Immer wieder wenden sich Mandanten an uns, da Sie erst nach einer Abbuchung von Ihrem Konto bzw. der Zusendung einer Rechnung darauf aufmerksam wurden, dass sich eine ihrer Mitgliedschaften/ein Abonnement automatisch verlängert hat, ohne dass Sie dies beabsichtigt hatten. Wurde man über diesen Automatismus vorab ausreichend informiert, ist die Verlängerung an sich auch rechtskräftig, bis auf eine Ausnahme: Verträge mit Dating-Portalen können laut Urteil des Bundesgerichtshofs jederzeit gekündigt werden.
Erfolgreiche Klagen gegen Parship
Seit vielen Jahren vertreten wir zahlreiche Mandanten gegen das online Dating-Portal Parship. In letzter Zeit geht es dabei vermehrt um ungewollte Vertragsverlängerungen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, weil ehemalige Parship-Kunden die Vertragsverlängerung nicht akzeptieren, lässt sich Parship (bzw. richtigerweise die Firma PE Digital) meist durch
- Rechtsanwältin Dr. Stefanie Wegener aus Hamburg oder auch
- Rechtsanwalt Alexander Pixa aus Regensburg
und im Mahnverfahren (Mahnbescheid) durch die
- Debitor-Inkasso GmbH aus Bad Schwartau
vertreten.
Nach unserer Antwort auf die Klage von Parship, wurde die Klage entweder auf Kosten von Parship zurückgenommen, oder wir haben uns auf einen niedrigeren Betrag geeinigt oder es kam zu einem Gerichtsurteil. Bisher waren diese fast immer im Sinne unserer Mandanten. Wir können aber natürlich nicht garantieren, dass ein Urteil für unsere Mandanten zufriedenstellend ausfällt, da letztendlich immer der zuständige Richter entscheidet.
Auch Ihr Vertrag wurde unbeabsichtigt verlängert bzw. Sie wollen Ihren Vertrag mit Parship kündigen?
Wenn Ihnen bereits eine Klage zugestellt wurde, können wir uns in Ihrem Namen entweder gegen diese wehren oder wir verhandeln mit der Gegenseite und einigen uns auf einen niedrigeren Betrag. Welche Lösung für Sie in Frage kommt, besprechen wir dann individuell mit Ihnen, nachdem wir die jeweiligen Umstände geprüft haben.
Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Auf unserer Homepage finden Sie einen Fragebogen zu Parship/ Elitepartner zum Download oder Online-Ausfüllen, eine Erstanfrage ist dabei für Sie immer kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen. Auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ist möglich, sollten Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sprechen Sie dies am besten einfach in Ihrer Erstanfrage an.
Mithilfe unserer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt für uns keine Rolle.
Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!
Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:
Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt