Ein Großteil der Online-Dating-Portale lockt potentielle Mitglieder durch eine kostenlose Erstregistrierung an, so auch die Dating-Agentur LemonSwan (Geschäftsführer Paul Uhlig und Fred Thielsch, Bernstorffstrasse 120 in 22767 Hamburg).
Fragwürdige Preisstrukturen
Dennoch möchten die meisten Nutzer sicher gleich zu Beginn gerne wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Preise sucht man auf der Homepage von LemonSwan zunächst allerdings vergeblich, in den FAQ findet sich folgender Hinweis:
„Die Kosten für eine Mitgliedschaft bei LemonSwan variieren nach gewählter Laufzeit und Zahlungsweise. Mit etwas Glück schließen Sie Ihren Vertrag im Zuge einer unserer Rabattaktionen ab und profitieren von besonderen Preisvorteilen. Detaillierte Informationen zu unseren Preisen und Vertragsinhalten können Sie nach einer unverbindlichen, kostenlosen Registrierung direkt in Ihrem Profil einsehen.“
Dies wirkt auf uns nicht allzu seriös. Für Alleinerziehende, Studenten und Auszubildende bietet Lemon Swan zumindest zunächst tatsächlich eine komplett kostenlose Nutzung an. Voraussetzung sind die Vorlage (und Akzeptanz) zahlreicher Dokumente, deren Herausgabe man aufgrund des Datenschutzes sehr gut überdenken sollte (z.B. Lohnsteuererklärung). Mitglieder berichten allerdings, dass Sie Ihren Account nach einer Weile ohne zusätzliche Information nur noch eingeschränkt nutzen konnten und Werbung für das kostenpflichtige Premium-Abonnement angezeigt bekamen.
Um an genauere Informationen über die Kosten zu gelangen, muss man zunächst ca. 20 Minuten Zeit investieren, um ein Persönlichkeitsprofil auszufüllen und eine E-Mail Adresse angeben. Die Betreiber spekulieren vermutlich darauf, dass man später die aufgewendete Zeit nicht „verschenken“ möchte und daher eher dazu bereit ist, ein kostenpflichtiges Premium-Abonnement abzuschließen. Ein Fragebogen folgt auf den nächsten und immer wieder stellt sich uns die Frage, ob die Angaben, die abgefragt werden, wirklich für die Partnersuche erforderlich sind oder nicht eher dazu dienen, sie an Drittanbieter weiterzuverkaufen? Das möchten wir natürlich nicht unterstellen, aber diesen Eindruck gewannen wir aufgrund der “Daten-Sammelwut” von LemonSwan.
Zweifelhaftes „Willkommensgeschenk“
Nach der Anmeldung wird schnell offensichtlich, dass man LemonSwan eigentlich nur als Premium-Mitglied wirklich nutzen kann. Umso attraktiver erscheint das „Willkommensgeschenk“, ein Rabatt von 35%. Man hat die Wahl zwischen 6, 12 und 24 Monaten Mitgliedschaft. Doch erneut ist Vorsicht angesagt, denn der Rabatt von 35% bezieht sich nur auf den ersten Monat (bei 12 Monaten) bzw. auf die ersten drei Monate (bei 6 und 24 Monaten)! Ein wichtiger Hinweis, den man durch die deutlich kleinere und hellere Schrift leicht überliest. Durch den angezeigten Countdown wird unterschwellig der Druck erhöht, dass Angebot anzunehmen, bevor es verfällt.
Nach dem Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft, sollte man sich am besten notieren, was man für einen Vertrag abgeschlossen hat und mit welcher Laufzeit, denn im eigenen Profil fanden Nutzer dazu später keine Angaben (zumindest haben wir diese nicht gefunden).
Da man nach der Anmeldung sofort mit der Partnersuche beginnen kann, stellt sich die Frage, wann die von LemonSwan beworbenen „Türsteherinnen“ eigentlich das Profil überprüfen, denn laut Homepage werden die neuen Mitglieder schließlich handverlesen.
Zu hoher Wertersatz bei Widerruf?
Wiederholt beklagten ehemalige Nutzer, dass sie zu Zahlungen von teils mehreren hundert Euro aufgefordert wurden, obwohl sie innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hatten.
LemonSwan argumentiert hier, wie zahlreiche andere Dating-Agenturen auch, damit, dass das Angebot bereits genutzt wurde und Kontakte zustande kamen bzw. ein Persönlichkeitstest erstellt wurde. Bei letzterem handelt es sich aber aus unserer Sicht lediglich um eine Computerauswertung und nicht um ein individuelles Profil. Somit ist dies keine vom Widerruf ausgeschlossene Leistung. Ähnlich wie LemonSwan verfahren beispielsweise auch die Portale Parship und Elitepartner (siehe auch unsere Rechtstipps über Parship/ Elitepartner).
Vermittelte Kontakte stellen demgegenüber eine tatsächlich erbrachte Leistung dar und dafür kann den Dating-Portalen grundsätzlich ein Wertersatz zustehen. Vorausgesetzt allerdings, dass diese den Kunden richtig belehrt haben. Gerichte setzen diesen erfahrungsgemäß allerdings weit niedriger an, als LemonSwan, Parship, etc. selbst.
Als ebenfalls sehr fragwürdig empfinden wir, dass eine Löschung/ Kündigung des eigenen Accounts nur unter Angabe eines „Servicepassworts“ möglich ist, welches man direkt nach der Registrierung erhält und welches viele Nutzer nicht gespeichert haben.
Um den Druck auf die Mitglieder zu erhöhen, arbeitet LemonSwan, wie viele andere Online-Singlebörsen, mit Inkassounternehmen zusammen, sodass man schnell Schreiben von diesen erhält, sollte man den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen.
Eingeschränkte Nutzung nach Kündigung
Ein Mandant berichtete uns, dass seine Nutzungsmöglichkeiten nach einer erfolgten Kündigung deutlich eingeschränkt wurden, obwohl seine Mitgliedschaft laut Vertrag noch mehrere Monate läuft. So ein Vorgehen ist nicht rechtsgemäß und ermöglicht unserer Ansicht nach eine weitere sofortige Kündigung, so dass man ab sofort keine Beiträge mehr bezahlen muss.
Was können wir für Sie tun?
Sie sollen trotz Widerruf eine unangemessen hohe Summe zahlen, Ihre Kündigung wurde nicht akzeptiert oder Ihre Mitgliedschaft wurde ungewollt (und zu einem höheren Preis) verlängert? Wir können Sie unterstützen, wenn Sie zum Beispiel sich nicht selbst um den Schriftverkehr mit LemonSwan kümmern möchten, oder wie viele andere Mitglieder frustriert sind, da der Support nicht auf Ihre Anfragen reagiert.
Eine Erstanfrage bei unserer Kanzlei ist für Sie immer kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen. Auch ein Antrag auf Beratungshilfe (oder Prozesskostenhilfe) ist möglich, sollten Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sprechen Sie dies einfach in Ihrer Erstanfrage an.
Einfache Kommunikation mithilfe unserer Online WebAkte
Mithilfe unserer eigenen digitalen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort folglich keine Rolle. Zudem läuft unserer Kommunikation mit Ihnen überwiegend digital ab, Briefe erhalten Sie nur, wenn sie dies ausdrücklich wünschen.
Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!
Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Ich nahm mein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen wahr und erhielt heute trotzdem von Lemonswan eine Zahlungsaufforderung! Was kann ich tun? Was würde es kosten, wenn Sie diesbezüglich ein Schreiben aufsetzen? Mfg Birgit SPREITZER
Hallo!
Sie können uns gerne ganz unverbindlich schreiben, wir nennen dann auch unsere Kosten. Am besten füllen Sie oben auf dieser Seite unseren Fragebogen zu Lemonswan aus, hier ist nochmals der Link:
https://kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-ueber-lemonswan/
Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
Viele Grüße
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt