Parship/ Elitepartner – Vorsicht vor ungewollter Vertragsverlängerung

Viele Nutzer melden sich bei Elitepartner oder Parship für eine 6-monatige Mitgliedschaft an, obwohl diese teurer ist, als eine Mitgliedschaft für 12 Monate. Doch man hofft natürlich, dass die Zeit der Partnersuche begrenzt ist und möchte daher auch die Dauer der Mitgliedschaft möglichst kurz halten.

Den meisten ist dabei jedoch nicht klar, dass sich ihre Mitgliedschaft in einem der Portale der Betreiberfirma PE Digital GmbH automatisch um dieselbe Laufzeit verlängert, sollten sie nicht fristgerecht kündigen. Häufig geschieht dies sogar zu höheren Monatskosten, als man zuvor gezahlt hat.

Ungewollte Verlängerung der Vertrags – was nun?

Laut aktuellen Gerichtsentscheidungen handelt es sich bei Verträgen mit Partnerbörsen um sogenannte „Verträge höherer Art“ und für diese gilt ein gesondertes Kündigungsrecht. Häufig ist eine Beendigung des Vertrags zu jedem Zeitpunkt möglich, auch während der Erstlaufzeit.

Sollten Sie von einer ungewollten Vertragsverlängerung betroffen sein, können Sie nach der derzeitigen Rechtsprechung Ihr Geld zurück fordern, bzw. müssen gar nicht erst bezahlen.

Keine Kündigung per E-Mail?

Trotz eines gegenteiligen Urteils des Bundesgerichtshofs wurden früher Kündigungen per Email nicht akzeptiert. Mittlerweile werden Kündigungen per E-Mail aber akzeptiert, aber es kann deswegen immer noch zu Problemen und ungewollten Vertragsverlängerungen kommen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Zunächst einmal sollten Sie Parship/ Elitepartner zur Rückzahlung Ihres Geldes bzw. den Verzicht auf die Forderung schriftlich einfordern und dabei eine Frist von z.B. zehn Tagen setzen. Auch wenn dies vermutlich leider noch nicht dazu führt, dass Sie ihr Geld zurückerhalten, können wir so Parship/ Elitepartner nachträglich unsere Anwaltskosten “in Rechnung stellen”. Sie sollten das Geld möglichst nicht selbst einfach zurückbuchen, da dies häufig zu Komplikationen führt. Vor allem nicht, wenn Sie mit PayPal bezahlt haben.

Falls Sie bei der Formulierung der Forderung Hilfe benötigen oder auch im Anschluss daran, können Sie uns gerne kontaktieren. Sie erhalten zunächst Tipps für das weitere Vorgehen, bei einer Erstanfrage entstehen für sie dabei keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen. Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

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