühlen Sie sich auch getäuscht?

Unternehmer besitzen kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es reicht also nicht, wenn man den Vertrag nur widerruft; es schadet aber auch nicht. Wir empfehlen Ihnen daher auf Nummer sicher zu gehen und alle neu geschlossenen Verträge zu widerrufen, anzufechten, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen. Beschreiben Sie in diesem Schreiben auch die Gründe, also warum Sie sich z. B. getäuscht fühlen. Wir empfehlen Ihnen, das Schreiben vorab per E-Mail und dann z. B. per Einschreiben gegenüber Handy@Business und gegenüber dem neuen Handyanbieter zu versenden. Bewahren Sie die Zustellnachweise mindestens drei Jahre auf.

Wie können wir Ihnen helfen?

Um auf Nummer sicher zu gehen können Sie uns bereits mit der Anfechtung und der Rückabwicklung der neuen Handyverträge beauftragen. Unserer Erfahrung nach wird von dem neuen Handyanbieter eine vorzeitige Beendigung des Vertrages zunächst nicht akzeptiert und versendet Vertragsunterlagen und SIM-Karten an die neuen Kunden.
Aber auch wenn Sie uns nicht beauftragen wollen ist auf jeden Fall schnelles Handeln notwendig: Die Anfechtung muss nämlich laut Gesetz unverzüglich nach Kenntnis der Täuschung erklärt werden. Falls man zu lange warten sollte, läuft man Gefahr seine Rechte zu verlieren und wäre dann an die neuen Verträge gebunden.

Je schneller man reagiert besteht die Möglichkeit, dass wir auch eine eventuelle Portierung Ihrer Rufnummern von Ihrem derzeitigen Handyanbieter stoppen können. Hierbei können wir Ihnen ebenfalls helfen.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Firma Handy@Business HG GmbH zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertreten wir Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt