Deutsches Firmenregister: Vorsicht bei Vergleich mit Rechtsanwalt Schiemann (Rechtsanwaltskanzlei am Dom)

Die Geschäftsidee der DR Verwaltung AG ist es ein behördlich anmutendes Formular an Firmen zu verschicken. In Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein Angebot für einen mindestens 949,34€ brutto teuren Vertrag mit dem man sich einen Eintrag bei ustid-nr.de erkauft.

Gefährliches Vergleichsangebot von Rechtsanwalt Schiemann

Unterschreibt man dies, erhält man zunächst eine Rechnung und dann meistens Schreiben einer Inkassofirma. Ignoriert man diese oder weist die Forderung zurück, wird man vermutlich bald Post von einem Herrn Rechtsanwalt Schiemann aus Köln („Rechtsanwaltskanzlei am Dom“) erhalten. Wenn man auch hierauf nicht zahlt, versendet dieser ein weiteres Schreiben mit folgendem Angebot:

„Obwohl die Sach- und Rechtslage somit eindeutig zu Gunsten unserer Mandantin spricht, ist diese vergleichsbereit. Sie wäre allein aus Kulanz und prozessökonomischen Gründen bereit auf 50% ihrer fälligen Forderung zu verzichten.”

Es wird einem eine Zahlung von 278,76€ angeboten. Jetzt werden sich viele denken, dass ist ja ein super Angebot! Um mir weiteren Ärger zu ersparen zahle ich statt ursprünglich ca. 950€ nur noch ca. 280€. Aber Vorsicht! Wenn man diesen Betrag zahlt, ist die ganze Angelegenheit nicht beendet. Das Vergleichangebot betrifft nämlich nur die „fällige Forderung“. Und fällig ist bisher nur der erste Jahresbeitrag in Höhe von 474,67€.

Nochmals in anderen Worten: Sie einigen sich nur über den ersten Jahresbeitrag, der Vertrag hat jedoch mindestens eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie werden daher wohl im nächsten Jahr eine weitere Rechnung über den zweiten Jahresbeitrag in Höhe von 474,67€ erhalten – und das „Spiel“ geht von vorne los. Mit nur einem großen Unterschied: Durch die Einigung besteht die große Gefahr, dass sie sich mit dem Vertrag – spätestens durch die Zahlung des Vergleichsbetrags – einverstanden erklärt haben. Und wenn Sie keine Kündigung nachweislich erklärt haben, verlängert sich der Vertrag automatisch immer weiter.

So verhalten Sie sich richtig:

Nehmen Sie diesen Vergleich in dieser Form nicht an! Falls Sie rechtliche Hilfe benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Gerne erklären wir für Sie bereits die Anfechtung, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über das “Deutsche Firmenregister” veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Schockrechnung von „Deutsches Firmenregister” (DR Verwaltung AG) zu www.ustid-nr.de

Die Firma „Deutsches Firmenregister zur Erfassung inkl. USt-IdNr” (DR Verwaltung AG) aus Bonn verschickt in großer Anzahl an Gewerbetreibende ein “vermeintliches” behördliches Formular zur „Erfassung von gewerblichen Firmendaten“.

Es handelt sich nicht um ein Schreiben einer Behörde

Das Schreiben ist eng beschrieben und hat die Optik eines typischen behördliches Formular, in denen man seine Firmendaten überprüfen soll. Im unteren Teil des Fließtextes wird jedoch sehr versteckt ausgeführt, dass die Veröffentlichung jährlich 398,88€ kostet und ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren geschlossen wird.

Wenn man dieses Formular nun unterschreibt und zurückschickt, erhält man nach kurzer Zeit eine Rechnung über ca. 950€ brutto.

Sie haben das Formular unterschrieben? Das können Sie tun:

Wenn Sie das Formular vorschnell unterschrieben haben, ist schnelles Handeln wichtig: Schicken Sie ein Schreiben an die „DR Verwaltung AG“, in dem Sie die Anfechtung und hilfsweise die Kündigung erklären. Erklären Sie in dem Schreiben auch Ihre Gründe für die Anfechtung, wie z. B. dass Sie sich nicht bewusst waren überhaupt einen teuren Vertrag abzuschließen. Versenden Sie das Schreiben z. B. entweder per Fax (mit Sendebericht) oder per Einschreiben. Den Zustellnachweise müssen Sie mindestens drei Jahre lang aufbewahren.

Die DR Verwaltung AG wird dies erfahrungsgemäß jedoch nicht akzeptieren und die Forderung weiterhin geltend machen und auch Inkassounternehmen beauftragen. Unserer Kenntnis nach gibt es hierzu noch keine Urteile.

Falls Sie rechtliche Hilfe benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Gerne erklären wir für Sie bereits die Anfechtung, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über das “Deutsche Firmenregister” veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt