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Wettbewerbsrecht


Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) kommen im Wettbewerbsrecht meist mit dem Recht des unlauteren Wettbewerbs in Berührung, das im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt ist. Dieses Lauterkeitsrecht befasst sich mit den Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die Unternehmen im Wettbewerb miteinander und im Umgang / Kontakt mit Verbrauchen einhalten müssen. So macht das Wettbewerbsrecht z. B. rechtliche Vorgaben, die für die Gestaltung von Werbung sorgt, aber eben auch dafür, dass Wettbewerber am Markt gleiche Chancen genießen. Haben Sie Fragen zu den Regeln des Wettbewerbs und dem richtigen rechtlichen Umgang mit Ihren Mitbe­werbern, wollen Sie einen Mitbewerber abmahnen oder wurden Sie wettbewerbsrechtlich abgemahnt, sind wir Ihr Ansprechpartner!

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bzw. Lauterkeitsrecht können sehr unterschiedlich sein und an Stellen „passieren“, an denen Sie als Unternehmen ggfs. überhaupt nicht damit rechnen. So können Sie z. B. in folgenden Bereichen Wettbewerbsverletzungen begehen, die kostspielige Abmahnungen zur Folge haben können:

  • Unzureichende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
  • Durch ein fehlerhaftes / nicht vorhandenes Impressum auf der Unternehmenswebsite
  • Durch eine fehlerhafte / nicht vorhandene Datenschutzerklärung auf der Unternehmenswebsite
  • Durch Nichtbeachtung der Preisangabenverordnung im Internet / Prospekt
  • Durch eine fehlende / unzureichende Widerrufsbelehrung im Internet
  • Durch unzulässige vergleichende Werbeaussagen
  • Allgemein irreführende Aussagen im geschäftlichen Verkehr

Abmahnrisiko & Überprüfung von Werbemaßnahmen etc.

Wettbewerbsrechtliche Verstöße von vornherein zu vermeiden bzw. zu korrigieren, ist nicht nur rechtlich, sondern auch ökonomisch sinnvoll: Denn begeht man einen Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht, kann das kostspielige Abmahnungen und gerichtliche Verfahren nach sich ziehen.

Abmahnungen können hier einerseits Wettbewerber aussprechen, die sich durch einen unlauteren Wettbe­werbsvorsprung der Konkurrenz benachteiligt sehen. Aber z. B. auch Verbraucherschutzverbände können in diesem Bereich abmahnen, wenn der Verbraucherschutz vom Wettbewerbsverstoß betroffen ist. Das Abmahnrisiko ist hier nicht so gering, wie man als Unternehmer gerne glauben mag.

Deswegen unterstützen wir Sie dabei, wettbewerbsrechtliche Risiken in Ihrem Unternehmen rechtzeitig aufzudecken und ihnen effizient zu begegnen und z. B. Ihr Marketing online wie offline wettbewerbs­rechtskonform aufzustellen. So prüfen wir beispielsweise Werbemaßnahmen (Website, Mailings, Plakate etc.) auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder überprüfen bestehende Websites, Online-Shops auf lauterkeitsrechtliche Abmahnrisiken.

Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße von Konkurrenten

Haben Sie hingegen die Vermutung, dass ein Wettbewerber gegen das Lauterkeitsrecht verstößt und wollen Sie aktiv dagegen vorgehen? Sprechen Sie uns gerne an!

In einem solchen Fall kümmern wir uns auch sehr kurzfristig für Sie darum, Wettbewerbsverstöße kosten­pflichtig abzumahnen (inkl. strafbewehrter Unterlassungserklärung), Kostenersatz und Schadensersatz für Sie zu fordern und ggfs. mit einer einstweiligen Verfügung Verletzungen des Wettbewerbsrechts zu unter­binden. Und ist die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf dem Klageweg notwendig, kümmern wir uns natürlich auch darum.

Abwehr von Abmahnungen, einstweiliger Verfügung etc.

Sind Sie hingegen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung selbst betroffen, kümmern wir uns in unserer Kanzlei natürlich auch darum sehr zeitnah und effizient.

Wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung ggfs. berechtigt ist und klären unverzüglich mit Ihnen, welche rechtlichen Schritte als „Gegenwehr“ angemessen und sinnvoll sind, also beispielsweise das Verhandeln eines außergerichtlichen Vergleichs oder die Abwehr der Abmahnung bzw. Klage.

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Rechtsanwalt Alexander Hufschmid

Alexander Hufschmid

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